Wenn der Termin im Fahrzeugschein der 08. August als Termin steht, hat man dann den ganzen August Zeit oder nur bis zum 08. August.

normal gilt der ganze monat...da bin ich mir ziemlich sicher...

dann ist der 8. August der Stichtag, ab dann kostet es Geld und Punkte
Danke Andreas, Du bist wie immer Spitze. Ich hoffe, Du kennst noch Heinz Rosental
...wegen Spitze...
Ich nehme an, du meinst HANS Rosenthal.
Jeden Sonntag 8:05 auf D-Radio gibt es den Spiele-Klassiker "Allein gegen Alle" mit ihm.
Ja, ganau, ich wußte nur nicht , ob er sich mit "h" schreibt, aber du hast Recht, danke

Bis zum 8. August, die frühere Karenzzeit gibt es nicht mehr.
Karenzzeit wollt ich auch nicht herausschinden. Ich dacht nur, der Monat gilt. Danke
Im Fahrzeugschein stehen nur der Monat und das Jahr. Es kann also bis zum Ende des Monats gewartet werden.
"Sprich" mal mit Andreas
Frage am besten bei der Werkstatt nach, die den TÜV anbietet, die wissen es genau.
Du bist auc Spitze, wenn ich in der Werksatt anrufe, brauch ich GF nicht, lach
Da du hier auf eine Frage zwei mögliche Antworten bekommst, die beide logisch klingen, solltest du eine dritte, kompetente Antwort beim TÜV einholen ;-)
Toll

bis zu 2 Monate überschritten kostet es 15 euro...das ist alles was ich finde und das ist wohl neu... aber normal gilt der monat...steht ja auch auf der plakete drauf...weil da steht ja 09.08 und nicht 23.09.08 z.B.
Ich will nicht überschreiten, es ging nur über Monat August
suesszahn am 29. Juli 2008 18:35 das meine ich ja...es gilt der letzte des monats...da kann dir nichts passieren...
danke

Es ist immer bis Ende des Monats gemeint. Im Schein steht z.B. auch nur der Monat und das Jahr für die HU.
Von der Werkastt eingetragen steht 08.08.2008
jbinfo am 30. Juli 2008 12:16 Trotzdem ist der Monat gültig.
Also ich arbeite in einer Werkstatt, in der auch HU (für die meisten immernoch TÜV) und AU angeboten werden. es gilt immer der gesamte monat. wenn du z.B. 2006 am 01.08.06 zur HU und AU warst kannst du nach 2 jahren auch erst am 31. augsut gehn. der tag ist absolut uninteressant man hat den kompletten monat zeit.
hier noch die entsprechende stelle in der StVZO: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php lies absatz 7
Welcher Antwort soll ich da glauben???
ich bin schon am googeln....aber ich bin mir sicher