Ein Gesellschafter einer GmbH hat seiner GmbH einen Kredit gegeben. Wie muss dieser Kredit im Jahresabschluss der GmbH ausgewiesen werden?
1
Frage zum Bilanzrecht
Frage von
kicker04
Antworten (3)
-
0Antwort von
Schnulli00Schnulli00
Offenbar als Eigenkapital.
http://www.wiwi.uni-regensburg.de/scherrer/edu/opi/kapitalersatz.html
vgl. dann auch das GmbHG, ob da noch was zu drinsteht
Kommentar von
Schnulli00Schnulli00 -
Diese Frage
ich denke nicht...
hm, ich revidiere meinen Einwand mal... Es erfähr offenbar nur eine Sonderstellung im Rahmen der Insolvenzordnung
normalerweise schon: ...die betroffene GmbH ihr Stammkapital wieder herstellt und darüber hinaus sogar wieder soviel Überschuss erwirtschaftet, dass sie Gesellschafterdarlehen ohne Antastung des Stammkapitals zurückzahlen könnte, bleibt der Kredit, was er ursprünglich sein sollte: ein Kredit und kein GmbH-Stammkapital.
Es gab da eine Neufassung des GmbHG und des Insolvenzrechtes, das will ich jetzt aber mal nicht nacharbeiten und enthalte mich hier mal ;-)