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Frage zum Eigentumsvorbehalt in Kaufverträgen

gefragt von SunSeeker2001SunSeeker2001 am 06.08.2009 um 2:47 Uhr

Hallo!

Muss ich eine Klausel über den Eigentumsvorbehalt in einen Kaufvertrag einfügen, wenn der Verkaufsgegenstand nur nach Eingang der Zahlung ausgeliefert wird?

Vielen Dank im Voraus!

MfG Marco


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Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 6. August 2009 02:50
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Warum dann?

Kommentar von Simple_avatar10smallSunSeeker2001 am 6. August 2009 02:52

Z.B. bei Kauf auf Rechnung oder per Ratenzahlung..

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 6. August 2009 07:01

bei Kauf auf Rechnung oder Ratenzahlung ist der Eigentumsvorbehalt immer wichtig, da der Käufer dann nur ein Anwartschaftsrecht auf die Ware erlangt obwohl er die Ware schon hat, Du bist dann immer noch Eigentümer; ich würd den Eigentumsvorbehalt immer im Vertrag lassen; schon aus grundsätzlichen Erwägungen; stell Dir mal vor Du hast die Ware bereits übersandt = übereignet und dann stellt sich heraus, dass der andere nichtberechtigt gezahlt hat; dann hast Du den Ärger am Hals; simples Beispiel: der Käufer hat Dich bewußt mit Falschgeld bezahlt und Du übereignest ihm die Ware; Ware weg, Geld weg.


anonym
beantwortet von tucan am 6. August 2009 03:21
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Bei Kauf auf Rechnung oder bei Ratenzahlung ja. Wenn das Geld aber schon vorab bezahlt wurde dann nicht.


anonym
beantwortet von faewi am 7. August 2009 07:27
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Du mußt nicht, Du solltest aber!


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