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Frage zum Friedhofsrecht - Datenschutz

gefragt von DeserteDeserte am 23.10.2009 um 2:04 Uhr

Darf das Friedhofsamt auf Anfrage sagen wem ein Grab gehört (nicht der Tote) ,zum Beispiel wenn man über diesen Weg einen Hinterbliebenen sucht ?

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Datenschutz x 463 Friedhof x 122 Beerdigt x 1

Elch67
beantwortet von Elch67 am 23. Oktober 2009 02:06
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Eigentlich sollte das nicht den Datenschutz betreffen.

Kommentar von 552d84b8f453f32ae5e751257746c85dsmallDeserte am 23. Oktober 2009 02:08

Also könnte ich jetzt da hin und nach den angehörigen die ich suche fragen ?

Kommentar von B298d84df485eda385549512538556a9smallElch67 am 23. Oktober 2009 02:11

Bei Angehörigen kannst du jederzeit nachfragen,und bekommst auch Auskunft.



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