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Frage zum Bilanzrecht

gefragt von kicker04 am 27.10.2009 um 13:55 Uhr

Ein Gesellschafter einer GmbH hat seiner GmbH einen Kredit gegeben. Wie muss dieser Kredit im Jahresabschluss der GmbH ausgewiesen werden?


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anonym
beantwortet von winnie79 am 27. Oktober 2009 13:56
1x
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als verbindlichkeit gegenüber gesellschaftern auf der passivseite

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 27. Oktober 2009 13:59

ich denke nicht...

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 27. Oktober 2009 14:06

hm, ich revidiere meinen Einwand mal... Es erfähr offenbar nur eine Sonderstellung im Rahmen der Insolvenzordnung

Kommentar von winnie79 am 27. Oktober 2009 14:07

normalerweise schon: ...die betroffene GmbH ihr Stammkapital wieder herstellt und darüber hinaus sogar wieder soviel Überschuss erwirtschaftet, dass sie Gesellschafterdarlehen ohne Antastung des Stammkapitals zurückzahlen könnte, bleibt der Kredit, was er ursprünglich sein sollte: ein Kredit und kein GmbH-Stammkapital.

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 27. Oktober 2009 14:13

Es gab da eine Neufassung des GmbHG und des Insolvenzrechtes, das will ich jetzt aber mal nicht nacharbeiten und enthalte mich hier mal ;-)


Nellina
beantwortet von Nellina am 27. Oktober 2009 13:57
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Kredit - Gesellschafter


Schnulli00
beantwortet von Schnulli00 am 27. Oktober 2009 13:59
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Offenbar als Eigenkapital.

http://www.wiwi.uni-regensburg.de/scherrer/edu/opi/kapitalersatz.html

vgl. dann auch das GmbHG, ob da noch was zu drinsteht


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