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Frage zum Jugendschutz

gefragt von Thomas125Thomas125 am 08.06.2009 um 16:22 Uhr

Ich (16)fahre bald mit einem Freund(18) zu ner Veranstaltung (Summerjam) und dort steht das ich den Platz um 24uhr verlassen muss, wenn ich keinFormular habe indem steht das meine Eltern damit einverstanden sind, das ich länger dort bleibe....

JUGENDSCHUTZ Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren müssen die Veranstaltung nicht um 24.00 Uhr verlassen, wenn sie in Begleitung eines •........ •jede sonstige Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personen- Sorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt. Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten ankommt, haben diese Personen ihre Berechtigung auf Verlangen schriftlich darzulegen.

Was passiert denn wenn man so eine Berechtigung nicht vorzeigen kann???

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recht x 35.131 jugendschutz x 266

anonym
beantwortet von H2SO4 am 8. Juni 2009 16:24
2x
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dann verlässt du um 24oo den Platz in begleitung eines Polizisten ,der dich auf deine Kosten zu deinen Eltern bringt

Kommentar von kampione91 am 8. Juni 2009 16:25

das ist Theorie. In der Praxis, und gerade auf so einem großen Festival wird das nicht passieren.

Kommentar von H2SO4 am 8. Juni 2009 16:26

und wenn doch ?

Kommentar von kampione91 am 8. Juni 2009 16:28

Es passiert nicht. Ganz einfach. In einem Festival geht keiner durch die Menge und kontrolliert jeden auf Ausweis. Da braucht man nicht zu fragen, was wenn doch.

Kommentar von H2SO4 am 8. Juni 2009 16:37

bürgst du dafür? legst du deine Hand ins Feuer?

Kommentar von kampione91 am 8. Juni 2009 16:39

Jederzeit.

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 8. Juni 2009 16:41

Ich würde das nicht tun ,bei uns wird scharf kontrolliert

Kommentar von kampione91 am 8. Juni 2009 16:43

Nochmals: Aber nicht in einem Konzert mit zehntausenden Zuschauern, die sich vor die Bühne drängen. Das ist was anderes als eine Disco

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 8. Juni 2009 16:44

da würde ich sie als Securitymann nicht erst reinlassen

Kommentar von kampione91 am 8. Juni 2009 16:46

Du bist aber kein Security-Mann....


Hycrion
beantwortet von Hycrion am 8. Juni 2009 16:28
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Mutti muss es Dir schon erlauben, sonst macht sich der Veranstalter strafbar.

Kommentar von kampione91 am 8. Juni 2009 16:29

Das ist Quatsch. Wenn der Veranstalter dafür sorgt, dass der Jugendschutz eingehalten wird, kann eine Mutter gegen keinen Veranstalter irgendwie vorgehen.

Kommentar von 9b7b6ca764f67899c27b083539a26547smallHycrion am 8. Juni 2009 16:38

ok, ich sags nochmal richtig: Wenn Dich der Veranstalter auf dem Festl bleiben lassen würde, obwohl Mutti "Nein" gesagt hat, macht er sich strafbar. Deswegen wird Dich der Veranstalter wohl um 24.00 uhr von der Wiese jagen.


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 8. Juni 2009 16:25
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Organisiert euch doch einen Zettel. Machen wir bei bestimmten Discos grundsätzlich so! Dann hast und kriegst du keinen Ärger und musst dir keine Gedanken machen.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 8. Juni 2009 16:24
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Dann kriegste Platzverweis nach 24 Uhr, sofern es überhaupt kontrolliert wird.


whopper
beantwortet von whopper am 8. Juni 2009 16:24
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Dann ist um Mitternacht schicht im Schacht.....


Zickedeluxe
beantwortet von Zickedeluxe am 8. Juni 2009 16:24
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Dann musst du den Platz verlassen


anonym
beantwortet von kampione91 am 8. Juni 2009 16:24
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Dann fliegst du eben um 24:00 Uhr raus.


anonym
beantwortet von Norlicht am 8. Juni 2009 16:24
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Dann kannst du um 24 Uhr vom Gelände geschmissen werden.


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