Ein Gesellschafter einer GmbH hat seiner GmbH einen Kredit gegeben. Wie muss dieser Kredit im Jahresabschluss der GmbH ausgewiesen werden?
als verbindlichkeit gegenüber gesellschaftern auf der passivseite

Offenbar als Eigenkapital.
http://www.wiwi.uni-regensburg.de/scherrer/edu/opi/kapitalersatz.html
vgl. dann auch das GmbHG, ob da noch was zu drinsteht
Schnulli00 am 27. Oktober 2009 14:02
ich denke nicht...
hm, ich revidiere meinen Einwand mal... Es erfähr offenbar nur eine Sonderstellung im Rahmen der Insolvenzordnung
normalerweise schon: ...die betroffene GmbH ihr Stammkapital wieder herstellt und darüber hinaus sogar wieder soviel Überschuss erwirtschaftet, dass sie Gesellschafterdarlehen ohne Antastung des Stammkapitals zurückzahlen könnte, bleibt der Kredit, was er ursprünglich sein sollte: ein Kredit und kein GmbH-Stammkapital.
Es gab da eine Neufassung des GmbHG und des Insolvenzrechtes, das will ich jetzt aber mal nicht nacharbeiten und enthalte mich hier mal ;-)