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Frage zum Jugendamt!!

gefragt von bibi21bibi21 am 02.11.2009 um 20:10 Uhr

Muss das Jungensamt vorher bescheid sagen wenn die kommen, oder dürfen die auch ohne voranmeldung einfach vorbei schauen. Und muss man die dann rein lassen.


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Fendwen
beantwortet von Fendwen am 2. November 2009 20:12
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Soviel ich weiß, können die auch unangemeldet vorbei kommen. Dies passiert beispielsweise bei Verdacht auf Vernachlässigung der Kinder. Schließlich bringt es nichts, wenn das Jugendamt vorbeikommt und die Eltern sich darauf vorbereiten konnten und EINMAL aufräumen...


anonym
beantwortet von Zeobit am 2. November 2009 20:11
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Hoffentlich müssen sie nicht bescheidsagen und man muss sie reinlassen. Nix gegen dich jetzt, aber stell dir vor, die müssten sich immer ankündigen.......

Kommentar von F04be61ac1bd7dad1ddd964efc4ccff6smallzitronischka am 2. November 2009 20:11

Damit Vollassis und Kinderschläger ne "Vollreinigung" machen?! Ohne extremen Verdacht kommt auch kein Jugendamt so schnell mal vorbei.

Kommentar von Simple_avatar8smallbibi21 am 6. November 2009 11:14

Nein die kommen nicht zu mir, ich wollte das so wissen. Weil mich interessiert ob manche dann nicht vorher noch die bude reinigen können.


zitronischka
beantwortet von zitronischka am 2. November 2009 20:11
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Reinlassen nein, Besuch spontanerweise ja. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährung ist die Rechtslage natürlich etwas anders. Mit polizeilicher Macht geht dort mehr.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 2. November 2009 20:11
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Wenn sie einen triftigen Grund haben zu kontrollieren, dann müssen sie sich nicht vorher anmelden und Du mußt sie auch rein lassen


anonym
beantwortet von Catfan am 2. November 2009 20:11
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meines Wissens nach müssen sie sich nicht anmelden.Und auch wenn es Situationen gibt,wo man Besuch nicht gebrauchen kann,würd ich sie reinlassen.Sonst erweckt man den Anschein das man etwas zu verbergen hat.


dasElend
beantwortet von dasElend am 2. November 2009 20:12
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müssen tun die nicht, kommen auch unangemeldet. und reinlassen, ja würde ich schon, wenn du doch nichts zu befürchten hast, lege dich nicht unnötig mit diesen ämtern an.


anonym
beantwortet von Sally2809 am 2. November 2009 20:12
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Sie müssen sich anmelden. Leider. Sollte allerdings der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung vorliegen, werden sie sich mit Hilfe der Polizei Zugang verschaffen, falls die Familie den Zutritt verweigert. In schwerwiegenden, akuten Fällen kommen die Mitarbeiter aber auch schon mal unangemeldet.


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