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Frage zu Nebenkostenabrechnung

gefragt von yarabeeyarabee am 01.07.2009 um 20:28 Uhr

Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!

In meiner Nebenkostenabrechnung taucht plötzlich ein neuer Punkt auf: "Gartennutzung Sondereigentum". (Wohne in Mietwohnung)

Ich wohne jetzt seit vier Jahren in dieser Wohnung und noch nie tauchte dieser Punkt in der Abrechnung auf. Dieses Jahr will man von mir plötzlich fast 300 Euro dafür.

Gartenpflege kann damit nicht gemeint sein, weil die extra aufgeführt ist. Und mein kleiner Garten mit Terrasse ist im Mietvertrag aufgeführt und somit bereits in den Mietkosten enthalten.

Weiß jemand, was Gartennutzung Sondereigentum heißen könnte?

Ich werde morgen zwar meinen Vermieter anrufen, aber wollte mich vorab schonmal schlau machen.

Schonmal vielen Dank.

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Mietrecht x 3.901 Nebenkosten x 850

hofi01
beantwortet von hofi01 am 1. Juli 2009 20:36
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hast du einen pool oder einen grill im garten oder irgen wie so was das dem vermitter gehört und du darfst es mitbenutzen

Kommentar von Simple_avatar2smallyarabee am 1. Juli 2009 20:39

Nein, auch das nicht. Ich kann mir das echt nicht erklären.


mineiro
beantwortet von mineiro am 1. Juli 2009 20:31
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Wenn der Garten mit Terrasse im Mietvertrag aufgeführt sind, kann dafür nichts mehr extra verlangt werden!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 1. Juli 2009 20:30
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Du wohnst wahrscheinlich in einer vermieteten Eigentumswohnung.

Mit dieser Position wird dein Vermieter belastet. Das ist nicht dein Bier.

Kommentar von Simple_avatar2smallyarabee am 1. Juli 2009 20:34

Ja, genau. Ich miete seine Eigentumswohnung.


anonym
beantwortet von kruemel70 am 1. Juli 2009 20:30
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GartenNUTZUNG gehört eigentlich nicht zu den Nebenkosten, sondern zu der Mietsache selbst. Steht denn etwas in Deinem Mietvertrag, dass Du für die Nutzung des Gartens einen zusätzlichen Mietzins zahlen musst ?

Kommentar von Simple_avatar2smallyarabee am 1. Juli 2009 20:33

Nein, überhaupt nicht. Da steht nur drin: "Mietobjekt umfasst Bad, Küche, ... soundsoviel Zimmer, Terasse. Zusätzliche Kosten sind nicht erwähnt.

Kommentar von kruemel70 am 1. Juli 2009 20:36

Dann würde ich sagen, dass es nicht berechnet werden darf.

Kommentar von Simple_avatar2smallyarabee am 1. Juli 2009 20:52

Das hört sich schonmal gut an. Hoffe, der Vermieter sieht das auch so, ohne dass ich noch zum Anwalt gehen muss ;-)


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 2. Juli 2009 11:16
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Es hört sich so an, als ob Du eine Eigentumswohnung angemietet hast und die WEG dem Vermieter eine Gebühr für die von dieser eingeräumtem Sondernutzung abverlangt.

Prüfe deshalb zuvor, ob die Abrechnung überhaupt ordnungsgemäß ist. Alle Kosten des Grundstücks, also nicht nur die des Vermieters und somit auch die Gebühr für die Sondernutzung, müssen in die Abrechnung eingestellt werden, so auch der BGH.

Anschließend müssen die Kosten, die der Mieter nicht zu bezahlen hat, wieder herausgerechnet werden. Ich kenne viele Vermieter, die dies eben nicht so machen und deshalb bleibe hart.

Viel Glück und bedenke, keine Nachforderung in diesem Zustand.


yarabee
beantwortet von yarabee am 1. Juli 2009 20:41
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Oder kann es vielleicht sein, dass das die Kosten für die Firma sind, die neulich bei uns zwei Büsche zurückgeschnitten haben? Dafür wären knapp 300 Euro aber recht viel. Außerdem hat man uns vorher nur telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Firma beauftragt wurde und uns nicht über etwaige Kosten aufgeklärt.

Kommentar von kruemel70 am 1. Juli 2009 21:04

Das würde unter den Punkt "GartenPFLEGE" fallen und kann als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Aber das würde man nicht als Gartennutzung Sondereigentum betiteln...

Kommentar von Ce98f9ee9543f71cfcc9aefd0be2a726smallvincero am 1. Juli 2009 23:09

sehr richtig

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 2. Juli 2009 05:49

Genau!


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