DerAufbereiter am 21.10.2008 um 14:00 Uhr
wenn der 4 Jährige Vertrag seit 2007 abgelaufen ist, nichts weiteres vermerkt wurde, und somit stillschweigend verlängert wurde ?
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Was steht über Kündigungsfristen im Vertrag?
Gesetzlich geregelt ist da ziemlich wenig - im Vergleich zu Mietverträgen für Wohnraum. Deshalb gibt es eigentlich immer eine Vereinbarung im Pachtvertrag.
§ 580a BGB. 6 bzw. 9 Monate, würde ich mal vermuten (ohne genaue Textkenntnis des Vertrages aber schwer zu sagen).
Doch, habe es daraufhin auch noch gefunden: "Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig."
Wenn also nix anderes im Vertrag steht, gilt das wohl. Aber das BGB sagt nur was über die Zulässigkeit und ist nicht zwingend.
Doch, habe es dank FordPrefect noch gefunden: "Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig."
Wenn also nix anderes im Vertrag steht, gilt das wohl. Aber das BGB sagt nur was über die Zulässigkeit und ist nicht zwingend.