Terrier74 am 07.10.2009 um 20:46 Uhr
Hallo Community.
Ich muss leider etwas weiter ausholen, um mein Problem verständlich zu schildern. Also verliert bitte nicht die Geduld beim Lesen. Ich habe einen auf 3 Monate befristeten Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen. Da mein Stundenlohn unter 8 Euro beträgt, stellte ich bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuß. Dieser wurde mir auch für sechs Wochen bewilligt. Weiterhin erhielt ich die Auskunft, dass ich gegenüber meinem Arbeitgeber Anspruch auf Fahrkostenerstattung habe, sofern die Fahrkosten zum angewiesenen Arbeitsort höher sind als die Fahrkosten zum Sitz meines Arbeitgebers. Dies wäre bei mir auch der Fall, da mein Arbeitsort rund 80 km, der Firmensitz nur rund 54 km von meinem Wohnort entfernt liegt. Allerdings enthält mein Arbeitsvertrag eine Klausel, in welcher mein Arbeitgeber die Übernahme von Fahrkosten ablehnt. Ist diese Klausel zulässig? Oder muss er mir meine Fahrkosten zumindest für die Differenz von 26 km erstatten? Meine Arbeitszeit beträgt ohne Pause derzeit 9,75 Stunden täglich, dazu kommt die Autofahrt zur und von der Arbeit. Insgesamt bin ich rund 13,5 Stunden außer Haus. Steht mir bei dieser langen Abwesenheit Verpflegungsgeld zu? Hab da mal was von einer 10-Stunden-Grenze gehört. Falls ihr eine oder beide Fragen bejahen könnt, gebt bitte die Quelle an. Zwecks nachlesen und nachweisen! Danke.
Normalerweise muss der Arbeitgeber Kosten erstatten, die für die Ausübung der Arbeitstätigkeit anfallen. Hierfür gibt es die Möglichkeit der Reisekostenabrechnung: Fahrkosten + Verpflegungspauschale. Wenn du draufzahlen musst, solltest du mit deiner Zeitarbeitsfirma sprechen, dass du diese Extrakosten nicht tragen kannst. Sie können dich doch zum Arbeitsort hinfahren oder gar einen Firmenwagen zur Verfügung stellen - werden die natürlich nicht machen. Außerdem solltest Du anklingen lassen, dass die regelmäßige Arbeitszeit pro Tag nicht mehr als 8 Stunden betragen darf (§ 3 Arbeitszeitgesetz).

http://www.lr-online.de/tipps-und-trends/LR-Spartipps;art12595,1998499 vielleicht hilft das weiter. Allerdings ist es nicht ganz einfach auf seinem Recht zu bestehen, weil man ja hofft, weiterbeschäftigt zu werden.Wir haben auch erfahrung mit ZA Firmen,es gibt welche, die sind absolut unverschämt und nutzen die Leute aus und andere, die sind fair. Mein Schwiegersohn hat es ziemlich lang mit einer Zeitarbeitsfirma ausgehalten und ist darüber jetzt in ein festes Anstellungsverhältnis gekommen und innerhalb der Firma auch schon aufgestiegen.
Bist du bei einer Firma mit Haustarif, hast du dich auch daran anzugleichen.
Terrier74 am 7. Oktober 2009 21:06 Haustarif hin oder her, wenn ich einen gesetzlich verankerten Anspruch habe, dann gilt das auch für diese Firma. Oder muss man gesetzliche Regelungen neuerdings nur noch dann beachten, wenn sie einem in den Kram passen?