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Frage zum eingeschränkten Halteverbot

gefragt von Hertha009 am 07.11.2009 um 22:15 Uhr

Hallo, meine Führerscheinprüfung liegt schon etliche Jährchen zurück und aus der StVO bin ich nicht schlau geworden.

Folgender Vorfall:

Ich parke in einer Straße, in der ein eingeschränktes Halteverbot gekennzeichnet ist. Zusätzlich ist unter dem Schild eine zeitliche Begrenzung angebracht: Mo-Sa 6-11 Uhr + Parkscheibe (1 Std.)

Sehe ich das nun richtig, dass man nur von 6-11 Uhr dort inkl. Parkscheibe parken kann? Bzw. was ist dann nach 11 Uhr? Gilt dann automatisch ein uneingeschränktes Halteverbot?

Bin etwas durcheinander wie gesagt und wundere mich, dass ich nach meinem Befinden nicht hätte bestraft werden dürfen, da mein "Ticket", welches ich bekommen habe, auf 11:26 Uhr datiert ist.

Ist hier ein Widerspruch meinerseits also möglich?


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hahnenbampel
beantwortet von hahnenbampel am 7. November 2009 22:17
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generell gilt: eingeschränktes Halteverbot(heisstbe und entladen erlaubt), nur von 6-11 darfst du 1 Std parken, danach gilt wieder eingeschränktes Halteverbot, d.h. du hättest um 11 in dein Auto gehen müssen, dann hättest du noch 5min be-oder entladen dürfen und dann hättest du wegfahren müssen....alles in Ordnung...leider Pech gehabt


peterpawlow
beantwortet von peterpawlow am 7. November 2009 22:16
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In der eingeschr¨nakten zeit mit Scheibe in der anderen zeit freies parken. Kenne aber die verwirrung...

Kommentar von derrolf am 7. November 2009 22:21

Das ergibt keinen Sinn. Es gibt kein eingeschränktes Halteverbot wo man mit Parkscheibe trotzdem stehen darf.Die angegebene Zeit kann nur die Ausnahmezeit vom Halteverbot angeben, danach gilt das Zeichen wieder.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 7. November 2009 22:16
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6 - 11 Uhr 1 Stunde mit Parkscheibe. In der übrigen Zeit kannst Du ohne Einschränkung parken.


diemeggie
beantwortet von diemeggie am 7. November 2009 22:17
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normalerweise von mo-sa von 6-11 uhr kann man da parken mit parkscheibe für eine stunde.
außerhalb dieser zeit ohne scheibe und länger als eine stunde.
aber sowas kommt oft vor.
ruf mal da an.


anonym
beantwortet von olaf22 am 7. November 2009 22:17
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ich glaube du warst zu lang dort bzw. hast zu lang dort geparkt halten ist von 6-11 1 stunde gestattet für dich^^ mit parkscheibe



anonym
beantwortet von derrolf am 7. November 2009 22:18
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Du hast es doch richtig verstanden. Und 11:26 Uhr ist ja wohl eindeutig nach 11, also Halteverbot.


anonym
beantwortet von quelleopel am 7. November 2009 22:18
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eXodus86
beantwortet von eXodus86 am 8. November 2009 16:43
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Wenn die dir den Vorwurf gemacht haben, du hättest (Achtung jetzt wirds kleinlich):

im haltEverbot gestanden, dann lege sofort Widerspruch ein, denn dieses gibt es nicht! Es gibt nur

ein haltverbot (Also Halt-Verbot und nicht Halt-E-Verbot).

Das funktioniert! Hat mein Fahrlehrer auch gemacht und gewonnen! Bäm! Genatzt!


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