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Frage zum Erbrecht...

Frage von ghostwriter ghostwriter

Meine Mutter hat leider einen Bericht im TV nur unvollständig mitbekommen, darin ging es um geändertes Erbrecht u. sie interessiert nun die folgende Frage: Stimmt es, das pflegende Angehörige sich die Pflegezeit auf ihr Erbe anrechnen lassen können? Könnt ihr mir da vielleicht einen Link schicken, wo ich das genau nachlesen kann? Konnte auf die Schnelle bei google ncihts finden. Danke im voraus.

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Antworten (6)

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    Antwort von HerrLich HerrLich

    Meinst Du evtl. den Beitrag im ARD-Buffet? http://kuerzer.de/g3XwUibnt

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    Keine Ahnung, welchen Bericht meine Mutter gesehen hat. Trotzdem schon mal danke, werde ich gleich mal reinschauen.

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    Antwort von luckytess luckytess

    Ja, da gibt es eine neue Regelung. Sieh mal hier nach: http://www.volksfreund.de/totallokal/ticker/art1129,1614851

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    Danke.

  • 1
    Antwort von anjanni anjanni

    Ich habe zwar nicht genau verfolgt, wie die Regelungen konkret aussehen sollen. Aber Berichte darüber waren in der letzten Woche in der Presse. Da findest Du bestimmt bei den Webseiten diverser Tageszeitungen noch was im Archiv.

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    Antwort von SquadStein SquadStein

    § 2057b BGB-Entwurf. Die laienhafte Kurzfassung lautet: "Wer den Erblasser totpflegt (und Erbe ist), der bekommt dafür im Rahmen der Ausgleichung auch noch Geld." :)

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    Antwort von vollyhn vollyhn

    Hier kommt das Bundesjustizministerium zu Wort: http://www.bmj.de/enid/462e3223db8fb609963c45290f6c7932,87ec69706d635f6964092d0934393833093a0979656172092d0932303038093a096d6f6e7468092d093031093a095f7472636964092d0934393833/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

    Aber bitte beachten: Bisher ist das erst ein Gesetzentwurf des Bundeskabinetts. Das Gesetzgebungsverfahren geht jetzt erst los. Erstens kann es noch zahlreiche Änderungen geben, zweitens dauert es noch geraume Zeit, bis aus dem Entwurf wirklich eine Gesetzesänderung wird!

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    Ja genau, das isses. Vielen Dank

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    Antwort von Artischocke Artischocke

    Das glaube ich nicht, wenn es nach dem Erbrecht geht, ist es nicht relevant wer die Person pflegt, ein Testament kann da allerdings etwas daran ändern.

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    Doch, da muss es wohl seit 1.1.08 eine Änderung geben, das derjenige der pflegt, dies angerechnet u. entsprechend mehr bekommt.Dies wäre nämlich der Wunsch meiner Mutter, da sie seit einigen Jahren keinerlei Kontakt mehr zu ihrem Sohn/meinem Bruder hat u. er eh nur noch den Pflichtteil bekommt.

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