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Frage zum Autokauf

Frage von Fotografin Fotografin

Ich habe mir ein neues Auto gekauft, dass im Autocenter stand. Gestern sagte man mir, dass es zugelassen ist, ich könnte es heute abholen. Heute war es angeblích nicht da, sondern in einer entfernten Stadt, wo sie ihr "Lager" haben. Mir kommt das komisch vor.

Nun habe ich eine verbindliche Bestellung eines neuen Kraftfahrzeuges. Darin steht auch die Fahrgestellnummer den neuen Wagens. Wenn ich jetzt ein anderes, warscheinlich gleiches Fahrzeug bekommen, muß ich diesen nehmen, oder kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

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Antworten (6)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von GerdaG GerdaG

    Nein, falls ein anders Auto ausgeliefert werden soll, so nimm es nicht ab.

    Setze eine Frist zur vertragsgemäßen Lieferung, anderenfalls Du vom Vertrag zurücktrittst.

    Kommentar von Fotografin FotografinFotografin

    Der Wagen stand aber nicht mehr da. Also trete ich dann ganz vom Vertrag zurück.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Du musst erst eine Frist zur Auslieferung setzen. 3 Tage und dann Rücktritt.

    Kommentar von Fotografin FotografinFotografin

    Ja, das werde ich machen, vielen Dank.

  • 1
    Antwort von kieljo kieljo

    Klingt schon komisch.

    Warum haben die das Fahrzeug denn in ihr "Lager" gestellt wenn es doch verkauft ist und zugelassen werden soll ?

    Du wirst angerufen und sollst es abholen, und dann ist es angeblich nicht da. Wer es denn glaubt.

    Ich vermute mal, denen ist ein kleines Malör passiert. Kratzer, Delle oder so in der Richtung und das Auto steht beim Lackierer.

    Du hast natürlich Anspruch auf das Auto was auch mit der Fahrgestellnummer im Kaufvertrag steht. Also überprüfen wenn Du es abholst. Nimm einen Zeugen mit. Lass dir auch noch mal bestätigen, dass das Auto unfallfrei ist und nicht nachlackiert wurde. Überprüfe die Fahrgestellnummer, findest Du an der Frontscheibe unten links, oder auch im Motorraum. Stimmt die Nummer nicht mit dem Kaufvertrag überein musst und solltest Du das Auto nicht abnehmen.

    Kommentar von Fotografin FotografinFotografin

    Danke Dir

  • 1
    Antwort von Holzhamster Holzhamster

    Unter dem Aspekt der aufgeführten Fahrgestellnummer und des Nichtmehrvorhandenseins der Ware kannst du sofort vom Vertrag zurücktreten! Wäre das nicht schon der Tatbestand der "arglistigen Täuschung"?

  • 1
    Antwort von sender sender

    Das ist ungewöhnlich.

    Im Kaufvertrag steht vorab die Fahrgestellnummer???

    Ist das wirklich so?

    Kommentar von Fotografin FotografinFotografin

    Ja, Sender, weil ich genau diesen Wagen, der da stand, gekauft habe. Und in der verbindlichen Bestellung steht unter anderem auch die Fahrgestellnummer. Daher kam ich erst darauf, vom Kauf zurückzutreten, wenn man mich so linken will.

    Kommentar von sender sendersender

    Wieso fährt Dein Wagen überhaupt in der Gegend herum?

    Wie viele Kilometer darf denn so ein Neuwagen überhaupt zurücklegen, bis er nicht mehr als Neuwagen gilt?

    Du hast Recht. Da stimmt was nicht.

    Kommentar von Fotografin FotografinFotografin

    Da wäre ihr "Lager". Ich denke, er kommt mit einem LKW. Oder wie die Wagen heißen. Und der Verkäufer würde mir keinen Wagen verkaufen, wo die Kunden rein und raussteigen. Das war sein Argument heute. Das glaube ich auch nicht.

    Kommentar von Fotografin FotografinFotografin

    Und Fahrzeugnummer, sehe ich gerade.

  • 1
    Antwort von jens76 jens76

    kannst ein rückzieher machen

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Nein, so einfach geht ein "Rückzieher" nicht.

    Kommentar von Fotografin FotografinFotografin

    Vielleicht ist der Wagen zweimal verkauft worden?

  • 1
    Antwort von swissdog swissdog

    bin kein experte aber ich denke, dass du das was im vertrag stehst bekommst. wenn nicht, dann musst du es auch nicht nehmen weil es vertragsbruch der anderen seite wäre

    Kommentar von Fotografin FotografinFotografin

    So sehe ich es auch, denn ich habe diesen Wagen, der genau da stand, gekauft.

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