gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Frage zum Autokauf

gefragt von FotografinFotografin am 26.06.2009 um 21:14 Uhr

Ich habe mir ein neues Auto gekauft, dass im Autocenter stand. Gestern sagte man mir, dass es zugelassen ist, ich könnte es heute abholen. Heute war es angeblích nicht da, sondern in einer entfernten Stadt, wo sie ihr "Lager" haben. Mir kommt das komisch vor.

Nun habe ich eine verbindliche Bestellung eines neuen Kraftfahrzeuges. Darin steht auch die Fahrgestellnummer den neuen Wagens. Wenn ich jetzt ein anderes, warscheinlich gleiches Fahrzeug bekommen, muß ich diesen nehmen, oder kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Auto x 23.230 Fahrgestellnummer x 7

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 26. Juni 2009 21:16
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Nein, falls ein anders Auto ausgeliefert werden soll, so nimm es nicht ab.

Setze eine Frist zur vertragsgemäßen Lieferung, anderenfalls Du vom Vertrag zurücktrittst.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 26. Juni 2009 21:20

Der Wagen stand aber nicht mehr da. Also trete ich dann ganz vom Vertrag zurück.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 26. Juni 2009 21:20

Du musst erst eine Frist zur Auslieferung setzen. 3 Tage und dann Rücktritt.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 26. Juni 2009 21:21

Ja, das werde ich machen, vielen Dank.


Weitere gute Antworten


kieljo
beantwortet von kieljo am 27. Juni 2009 14:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klingt schon komisch.

Warum haben die das Fahrzeug denn in ihr "Lager" gestellt wenn es doch verkauft ist und zugelassen werden soll ?

Du wirst angerufen und sollst es abholen, und dann ist es angeblich nicht da. Wer es denn glaubt.

Ich vermute mal, denen ist ein kleines Malör passiert. Kratzer, Delle oder so in der Richtung und das Auto steht beim Lackierer.

Du hast natürlich Anspruch auf das Auto was auch mit der Fahrgestellnummer im Kaufvertrag steht. Also überprüfen wenn Du es abholst. Nimm einen Zeugen mit. Lass dir auch noch mal bestätigen, dass das Auto unfallfrei ist und nicht nachlackiert wurde. Überprüfe die Fahrgestellnummer, findest Du an der Frontscheibe unten links, oder auch im Motorraum. Stimmt die Nummer nicht mit dem Kaufvertrag überein musst und solltest Du das Auto nicht abnehmen.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 27. Juni 2009 17:02

Danke Dir


Holzhamster
beantwortet von Holzhamster am 26. Juni 2009 22:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unter dem Aspekt der aufgeführten Fahrgestellnummer und des Nichtmehrvorhandenseins der Ware kannst du sofort vom Vertrag zurücktreten! Wäre das nicht schon der Tatbestand der "arglistigen Täuschung"?


sender
beantwortet von sender am 26. Juni 2009 21:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist ungewöhnlich.

Im Kaufvertrag steht vorab die Fahrgestellnummer???

Ist das wirklich so?

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 26. Juni 2009 21:23

Ja, Sender, weil ich genau diesen Wagen, der da stand, gekauft habe. Und in der verbindlichen Bestellung steht unter anderem auch die Fahrgestellnummer. Daher kam ich erst darauf, vom Kauf zurückzutreten, wenn man mich so linken will.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 26. Juni 2009 21:26

Wieso fährt Dein Wagen überhaupt in der Gegend herum?

Wie viele Kilometer darf denn so ein Neuwagen überhaupt zurücklegen, bis er nicht mehr als Neuwagen gilt?

Du hast Recht. Da stimmt was nicht.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 26. Juni 2009 21:30

Da wäre ihr "Lager". Ich denke, er kommt mit einem LKW. Oder wie die Wagen heißen. Und der Verkäufer würde mir keinen Wagen verkaufen, wo die Kunden rein und raussteigen. Das war sein Argument heute. Das glaube ich auch nicht.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 26. Juni 2009 21:26

Und Fahrzeugnummer, sehe ich gerade.


jens76
beantwortet von jens76 am 26. Juni 2009 21:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kannst ein rückzieher machen

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 26. Juni 2009 21:19

Nein, so einfach geht ein "Rückzieher" nicht.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 26. Juni 2009 21:21

Vielleicht ist der Wagen zweimal verkauft worden?


swissdog
beantwortet von swissdog am 26. Juni 2009 21:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bin kein experte aber ich denke, dass du das was im vertrag stehst bekommst. wenn nicht, dann musst du es auch nicht nehmen weil es vertragsbruch der anderen seite wäre

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 26. Juni 2009 21:17

So sehe ich es auch, denn ich habe diesen Wagen, der genau da stand, gekauft.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.