Hallo!
Muss ich eine Klausel über den Eigentumsvorbehalt in einen Kaufvertrag einfügen, wenn der Verkaufsgegenstand nur nach Eingang der Zahlung ausgeliefert wird?
Vielen Dank im Voraus!
MfG Marco
Bei Kauf auf Rechnung oder bei Ratenzahlung ja. Wenn das Geld aber schon vorab bezahlt wurde dann nicht.
Z.B. bei Kauf auf Rechnung oder per Ratenzahlung..
bei Kauf auf Rechnung oder Ratenzahlung ist der Eigentumsvorbehalt immer wichtig, da der Käufer dann nur ein Anwartschaftsrecht auf die Ware erlangt obwohl er die Ware schon hat, Du bist dann immer noch Eigentümer; ich würd den Eigentumsvorbehalt immer im Vertrag lassen; schon aus grundsätzlichen Erwägungen; stell Dir mal vor Du hast die Ware bereits übersandt = übereignet und dann stellt sich heraus, dass der andere nichtberechtigt gezahlt hat; dann hast Du den Ärger am Hals; simples Beispiel: der Käufer hat Dich bewußt mit Falschgeld bezahlt und Du übereignest ihm die Ware; Ware weg, Geld weg.