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Frage zu TÜV und Abgasuntersuchung

gefragt von FotografinFotografin am 29.07.2008 um 17:51 Uhr

Wenn der Termin im Fahrzeugschein der 08. August als Termin steht, hat man dann den ganzen August Zeit oder nur bis zum 08. August.


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suesszahn
beantwortet von suesszahn am 29. Juli 2008 17:57
1x
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Hilfreichste Antwort

normal gilt der ganze monat...da bin ich mir ziemlich sicher...

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. Juli 2008 18:00

Welcher Antwort soll ich da glauben???

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 29. Juli 2008 18:03

ich bin schon am googeln....aber ich bin mir sicher


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. Juli 2008 17:52
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dann ist der 8. August der Stichtag, ab dann kostet es Geld und Punkte

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. Juli 2008 17:54

Danke Andreas, Du bist wie immer Spitze. Ich hoffe, Du kennst noch Heinz Rosental

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. Juli 2008 17:59

...wegen Spitze...

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 29. Juli 2008 18:00

Ich nehme an, du meinst HANS Rosenthal.

Jeden Sonntag 8:05 auf D-Radio gibt es den Spiele-Klassiker "Allein gegen Alle" mit ihm.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. Juli 2008 18:02

Ja, ganau, ich wußte nur nicht , ob er sich mit "h" schreibt, aber du hast Recht, danke


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Juli 2008 17:53
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Bis zum 8. August, die frühere Karenzzeit gibt es nicht mehr.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. Juli 2008 17:55

Karenzzeit wollt ich auch nicht herausschinden. Ich dacht nur, der Monat gilt. Danke


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 29. Juli 2008 17:55
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Im Fahrzeugschein stehen nur der Monat und das Jahr. Es kann also bis zum Ende des Monats gewartet werden.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. Juli 2008 17:56

"Sprich" mal mit Andreas


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 29. Juli 2008 18:03
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Frage am besten bei der Werkstatt nach, die den TÜV anbietet, die wissen es genau.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. Juli 2008 18:05

Du bist auc Spitze, wenn ich in der Werksatt anrufe, brauch ich GF nicht, lach

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 29. Juli 2008 18:06

Da du hier auf eine Frage zwei mögliche Antworten bekommst, die beide logisch klingen, solltest du eine dritte, kompetente Antwort beim TÜV einholen ;-)

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. Juli 2008 21:00

Toll


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 29. Juli 2008 18:05
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bis zu 2 Monate überschritten kostet es 15 euro...das ist alles was ich finde und das ist wohl neu... aber normal gilt der monat...steht ja auch auf der plakete drauf...weil da steht ja 09.08 und nicht 23.09.08 z.B.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. Juli 2008 18:30

Ich will nicht überschreiten, es ging nur über Monat August

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 29. Juli 2008 18:35

das meine ich ja...es gilt der letzte des monats...da kann dir nichts passieren...

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. Juli 2008 21:40

danke


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 29. Juli 2008 20:03
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Es ist immer bis Ende des Monats gemeint. Im Schein steht z.B. auch nur der Monat und das Jahr für die HU.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. Juli 2008 21:01

Von der Werkastt eingetragen steht 08.08.2008

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 30. Juli 2008 12:16

Trotzdem ist der Monat gültig.


anonym
beantwortet von AdotNonymus am 31. Juli 2008 23:19
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Also ich arbeite in einer Werkstatt, in der auch HU (für die meisten immernoch TÜV) und AU angeboten werden. es gilt immer der gesamte monat. wenn du z.B. 2006 am 01.08.06 zur HU und AU warst kannst du nach 2 jahren auch erst am 31. augsut gehn. der tag ist absolut uninteressant man hat den kompletten monat zeit.

hier noch die entsprechende stelle in der StVZO: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php lies absatz 7


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