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Frage zum Arbeitsrecht (Arbeitszeiten und Urlaub)

gefragt von Christian478 am 01.01.2009 um 13:02 Uhr

Hallo und ein gesundes Neues Jahr!

Ich schreibe mal im Namen meiner Frau:

Sie ist Krankenschwester in einem Pflegeheim. Sie hat lt. Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 30 Wochenstunden, sowie Urlaubsanspruch von 28 Werktagen.

Nun zu meinen Problemen: 1. Bei den 30 h/Woche arbeitet sie ja auch 8h Schichten. Wenn sie jetzt krank ist zieht ihr der Arbeitgeber nicht die lt Dienstplan geplanten 8h ab, sondern nur die 6h (wegen den 30h/Woche). Ist erlaubt? Sie rutscht ja dadurch mit ihren Stunden ins Minus.

  1. Wenn sie nur 6h arbeitet zieht ihr der Arbeitgeber trotzdem eine halbe Stunde Pause ab. Darf er das überhaupt?

Wo kann man die Gesetzestexte finden, damit man den Arbeitgeber mal etwas vorlegen kann?

Ich danke Euch im Voraus.

Christian Helmschrot

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Arbeitsrecht x 2.163

anonym
beantwortet von MarianneW am 1. Januar 2009 13:07
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Das mit der halben Stunde Urlaub dürfte mW korrekt sein - soweit ich weiß ist geregelt dass eine halbe Stunde Pause gemacht werden muss wenn es sich um keinen Halbtagsjob handelt.

Wenn 5 Tage-Woche vereinbart wurde, dürfte es zudem auch korrekt sein den rechnerischen Stundenwert für diesen Tag bei urlaub oder Krankheit anzusetzen. Deine Frau könnte ja auch nicht argumentieren "just an dem tag wo ich krank wurde, wollte ich Überstunden machen um freitags früher frei zu haben..."


anonym
beantwortet von Lissa am 1. Januar 2009 13:16
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Vielleicht hilft dir das hier: http://www.pflegeboard.de/forum/30902-azv-fza-mehrarbeit-bei-krankheit.html

Die halbe Stunde Pause darf er ihr erst abziehen, wenn sie über 6 Stunden arbeitet.

Kommentar von tanni67 am 13. Februar 2009 23:29

Genauso ist es im Bundesarbeitsgesetz geregelt!


Bernd2001
beantwortet von Bernd2001 am 1. Januar 2009 13:10
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wie kann man Stunden abziehn bei Krankheit? wird man 3 Tage krankgeschrieben dann sind es halt 3 Tage und nicht 18 Std.. wenn der Arbeitgeber das nicht einsieht dann eben den ganzen Monat krankfeiern. da sind denn alles Schichten drin.

Kommentar von MarianneW am 1. Januar 2009 13:15

Und bei einer 30 Stunden Woche sind es wieviel Stunden pro Tag die rechnerisch gutgeschrieben werden?

Kommentar von Lissa am 14. Februar 2009 19:05

Es sind genau die Stunden, für die sie zur Arbeit eingeteilt war.

Wenn man da krank ist, kommt +/- 0 Stunden an geleisteter Arbeitszeit heraus.


anonym
beantwortet von Christian478 am 3. Januar 2009 12:33
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Kann ich das irgendwo nachlesen mit den Stunden lt. Dienstplan? Also die erste Frage.

zu 2. Sie hat halt keine konkrete Pausenzeit vorgegeben. Aber der Computer, der auch die Dienstpläne enthält rechnet halt schonmal eine halbe Stunde Pause mit ein. Aber es steht halt nirgendwo an ihrer Arbeit, dass von z.B. 18Uhr bis 18Uhr30 eine Pause ist.

Dann habe ich noch eine Frage: Wenn sie Urlaub plant, und in der geplanten Urlaubszeit lt. Dienstplan einen freien Wochentag hat, muss sie an diesem auch Urlaub eintragen?

Ich danke schon mal im Voraus,

Christian


martinrosenheim
beantwortet von martinrosenheim am 3. Januar 2009 12:12
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Zu Frage 1:
Wenn Deine Frau nach einem Dienstplan arbeitet, und sie meldet sich ordnungsgemäß arbeitsunfähig, dann muss sie behandelt werden als wenn der Dienstplan eingehalten wäre ... d.h. es müssen auf dem Zeitkonto die eigentlich zu arbeitenden Stunden berücksichtigt werden.
Hier also: Dienstplan sieht 8 Stunden vor, damit sind diese auch zu berücksichtigen ! Das gilt aber auch "andersrum", d.h. nach Dienstplan arbeitsfrei und krank gemeldet => auch dies wird beim Zeitkonto so berücksichtigt, als wenn die Beschäftigte arbeitsfrei bekommen hätte !
Was anderes gilt - aufgrund gesetzlicher Grundlage - nur für Erholungsurlaub; dieser wird nicht angerechnet, wenn die Beschäftigte arbeitsunfähig ist und dies rechtzeitig geltend macht.

Zu Frage 2:
Die Pausen sind geregelt im Arbeitszeitgesetz, siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html
Siehe § 4: erst bei Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss eine Pause von 30 Minuten - evt. aufgeteilt - gewährt werden.
Zu Eurer Situation: wird ihr denn eine Pause gewährt? Dann kann sie natürlich auch abgezogen werden, wenn der Dienstplan dies so vorsieht.
Euch auch ein gutes neues Jahr und gute Besserung Deiner Frau Gemahlin !


angie760
beantwortet von angie760 am 1. Januar 2009 13:21
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Erst mal den Arbeitsvertrag durchlesen,wie es arbeitsmäßig dort aufgeführt wurde.Dann Dienstpläne anschauen,steht sie an dem Tage,wo sie krank ist,mit 8Std.drin,so müssen die 8Std.bei Krankheit auch gezahlt werden.Dienstplan ist verbindlich und das sagt Dir jede Gewerkschaft.Beim Krankheitsfall müssen die Std.angerechnet werden,die auf dem Dienstplan stehen.


konny27
beantwortet von konny27 am 1. Januar 2009 13:08
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Ganz rechtens klingt das nicht,aber was hat man denn heute noch für eine Wahl.Entweder man nimmt es hin,oder Arbeitgeber finde eine Lösung einem das Leben schwer zu machen.Oder eventuell den Rausschmiß.Es stehen genug vor der Tür die nach diesem Prinzip arbeiten und eventuell auch noch für weniger Geld.Ist leider so.Hoffe für deine Frau eine gute Lösung zu finden.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 1. Januar 2009 13:06
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ich weiss nur, dass eine halbe Stunde Pause gesetzlich vorgeschrieben ist

http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/arbeitszeiten/topnews05177.html

Die andere Frage würde ich mit dem Arbeitgeber direkt klären - und ggf. bei der Gewerkschaft nochmal nachfragen.


Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 1. Januar 2009 13:05
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schau mal über google nach Arbeitsrecht.


anonym
beantwortet von rebertho am 1. Januar 2009 13:04
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Gibt es keinen Personalrat oder Gewerkschaft, da gibt es doch die aktuellsten und sichersten Auskünfte!


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