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Frage zu Pachtvertrag Geschäftsräume : Welche Kündigungsfrist gilt,

gefragt von DerAufbereiterDerAufbereiter am 21.10.2008 um 14:00 Uhr

wenn der 4 Jährige Vertrag seit 2007 abgelaufen ist, nichts weiteres vermerkt wurde, und somit stillschweigend verlängert wurde ?


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anonym
beantwortet von anjanni am 21. Oktober 2008 14:01
0x
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Was steht über Kündigungsfristen im Vertrag?

Gesetzlich geregelt ist da ziemlich wenig - im Vergleich zu Mietverträgen für Wohnraum. Deshalb gibt es eigentlich immer eine Vereinbarung im Pachtvertrag.

Kommentar von anjanni am 21. Oktober 2008 15:00

Doch, habe es dank FordPrefect noch gefunden: "Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig."

Wenn also nix anderes im Vertrag steht, gilt das wohl. Aber das BGB sagt nur was über die Zulässigkeit und ist nicht zwingend.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 21. Oktober 2008 14:08
0x
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§ 580a BGB. 6 bzw. 9 Monate, würde ich mal vermuten (ohne genaue Textkenntnis des Vertrages aber schwer zu sagen).

Kommentar von anjanni am 21. Oktober 2008 15:01

Doch, habe es daraufhin auch noch gefunden: "Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig."

Wenn also nix anderes im Vertrag steht, gilt das wohl. Aber das BGB sagt nur was über die Zulässigkeit und ist nicht zwingend.



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