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Frage zu Stromanbietern, Umzug in neue Wohnung

gefragt von tshuapa am 08.01.2009 um 16:10 Uhr

Ich habe für meine neue Wohnung seit dem 16. Oktober den Mietvertrag und bin am 1. Dezember erst eingezogen. Ich habe mich wegen der überteuerten Kosten bei RWE bei Clevergy für meine Stromversorgung angemeldet, und das mit Vertragsbeginn 1. Dezember, denn vorher war ich ja nicht in der Wohnung. Jetzt hat mir der RWE aber eine Rechnung über 90 Euro für den Zeitraum vom 16. Oktober bis 1. Dezember geschickt. Darin steht auch "hiermit bestätigen wir die Kündigung ihres Vertrages zum 1.12.". Aber ich habe ja nie einen Vertrag mit RWE unterschrieben!?! Also, jetzt meiner Fragen: 1. Muss ich ab 16. Oktober zahlen wenn ich da noch nicht in der Wohnung gelebt habe? 2. Wenn ja, muss ich dann nicht mir RWE eine Abrechnung machen vom 16. Okt. bis 1. Dez., wieviel da real verbraucht wurde? Weil die 90 Euro stehen denen bestimmt nicht zu, es war ja keiner in der Wohnung und wurde somit auch kein Strom verbraucht! 3. Wäre es nicht einfacher rückwirkend bei Clevergy dann den Strom schon ab dem 16. Oktober zu bekommen? Ginge das? Ich meine, wegen des angeblichen "Vertrags" mit RWE, von dem ich ja nichts wusste. Ich hoffe es findet sich jemand der sich damit auskennt und mir helfen kann :)

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Strom x 2.255 Rechnung x 1.085

anonym
beantwortet von heiner1 am 9. Januar 2009 14:24
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Hallo!

Sobald man eine Wohnung betritt und den Lichtschalter anmacht, ist man automatisch einen Vetrag mit dem örtlichen Anbieter (in deinen Fall RWE) eingegangen. Also bist du auch da Kunde!!!! UND ERHÄLST AUCH EINE KUNDENUMMER!!! Bist du innerhalb eines RWE Gebietes umgezogen. Warst du da vorher schon Kunde. oDer bist du aus einem anderen BEreich in das RWE gebiet gezogen?


anonym
beantwortet von HoBi06 am 8. Januar 2009 16:31
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Üblicherweise wird bei einer Wohnungsübernahme,hier 16.Okt.die Messeinrichtungen für Strom,Gas,ectr.abgelesen.Sollte dieses nicht durch die versorgungsunternehmen vorgenommen so kann man dieses selbst machen und den Versorgern mitteilen.Da du einen Vertrag mit einem neuen Versorger ab 1.12.eingegangen bist musst du diesem Versorger den Zählerstand am Stichtag mitteilen.Die Differenz zwischen 16.10 und 1.12 musst du dann dem ortsüblichen Versorger bezahlen.


merci27
beantwortet von merci27 am 8. Januar 2009 16:18
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Vielleicht hatte dein Vormieter oder der Vermieter für diese Wohnung einen Vertrag mit RWE. Frag doch mal nach. Oft gibt es auch versteckte Stromabnehmer oder eine Pauschale für die Bereitstellung von Strom.


anonym
beantwortet von anjanni am 8. Januar 2009 16:17
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Du hattest seit 16. Oktober einen Mietvertrag. Hast Du in der Zeit Strom genutzt? Dann mußt Du natürlich auch bezahlen.

Irgendjemand hat Strom für Dich angemeldet - das kann man telefonisch tun. Allerdings solltest Du dann auch gleich in den ersten Tagen Post vom Versorger bekommen haben, in der Du über die monatliche Vorauszahlung z.B. informiert wurdest.

Wenn Du definitiv nicht in der Wohnung warst (keinen Schlüssel hattest...), dann solltest Du mal mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen.

Wenn jedoch Du einen Schlüssel hattest und in der Zeit Strom verbraucht wurde, wärest Du wohl beweispflichtig gegenüber RWE.


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