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Frage zum Erbrecht...

gefragt von ghostwriterghostwriter am 06.02.2008 um 22:18 Uhr

Meine Mutter hat leider einen Bericht im TV nur unvollständig mitbekommen, darin ging es um geändertes Erbrecht u. sie interessiert nun die folgende Frage: Stimmt es, das pflegende Angehörige sich die Pflegezeit auf ihr Erbe anrechnen lassen können? Könnt ihr mir da vielleicht einen Link schicken, wo ich das genau nachlesen kann? Konnte auf die Schnelle bei google ncihts finden. Danke im voraus.


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 6. Februar 2008 22:18
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Meinst Du evtl. den Beitrag im ARD-Buffet? http://kuerzer.de/g3XwUibnt

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 6. Februar 2008 22:24

Keine Ahnung, welchen Bericht meine Mutter gesehen hat. Trotzdem schon mal danke, werde ich gleich mal reinschauen.


Hoppelhasi
beantwortet von Hoppelhasi am 6. Februar 2008 22:44
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anonym
beantwortet von anjanni am 6. Februar 2008 22:18
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Ich habe zwar nicht genau verfolgt, wie die Regelungen konkret aussehen sollen. Aber Berichte darüber waren in der letzten Woche in der Presse. Da findest Du bestimmt bei den Webseiten diverser Tageszeitungen noch was im Archiv.


luckytess
beantwortet von luckytess am 6. Februar 2008 22:47
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Ja, da gibt es eine neue Regelung. Sieh mal hier nach: http://www.volksfreund.de/totallokal/ticker/art1129,1614851

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 7. Februar 2008 18:35

Danke.


anonym
beantwortet von Artischocke am 6. Februar 2008 22:21
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Das glaube ich nicht, wenn es nach dem Erbrecht geht, ist es nicht relevant wer die Person pflegt, ein Testament kann da allerdings etwas daran ändern.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 6. Februar 2008 22:26

Doch, da muss es wohl seit 1.1.08 eine Änderung geben, das derjenige der pflegt, dies angerechnet u. entsprechend mehr bekommt.Dies wäre nämlich der Wunsch meiner Mutter, da sie seit einigen Jahren keinerlei Kontakt mehr zu ihrem Sohn/meinem Bruder hat u. er eh nur noch den Pflichtteil bekommt.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 6. Februar 2008 23:04
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Hier kommt das Bundesjustizministerium zu Wort: http://www.bmj.de/enid/462e3223db8fb609963c45290f6c7932,87ec69706d635f6964092d09...

Aber bitte beachten: Bisher ist das erst ein Gesetzentwurf des Bundeskabinetts. Das Gesetzgebungsverfahren geht jetzt erst los. Erstens kann es noch zahlreiche Änderungen geben, zweitens dauert es noch geraume Zeit, bis aus dem Entwurf wirklich eine Gesetzesänderung wird!

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 7. Februar 2008 18:42

Ja genau, das isses. Vielen Dank


SquadStein
beantwortet von SquadStein am 4. November 2008 07:36
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§ 2057b BGB-Entwurf. Die laienhafte Kurzfassung lautet: "Wer den Erblasser totpflegt (und Erbe ist), der bekommt dafür im Rahmen der Ausgleichung auch noch Geld." :)


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