Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
In meiner Nebenkostenabrechnung taucht plötzlich ein neuer Punkt auf: "Gartennutzung Sondereigentum". (Wohne in Mietwohnung)
Ich wohne jetzt seit vier Jahren in dieser Wohnung und noch nie tauchte dieser Punkt in der Abrechnung auf. Dieses Jahr will man von mir plötzlich fast 300 Euro dafür.
Gartenpflege kann damit nicht gemeint sein, weil die extra aufgeführt ist. Und mein kleiner Garten mit Terrasse ist im Mietvertrag aufgeführt und somit bereits in den Mietkosten enthalten.
Weiß jemand, was Gartennutzung Sondereigentum heißen könnte?
Ich werde morgen zwar meinen Vermieter anrufen, aber wollte mich vorab schonmal schlau machen.
Schonmal vielen Dank.

hast du einen pool oder einen grill im garten oder irgen wie so was das dem vermitter gehört und du darfst es mitbenutzen

Wenn der Garten mit Terrasse im Mietvertrag aufgeführt sind, kann dafür nichts mehr extra verlangt werden!
Du wohnst wahrscheinlich in einer vermieteten Eigentumswohnung.
Mit dieser Position wird dein Vermieter belastet. Das ist nicht dein Bier.
Ja, genau. Ich miete seine Eigentumswohnung.
GartenNUTZUNG gehört eigentlich nicht zu den Nebenkosten, sondern zu der Mietsache selbst. Steht denn etwas in Deinem Mietvertrag, dass Du für die Nutzung des Gartens einen zusätzlichen Mietzins zahlen musst ?
Nein, überhaupt nicht. Da steht nur drin: "Mietobjekt umfasst Bad, Küche, ... soundsoviel Zimmer, Terasse. Zusätzliche Kosten sind nicht erwähnt.
Es hört sich so an, als ob Du eine Eigentumswohnung angemietet hast und die WEG dem Vermieter eine Gebühr für die von dieser eingeräumtem Sondernutzung abverlangt.
Prüfe deshalb zuvor, ob die Abrechnung überhaupt ordnungsgemäß ist. Alle Kosten des Grundstücks, also nicht nur die des Vermieters und somit auch die Gebühr für die Sondernutzung, müssen in die Abrechnung eingestellt werden, so auch der BGH.
Anschließend müssen die Kosten, die der Mieter nicht zu bezahlen hat, wieder herausgerechnet werden. Ich kenne viele Vermieter, die dies eben nicht so machen und deshalb bleibe hart.
Viel Glück und bedenke, keine Nachforderung in diesem Zustand.
Oder kann es vielleicht sein, dass das die Kosten für die Firma sind, die neulich bei uns zwei Büsche zurückgeschnitten haben? Dafür wären knapp 300 Euro aber recht viel. Außerdem hat man uns vorher nur telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Firma beauftragt wurde und uns nicht über etwaige Kosten aufgeklärt.
Das würde unter den Punkt "GartenPFLEGE" fallen und kann als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Aber das würde man nicht als Gartennutzung Sondereigentum betiteln...
Nein, auch das nicht. Ich kann mir das echt nicht erklären.