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Frage zum Kaufrecht, Eigentumsrecht - Ebay

gefragt von NaddelNaddel am 20.05.2008 um 22:12 Uhr

Habe Mitte Februar bei Ebay einen DVD Recorder (neu) gekauft. Dem DVD Rekorder fehlten deutsche Kabel und deutsche Gebrauchsanweisung. Das Problem hatten einige Ebaykäufer mit dem selben Verkäufer, nach ewigen Hin- und Her und Anwaltsdrohungen haben einige (so auch ich) den Kaufbetrag zurückerhalten. Der Verkäufer schickt bisher nicht den Porto-Betrag oder den Rücksendeaufkleber, so dass ich ihm das Gerät nicht auf meine Kosten schicken möchte. Er reagiert nun ewig nicht auf Emails und das Gerät steht hier rum. Wann darf ich das Gerät rechtlich gesehen entsorgen/verschenken, wenn der Verkäufer so offensichtlich kein Interesse hat - ohne Schwierigkiten zu kriegen?


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Reply


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 20. Mai 2008 22:18
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Du hast den Kaufbetrag bereits zurück? Glück gehabt. Nun kannst du warten, daß der Verkäufer den Recorder abholt oder dir das porto erstattet. Eventuell wäre unfreie Rücksendung möglich, aber das ist besser vorher zu klären.

Kommentar von Simple_avatar4smallNaddel am 20. Mai 2008 22:19

ich will das ding aber mal erledigt, bzw. aus dem weg haben. vk reagiert wie gesagt nicht. wann ist das ding verjährt o.ä.?

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 20. Mai 2008 22:26

Hmm, dazu kann ich leider keine Auskunft geben.


anonym
beantwortet von konkeydonkey am 20. Mai 2008 22:15
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heb alle mails auf und melde es bei ebay und tipp: kauf bei gesichertem versand

Kommentar von Simple_avatar4smallNaddel am 20. Mai 2008 22:16

Ebay reagiert auch nicht... paypal hatte der vk verweigert


anonym
beantwortet von Rolfe am 20. Mai 2008 22:22
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Ich würde den Recorder aufbewahren, bis der Verkäufer sich meldet. Wenn er rumzickt (evtl. Kosten geltend machen will), würde ich ihm noch Lagerungskosten in Aussicht stellen.

Kommentar von Simple_avatar4smallNaddel am 20. Mai 2008 22:25

ich glaube nicht, dass er nochmal reagiert. deshalb meine frage nach meinem recht, das teil zu entsorgen

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 20. Mai 2008 22:27

Wieso eigentlich entsorgen? Wenn nur Kabel und Anleitung fehlen, sollte der Recorder doch eigentlich trotzdem funktionieren. Dann wäre es ja echt blöd, den zu "entsorgen".

Kommentar von Simple_avatar4smallNaddel am 20. Mai 2008 22:56

könnte sein, dass er geht, ABER er gehört mir doch nun nicht mehr. habe ja das geld dafür zurück und will doch bloss wissen, wie lang ich das teil lagern muss


Kimmo Wihervaara
beantwortet von Kimmo Wihervaara am 20. Mai 2008 22:49
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eBay operiert hauptsächlich in der USA und hat immer nicht die Zubehören die in Europa nötig sind. Bevor man vom eBay etwas kauft soll man vom Verkäufer fragen ob die Kabel usw für Europa dabei.

Kommentar von Simple_avatar4smallNaddel am 20. Mai 2008 22:55

?????????? der verkäufer kommt doch aus deutschland und hat deutsche rekorder angeboten. darum geht es doch in der frage auch gar nicht....

Kommentar von Simple_avatar7smallmattis am 22. Mai 2008 16:37

ebay Deutschland operiert von Kleinmachnow aus. das ist bei berlin.

ebay ist nur die Plattform. der Händler ist das Maß.


Tobias N.
beantwortet von Tobias N. am 22. Mai 2008 13:23
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Wenn der Artikel unter 40 Euro gekostet hat dann wirst du den auf eingene Kosten zurücksenden müssen, wenn nicht dann muß man warten. Der Rekorder geht nicht in dein Eigentum über, also in den Keller stellen (trocken lagern) und einfach abwarten. Verkaufst oder verschenkst du ihn kann der Händler Schadensersatz verlangen.




Kommentar von Simple_avatar4smallNaddel am 25. Mai 2008 09:59

Aber irgendwann muss das doch verjähren? Muss ich jetzt x Jahre das Teil lagern? Der VK antwortet nicht, geht nichts ans Telefon usw...




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