Hallo zusammen! Ich habe gestern Informationen im Internet gefunden und bin mir nicht ganz sicher, ob ich diese wirklich richtig verstanden habe. Es geht um die gesetzlichen Abtreibungsfristen in Deutschland. So wie ich das verstanden habe, gibt es eine Frist für "normale" Schwangerschaften und Schwangerschaften die durch Vergewaltigung zustande gekommen sind. Hier beträgt die Frist wohl 12 Monate. Das hört sich ja noch ganz "normal" an. Allerdings habe ich mehrfach gelesen, dass man bis kurz vor der Geburt abtreiben kann, wenn das Kind mit einer starken Behinderung zur Welt kommen würde oder die Mutter durch die Geburt (oder auch schon die Schwangerschaft) soziale, physische oder psychische ( hierdurch würde die Frist bei einer Vergewaltigung wohl wieder aufgehoben werden) Probleme bekommen könnte oder ihr Leben/ihr Gesundheit gefährdet wird. Stimmt das denn? Kann man in solchen Fällen bis z.B. zur 8.SSW abtreiben lassen??? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da keine Frist gibt, hatte aber eben keine finden können. Wenn das Leben der Mutter in Gefahr wäre, könnte das ja sein, aber "nur" wegen z.B. einer Behinderung des Kindes (bspw. Trisomie 21) so spät noch abtreiben zu können, kann ich mir einfach nicht vorstellen. Wäre toll, wenn sich jemand von euch damit auskennen würde und mir bei dieser Sache weiterhelfen könnte. Danke schonmal!
Hallo!
Du bist in Deinem Text irgendwie mit Wochen und Monaten durcheinander gekommen. Man darf nach einer Beratung eine normale Schwangerschaft bis zur 12. WOCHE (nicht Monat, frau ist nur 9 Monate schwanger ;o) ) abtreiben.
Aus den von Dir aufgeführten Gründen darf man auch noch später abtreiben. Es gab mal einen Fall, der durch die Presse ging, da hat eine Frau ihr Trisomie21 Kind spät "abgetrieben", aber das Kind hat überlebt (da wird wohl vorzeitig die Geburt eingeleitet) und wurde inzwischen von einem Paar adoptiert und hat keine weiteren Schäden davon getragen. Bis wann das geht, weiß ich allerdings nicht.
Ich weiß das bei bestimmten (da gibt es aber sehr engmaschige überwachung und bestimmungen) sachverhalten möglich ist eine spätabtreibung durchzuführen - und auch nur wenn diese sachverhalte bewiesen sind, mir wurde im 5.monat eine solche angeboten - es lag verdacht auf trisomie21 vor, allerdings lag vorher noch eine fruchtwasseruntersuchung - gott sei dank ist meine maus gesund - aber was wäre wenn... wir waren gezwungen uns damit auseinander zu setzen das ergebnis einer fruchtwasseruntersuchung lässt ein paar wochen auf sich warten... und trismie21 bedeutet nicht nur das ein kind geistig eingeschränkt ist, oft sind viele innere organe krank........... erst wenn man sich mit diesem thema gründlich auseinandergesetzt hat weiß man was auf einen zukommen könnte, wir hätten sie auch mit behinderung genommen, aber nicht jeder mensch kann dies und für solche fälle gibt es diese möglichkeit
Danke für deine Antwort! Es freut mich wirklich, dass eure Tochter, dann doch gesund auf die Welt gekommen ist. =)
danke nici, wir waren damals auch sehr glücklich und haben bei unserem zweiten kind aufgrunddessen auf vorsorge hinsichtlich der entdeckung von behinderungen vollkommen verzichtet - denn die wartezeit bis konkrete ergebnisse vorliegen ist die hölle auf erden und die beschäftigung mit dem thema: wie wäre ein leben mit behinderten kind oder kann ich das leben in mir töten ist unaussprechlich schlimm
>...und auch nur wenn diese sachverhalte bewiesen sind... - Das stimmt auch nicht!
In Deutschland wie auch in Frankreich gibt es die Kind-als-Schaden-Rechtsprechung. Mütter hatten erfolgreich ihre Gynäkologen auf lebenslangen Kindesunterhalt verklagt, mit der Begründung: Hätten sie von der Behinderung ihres ungeborenen Kindes gewusst, hätten sie es abtreiben lassen.
Also: Nur weil der Arzt die Behinderung übersehen hat (Kunstfehler), hat die Mutter jetzt ein behindertes Kind. Dafür muss der Arzt haften.
Dies Konsequenz daraus: Wenn ein Gynäkologe auch nur den Verdacht auf eine Behinderung hat, wird er/sie der Mutter zur Abtreibung raten.
Oft genug hat sich hinterher herausgestellt, dass der Verdacht unzutreffend war. Aber das hat für den Arzt keine juristischen Folgen.

in der schule haben wir gelernt (schweizerisches Gesetz), dass der embryo nach 3 Monaten Rechte besitzt.. könnte mir also vorstellen, dass nach 3 Monaten Schluss ist mit abtreiben. sofern dies überhaupt möglich ist..
Das ist in Deutschland ja auch so, aber eben nur bei einer "normalen" Schwangerschaft. Es ändert sich aber einiges, wenn man z.B. durch eine Vergewaltigung schwanger geworden ist, die Mutter durch die Geburt in Lebensgefahr kommt usw.

