gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Frage zum Erbrecht, liebe Experten...

gefragt von FotografinFotografin am 17.09.2008 um 21:56 Uhr

Da der Sohn sich nicht um die Mutter kümmerte, wurde ein Haus 1988 an die Tochter verschenkt. Die Mutter wohnte weiter in dem Haus. 1999 benötigte die Mutter mehr Hilfe. Das Haus hat die Tochter verkauft, die Mutter ist in ihre Nähe in eine Wohnung gezogen. Wenn die Mutter stirbt, hat der Sohn noch Anspruch darauf? Oder nur auf den Pflichtteil von dem, was die Mutter inzwischen wieder "gespart" hat? Vielen Dank


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (34691)
finanzen (23369)
erbe (764)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 17. September 2008 21:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Nur die ersten zehn Jahre nach der Schenkung kann diese wertmäßig der Erbmasse zugerechnet werden.

Also nur der Pflichtteil (wenn ansonsten enterbt!) der vorhandenen Ersparnisse.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 17. September 2008 22:01

Das habe ich nicht so ganz verstanden, bitte

Kommentar von Cedira am 17. September 2008 22:04

Dass während der ersten 10 Jahre der Schenkung der Schenkungswert (also hier Wert des Hauses) in die Erbmasse fließen würde. Die Schwester müsste also den Bruder die Hälfte auszahlen - bei Enterbung jedoch nur den Pflichtteil.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 17. September 2008 22:06

Wenn es kein Testament gibt, erben Tochter und Sohn (wenn keine weiteren Geschwister vorhanden) je zur Hälfte. Wenn die Mutter ein Testament macht, in dem sie die Tochter zur Alleinerbin einsetzt, erbt die Tochter alles und muß dem Sohn ein Vierteil des Wertes in GELD (nicht in Gegenständen) auszahlen.

Ich spreche von dem, was die Mutter zum Zeitpunkt des Todes eignet; das Haus bzw. dessen Wert zählt nicht mehr dazu.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 17. September 2008 22:13

Ah, Jetzt hat sie´s

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 17. September 2008 22:05

Danke schön für alle Antworten. Gut, dass es Experten gibt.

Kommentar von Cedira am 17. September 2008 22:06

Gut dass wir einen guten Notar hatten, der uns bei der Schenkung (aus ähnlichem Grund) darauf hingewisen hat ;)

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 17. September 2008 22:17

Das ist schon wichtig, besser vorher alles regeln.


Weitere gute Antworten


koira1975
beantwortet von koira1975 am 17. September 2008 21:57
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schenkungen, die mindestens 10 Jahre vor dem Tod getätigt wurden, sind in der REgel rechtsverbindlich.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 17. September 2008 21:59

Danke

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 23. September 2008 19:29

Schenkungen sind auch vor Ablauf von 10 Jahren rechtsverbindlich, aber alles, was innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall verschenkt wurde, wird dem Erbe zugerechnet - auch steuerlich.

Kommentar von Simple_avatar2smalltinsche am 25. September 2008 13:41

Nicht ganz. Bei allem, was innerhalb der 10 Jahresfrist verschenkt wurde, können Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden. Wenn man jetzt Erbe ist, ist es egal wann die Sache verschenkt wurde, denn aus der Erbmasse ist sie draußen. Schlägt man nun das Erbe aus und ist deshalb nur noch pflichtteilsberechtigt, kann man sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen. (= Erbe + Schenkung) Dies ist dann interessant, wenn der Pflichtteil (mit Ergänzungsanspruch) höher ist, als der Erbteil.


anonym
beantwortet von Cedira am 17. September 2008 21:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nach Ablauf von 10 Jahren ist die Schenkung so wie sie ist nicht mehr rückgängig zu machen. Es gehört der Mutter dann definitiv nicht mehr. Das Vermögen was die Mutter jedoch selbst hat, wird normal in die Erbmasse einfließen.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 17. September 2008 21:59

Danke


regideur
beantwortet von regideur am 17. September 2008 21:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur was zum Zeitpunkt des Todes in Ihrem Besitz ist kann vererbt werden.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 17. September 2008 21:58

Danke


monja1995
beantwortet von monja1995 am 17. September 2008 21:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ihm steht meiner Meinung nach nur der Pflichtteil aus dem noch vorhandenen Vermögen seiner Mutter zu, da das Haus schon zu Lebzeiten auf die Schwester überschrieben wurde und die das Haus verkaufte

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 17. September 2008 22:04

DH von mir, hier werden so wenig Daumen vegeben


asmakoeln
beantwortet von asmakoeln am 17. September 2008 21:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wurde das Haus zu Lebzeiten an die Tochter verschenkt, gilt es nicht als Erbe und somit muss sie dem Bruder auch nicht das Pflichtteil auszahlen. Vererbt wird nur nach dem Ableben des Erblassers.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 17. September 2008 22:05

Daumen hoch von mir


tinsche
beantwortet von tinsche am 18. September 2008 11:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wichtig ist immer was im Schenkungsvertrag drinnstand. Es gibt sogenannte Ausgleichsverpflichtungen, die zu überprüfen wären, wichtig ist auch, ob sogenannte Nießbrauchrechte eingetragen wären, denn dann würde u. U. die 10-jahresfrist nicht greifen. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Schenkung nach 10 Jahren aus der Masse draußen. Im Übrigen ist es nicht so, wie teilweise beschrieben, daß das vorhandene Vermögen zum Todeszeitpunkt maßgeblich ist. Es besteht ja immer noch die Möglichkeit Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 19. September 2008 20:52

Vielen Dank


anonym
beantwortet von Seegeist am 19. September 2008 09:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du rechtlich gesicherte Auskünfte hierzu haben willst, wird wohl der Weg zum Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Erbrecht, notwendig werden. Wichtig ist dabei der Schenkungsvertrag, da hier alle für den Anwalt wichtigen Aussagen niedergelegt sind.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 19. September 2008 20:52

Danke schön


anonym
beantwortet von pipapu am 19. September 2008 21:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

schau mal bei www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 20. September 2008 17:48

Danke Dir


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Eine Frage zum Thema Liebe&Beziehung

    Frage an die Mode-Experten

    Frage für Meerschweinchen Experten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.