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Frage zum Erbrecht Übergabevertrag

gefragt von Lucky1974 am 15.01.2009 um 13:43 Uhr

Hallo,

ich habe vor 2 Jahren mein Elternhaus übernommen. Meine Mutter und mein Vater hatten einen Vor und Nacherbevertrag gemacht. Ich bin die Nacherbin meine Mutter die Vorerbin. Als mein Vater starb trat dieser in Kraft und da viele Renovierungen am Hause gemacht werden mußten einigten meine Mutter und ich uns darauf mir das Haus jetzt schon zu übertragen. Somit konnte ich als eingetragene Eigentümerin einen Kredit aufnehmen und das Haus anfangen zu renovieren. Teil des Übergabevertrages war, dass ich die restlichen schulden des Hauses übernommen habe, meine Mutter hat ein Wohnrecht §1093BGB und einen Pflegeklausel mit drin sowie Rückgaberechte wenn ich das haus verkaufen, verbachten, vermieten, drüber verfügen wollte. Aus der ersten Ehe meiner Mutter gibt es noch 2 Kinder. Leider hängt sich die Halbschwester immer wieder in unser Privatleben (Meiner Mutter und meines) hinein und bestärkt auch meine Mutter zum Anwalt zu gehen, wenn Sie der Meinung ist das Veränderung nicht rechtens gegenüber meiner Mutter sind. Aktuell ist es so das ich ein Kind bekomme und wir das Wohnzimmer zu Ihrem Zimmer umwandeln wollen und ich Ihr Zimmer für das Kind bekomme. Meine Halbschwester schlägt Alarm und will jetzt mit uns zum Anwalt. Inwieweit hat Sie Rechte ? Darf Sie das? Mit dem Haus hat Sie nichts zutun nur mit der gemeinsamen Mutter. Bitte helft mir! Danke.


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anonym
beantwortet von denkenhilft am 15. Januar 2009 13:46
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Für eine juristisch unbedarfte Person wie mich hört sich das so an, als würde sich Deine Halbschwester um Dinge kümmern, die sie nichts angehen.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 15. Januar 2009 13:51

Haargenau! DH


tommi36
beantwortet von tommi36 am 15. Januar 2009 13:48
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Deine Halbschwester würde im Todesfall ja auch Deine Mutter beerben, von daher würde ich tatsächlich einen Gang zum Rechtsanwalt anraten.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 15. Januar 2009 14:14

Der Schilderung nach haben die Kinde aus der ersten Ehe der Mutter keine Erbansprüche an den verstorbenen Vater. Da die Mutter offenbar eine nicht befreite Vorerbin ist (sonst hätte Sie selber Darlehen für die Renovierung auf dem haus absichern können) stehen deren eliblichen Kindern (Halbgeschwister der hauseidntümerin) keine Erbansprüche aus dem Hauserbe zu.

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 15. Januar 2009 15:59

Na Moment. Die Mutter erbt ja vom Vater auch eine Hälfte. Vor und Nacherbe betrifft ja nur die andere Hälfte, die die Tochter erben würde. Somit erbt die Halbschwester anteilsmäßig an der Hälfte, die der Vater an die Mutter vererbt mit.

Kommentar von Lucky1974 am 15. Januar 2009 14:45

Danke für die Antwort, meine Halbschwetser erbt nach dem Tod alles was bis dahin meiner Mutter ist (Erspartes, Möbel und Kleider sowas halt)ich erbe aber auch nochmal, also das selbe gilt auch für mich. Was hat das mit Umstrukturierungen am Haus bzw. intern mit unseren Räumlichkeiten zutun? Inwiefern kann Sie mir da ein reinwürken? Meine Mutter glaubt Ihr schon viel mehr wie mir:-(


monja1995
beantwortet von monja1995 am 15. Januar 2009 13:49
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Wenn Dir Deine Mutter das Haus schon zu Lebzeiten überschrieben hat, haben die beiden Kinder aus der ersten Ehe Deiner Mutter keinerlei Rechte auf das Haus. Du stehst im Grundbuch und bist der rechtmäßige Eigentümer.
Es betrifft also nur Deine Mutter und Dich, was mit diesem Haus und den vereinbarten Klauseln betrifft.
Allerdings haben die Kinder aus der ersten Ehe Deiner Mutter ein 10jähriges Anfechtungsrecht, was die Überschreibung des Hauses auf Dich betrifft. Es kann also passieren, dass Du diese Geschwister im Nachhinein noch auszahlen musst.
Eine ähnliche Geschichte erlebten wir in unserem Bekanntenkreis. Da kam es durch das Bestehen auf Auszahlung dazu, dass das Haus verkauft werden mußte und der ursprüngliche Eigentümer keinerlei Wohn- oder sonstige Rechte mehr darauf hatte.
Hier wäre es sicher angebracht einen Anwalt aufzusuchen

