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Frage zum aktuellen Schulrecht

gefragt von f4bux am 21.04.2008 um 19:09 Uhr

Guten Tag,

ich hätte zwei Fragen über die aktuelle Rechtslage und wäre erfreut über eine direkte Verlinkung zu den jeweiligen Paragraphen, soweit so etwas vorliegen sollte...

  1. Darf eine Lehrkraft eine Klassenarbeit an einem Samstagvormittag nachschreiben lassen? Welche Faktoren sind da relevant? Benötigt er dazu eine bestimmte Erlaubnis, da ja normalerweise die Schulzeit nur von Montag bis Freitag befristet ist
  2. Darf eine Lehrkraft zusätzlich Stunden an den Stundenplan hängen, weil man irgendwie mal verspätet zum Unterricht erschienen ist oder störend war?
  3. Darf eine Lehrkraft eine ganze Klasse mit einer kollektiven Strafe bestrafen,

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (11904)
Schule (1880)
Gesetz (373)
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Reply


bitmap
beantwortet von bitmap am 21. April 2008 19:18
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Schulrecht ist Landesrecht. Da kann man also nichts pauschales antworten. Besser wäre es bei www.recht.de -> Foren -> Schulrecht zu fragen


anonym
beantwortet von oldpaed am 22. April 2008 18:17
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  1. Klassenarbeiten werden in der Regel während der unterrichtsgebundenen Zeit geschrieben; von einem solchen Fall (am Samstag oder Sonntag nacharbeiten) habe ich bislang noch nie gehört (außerdem werden Überstunden geleistet; wie werden diese bezahlt?); ich gehe davon aus, dass diese Maßnahme mit der Schulleitung, der oberen Schulaufsichtsbehörde und den Erziehungberechtigten abgesprochen wurde, ansonsten halte ich dies für unzulässig. Da müssten schon extreme Sonderbedingungen vorhanden sein. In diesem Fall würde ich mich an die nächsthöhere Schulaufsichtsbehörde wenden und mir durch Auskunft Klarheit verschaffen.
  2. Die sog. "Nacharbeit unter Aufsicht" ist als pädagogische Maßnahme grundsätzlich zulässig; die Erziehungsberechtigten sind vorab über die Maßnahme zu informieren. Das gilt i.d.R. für einzelne Schülerinnen oder Schüler/Schülergruppen. Durch diese Maßnahme wird die Unterrichtszeit verlängert.
  3. Kollektivmaßnahmen gegenüber Schüler(inne)n im Klassenverband sind unzulässig.

Ich vermute, dass die Punkte 2 und 3 zum festen Bestandteil der Schulgesetze der Länder gehören; bei meiner Antwort zu 1. bin ich mir nur f a s t sicher.


bengi912
beantwortet von bengi912 am 21. April 2008 20:48
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googel mal nach der für dein bundesland zuständigen BASS, das ist die gesetzliche grundlage für sämtliche schulstatuten. da kannst du dann lecker schmökern, bis du die richtigen paragraphen gefunden hast.

lg




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