Siam1 am 06.05.2009 um 23:52 Uhr
Jetzt habe ich auch mal eine Frage zu Hartz 4 .
Auch wenn der Link veraltet ist, hat von Euch jemand mitbekommen, ob diese Rechtssprechung noch aktuell ist bzw. diese gekappt worden ist.? Ich war immer der Meinung, dass ein Hartz 4 Empf. die gesamten Stromkosten zu zahlen hat, weil der Betrag von 20.74 in der Regelleistung von 351 Euro enthalten ist.
Also hier der Link: http://hartz.blogg.de/index.php?cat=Praktische+Tipps
Das Sozialgericht Frankfurt hat am 29. Dezember 2006 (S 58 AS 518/05) für Recht erkannt, dass die den Betrag von 20,74 übersteigenden Stromkosten von den Argen als Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 SGB II zu gewähren sind.

mein freund bekommt miete und storm für die wohnung bei seiner schwester bezahlt von amt aber schon seit monaten nicht die 351 euro was soll er den sagen wie er was zu essen kaufen soll von ihr bekommt er kein essen wie soll er denn leben
Hat er sich schon mal gemeldet und nachgefragt, warum er das Geld nicht bekommt?

Genau..leider werden die das nicht machen und dir sagen du verbrauchst zuviel Strom.

Geh doch mal in dieses Forum...die wissen das bestimmt...denke ich mir mal.Die haben auch eine Such Option... http://www.elo-forum.org/
Ja, das denke ich auch. Aber Tatsache ist, dass man doch viel mehr Strom als nur 21 Euro verbraucht. (bei den gestiegenen Strompreisen!) Ich denke, dieses Urteil wurde revidiert, weil ich davon noch nie gehört habe.
Frag doch einfach beim Amt nach, dann hast Du eine 100%ige Antwort
natürlich, das wäre der zweite Schritt.