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 15. Januar 2009 14:16

Nein, die Kinder der Mutter asu 1.Ehe haben keine Ansprüche! Das Haus kam vom Vater der jetzigen Hauseigentümerin. Hat der die Halbgeschwister nicht adoptiert, gehen die leer aus.

Kommentar von Lucky1974 am 15. Januar 2009 14:37

Danke für die Antwort. Es ist so das die Halbgeschwister wirklich nur noch von der Mutter erben können. Das hatte ich durch einen Anwalt schon geklärt. Ich bin nur verunsichert, warum die Halbschwester sich so einmischt in unser Privatleben (Mutter und meines) und darauf besteht zu einem Anwalt zu gehen, da diese Veränderungen (Zimmerumstrukturierung) die meine Mutter ja zugestimmt hat, klären lassen will.Ich denke ja auch das Sie das nicht darf. Aber ich weiß es halt nicht genau :-(

Kommentar von Lucky1974 am 15. Januar 2009 14:43

Danke für die Antwort. Es ist so das die Halbgeschwister wirklich nur noch von der Mutter erben können. Das hatte ich durch einen Anwalt schon geklärt. Ich bin nur verunsichert, warum die Halbschwester sich so einmischt in unser Privatleben (Mutter und meines) und darauf besteht zu einem Anwalt zu gehen, da diese Veränderungen (Zimmerumstrukturierung) die meine Mutter ja zugestimmt hat, klären lassen will.Ich denke ja auch das Sie das nicht darf. Aber ich weiß es halt nicht genau :-(


anonym
beantwortet von Mietnormade am 15. Januar 2009 13:49
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Na dann lass doch die Halbschwester zum Anwalt gehen. Der wird Dir dann schon schreiben was die Dame wünscht.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 15. Januar 2009 14:23

Und diese Halbschwester bleibt dann 100% auf den verursachten Anwaltskosten sitzen!

Kommentar von Lucky1974 am 15. Januar 2009 14:40

Danke für die Antwort, ich denke das ja auch so. Jetzt haben meine Mutter und ich nächste Woche einen Termin bei einm Anwalt. Wir werden wohl wieder kosten deswegen haben, was mich echt ärgert. Warum macht die Halbschwester sowas? Ich habe Ihr schon deutlich gesagt, dass ich denke es geht Sie nichts an und Sie sagt, doch es wäre auch Ihre Mutter und was ich da mache sei das Letzte! :-(


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 15. Januar 2009 14:22
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Wenn die Mutter, deren Wohnrecht und ein für mich hier unverständliches Rückübertragungsrecht gesichert sind, dann bedarf die geplante Umbaumaßnahme deren Zustimmung, wenn deren Wohnrecht dadurch beeinträchtigt wird. Ist diese nicht zu erreichen, dann würde ich auch aus Sorge vor der Ausübung des Rückforderungsrechtes nichts weiter unternehmen. Die störende Halbschwester ist dabei uninteressant. Die wittert höchstens Morgenluft für den Fall, dass sie die Mutter soweit treibt, die Rückübertragung anzustreben um selber später mal von ihr was zu erben.

Kommentar von Lucky1974 am 15. Januar 2009 14:43

Danke für die Antwort. Ich bin trotzdem verunsicht und denke das Sie meine Mutter wohl bald soweit hat das die zum Anwalt geht(wobei ich denke das Sie den Übergabevertrag auch nur mit mir zusammen ändern bzw. die Rückgabe machen kann). Nur ist das alles sehr viel Ärger. Und Kosten. Wie könnte ich Ihr den Begreiflich machen (vielleicht doch durchs Gesetz?) dass Sie sich raushalten soll?

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 15. Januar 2009 19:08

Wenn Du das Geschriebene beachtest, dann gibt es keine rechtliche Handhabe gegen Dich vorzugehen! Wer das versucht, der bleibt einfach auf den Kosten sitzen! Deine Sorge ist völlig unbegründet!!!


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