Schau mal hier ist die Rechtslage eigentlich deutlich erklärt:
O je ... 12 Monate ... wird wohl ne Zwillingsgeburt von 18 Monaten?;)
bis zur 16.woche wenn mit dem kind was sein sollte. Wenn man zb eine Fruchtwasser punktion machen läßt um zusehen wie oder was, weiß der Arzt schon welches geschlecht darf aber bis zur 16 woche nichts sagen, da es Menschen gibt die wegen des Geschlechtes abtreiben würden.
Ich war 10 Monate schwanger ;) Aber es stimmt was du geschrieben hast. Bis zur 12. Woche, kann man entscheiden ob man das ungeborene haben möchte. Und wenn es bis zum 8.Monat eine Behinderung aufweist, kann die Frau es auch abtreiben.
Danke für eure Antworten! Und natürlich meinte ich WOCHEN, sorry. ^^
;o)) mistige Rechnerei.. aber Du hast natürlich Recht.. 40 Wochen eben
>Man *darf nach einer Beratung eine normale Schwangerschaft bis zur 12. WOCHE ... abtreiben.* - Das stimm juristisch so nicht!
Laut Urteil des Bundeverfassungsgerichts ist Abtreibung in Deutschland grundgesetzwidrig, bleibt lediglich unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Das verstehe, wer kann. Legal ist das nicht.
In der Praxis kann in Deutschland bis zur Geburt straffrei abgetrieben werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen als gegeben erscheinen. Vor kurzem wurde diese Regelung zu Spätabtreibungen vom Gesetzgeber geringfügig eingeschränkt, indem auch hier eine Bedenkzeit oder eine Beratungsangebot verpflichtend eingeführt wurden.
Ursprünglich war eine eugenische Indikation (Kind behindert) vorgesehen. Aufgrund der Proteste von Behindertenverbänden (Eugenik hatten wir in Deutschland doch schon mal...) hat der Gesetzgeber darauf verzichtet und an Stelle dessen die medizinische Indikation weiter gefasst: Wenn der Mutter ein Leben mit einem behinderten Kind unzumutbar erscheint, dann darf sie straffrei bis zur Geburt abtreiben lassen.
Die derzeitige Gesetzeslage beruht auf einem parteiübergreifenden Kompromis. Nach der deutschen Wiedervereinigung gab es in den beiden Teilen unterschiedliche Rechtslagen. Diese mussten vereinheitlicht werden. Herausgekommen ist die Fristenregelung (12 Wochen) mit Beratungspflicht.
Wobei die 12-Wochen-Frist rein willkürlich gesetzt worden ist, ein Kompromis eben. Es gibt keinerlei biologische Begründung für genau diesen Termin.
>Es gab mal einen Fall, der durch die Presse ging, da hat eine Frau ihr Trisomie21 Kind spät "abgetrieben", aber das Kind hat überlebt - Dieses Kind heisst Tim und wurde als das Oldenburger Baby bekannt. Die Mutter war übrigens den Rest ihres kurzen Lebens danach in psychiatrischer Behandlung. Infos dazu unter http://www.tim-lebt.de/
Im späten Entwicklungsstadium des Kindes wird meistens als Abtreibungsmethode der kleine Kaiserschnitt angewendet. Er funktioniert wie ein Kaiserschnitt bei einer Früh-(oder Normal-)geburt mit dem Unterschied, dass das Kind danach nicht versorgt wird. Oft sind diese Kinder, wie Tim, überlebensfähig, weil sie ja älter als so manches Früchen sind. Da das Überleben des Kindes hier als Abtreibungspanne gilt, wird inzwischen vor dem Kaisenschnitt eine Kaliumchloridlösung ins Herz des Kindes injiziert. Der Arzt punktiert dabe mit einer langen Nadel die Bauchdecke der Frau. Danach sticht er die Nadel unter Ultraschallsicht in das Herz des Ungeborenen. Das Herz des Kindes hört sofort auf zu schlagen.
In Deutschland wird nach Indikationen unterteilt. Bei der sozialen Indikation wird davon ausgegangen, dass die Mutter schlicht zu arm ist, um ihr Kind aufzuziehen. Wobei nicht näher nachgefragt wird. Sie muss lediglich den Nachweis einer erfolgten Beratung (Beratungsschein - Scheinberatung) erbringen und bleibt dann bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei. Die weitaus meisten Abtreibungen in Deutschland erfolgen nach dieser Indikation, und das in einem Land, das zu den reichsten in der Welt zählt.
>...mehrfach gelesen, dass man bis kurz vor der Geburt abtreiben kann, wenn... - Ja.
>..."nur" wegen z.B. einer Behinderung des Kindes (bspw. Trisomie 21) so spät noch abtreiben zu können, kann ich mir einfach nicht vorstellen. - Ist aber so, geht bist zum Geburtstermin, ohne Frist, bisher auch ohne jegliches Beratungsangebot. Weitergefasste medizinische Indikation, eigentliche embryopathische Indikation.
> - Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da keine Frist gibt, hatte aber eben keine finden können. - Es gibt tatsächlich keine.
http://www.alfa-ev.de/