Frage zu Wudu .. : )

3 Antworten

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Salam alaykum, das Wudu wird ungültig bei jeder Art von Ausfluss aus den Geschlechtsteilen, Stuhlgang und "Windlassen, egal ob geruchslos oder nicht", Schlaf und Bewusstlosigkeit, GV und absichtliches Berühren der Geschlechtsteile. Es zählt das bewusste Windlassen, also ein unbemerkter Pups oder Tropfen zählt nicht, wenn man aber später gesehen hat das ein Tropfen ausgeflossen ist ist das Wudu ungültig. Hat mit gewollt oder ungewollt was hier ein schlauer Nichtmuslim geschrieben hat nicht zu tun.

das ist vollkommen korrekt(Y) wobei mit dem schlaf, ein tiefer schlaf gemeint ist, nicht ein schlaf wo du noch halb am schlafen bist und etwas um dich herum noch mitkriegst. ansonsten ist hier glaub ich mal alles erwähnt:)

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@xXx6utterflyxXx

Ja das hab ich auch so gemeint. Ich hab mir das so gemerkt: wenn man schlummert und noch mitkriegen würde wenn man ausversehen pubt ist das noch kein Schlaf ;-)

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Wenn du das "Windlassen" spürst musst du neu Wuthu machen... ;)

Auch wenn du es sozusagen "gespürt" hast, war es Windlassen - also Wudu ;)