Meine Mietkaution liegt auf einem extra dafür angelegten Mietkautionskonto (auf meinen Namen), welches aber auf meinen Vermieter gesperrt ist. Wenn ich ausziehe, wie läuft das dann? Komme ich dann gleich an mein Geld ran, sofern mit der Wohnung alles OK ist?

nun, ich beziehe in meiner antwort die schon erfolgten antworten und kommentare zu denselben gleich mit ein: die rückzahlung der kaution ist nach beendigung des mietvertrages sofort fällig. es darf seitens des vermieter aber, insofern eine betriebskostennachzahlung durch den mieter vorhersehbar ist, einen angemessenen teil der kaution, max. 3 bis 4 monatliche abschlagszahlungen in summe, zurückbehalten, keineswegs die gesamte kaution. falls bei der wohnungsübergabe an den vermieter bei ende der mietzeit ein mangel an der mietsache, der durch den mieter zu verantworten ist, im übergabeprotokoll als solcher dokumentiert wurde, müsste der vermieter zunächst dem mieter einen angemessenen zeitraum einräumen, diesen mangel zu beseitigen. tut dieser das nicht, kann er zunächst auch dafür einen teil einbehalten. die frist von 6 monaten, die immer wieder benannt wird, ist eine maximalfrist, keine generelle. über die kaution ist schriftlich exakt abzurechnen, incl. rechnungskopien für evtl. reparaturen etc., auch die zinserträge sind aufzuführen. wenn nicht so verfahren wird oder falsche darlegungen sich herausstellen, kann der mieter die herausgabe der gesamten kaution fordern. glaubt der vermieter trotz im übergabeprotokoll bescheinigter mängelfreiheit später noch mängel gefunden zu haben, kann er diese nicht mehr gegenüber dem mieter geltend machen und auch nicht von der kaution abziehen.

klar
Nein, siehe was Nachtflug, Kristall08, cats4life geantwortet haben.

Die Kontoauflösung muss von Dir und Deinem Vermieter unterzeichnet werden, genau wie die Kontoeröffnung.

Nein, der Vermieter hat ein halbes Jahr Zeit. So lange kann er nach Mängeln suchen, die Du nicht beseitigt hast und die er in Rechnung stellen kann. Bis dahin hast Du keinen Zugriff auf das Geld.

Der Vermieter kann das Geld noch sechs Monate zurückhalten, bis er die endgültige Abrechnung fertig hat.
Malkia am 2. Februar 2009 06:52 Das ist so nicht richtig, siehe Antwort von albatros.

Wenn du Glück hast ja, der Vermieter darf die Kaution 6 Monate einbehalten, fals noch Abrechnungen eintreffen(Strom/Gas etc.)
Nicht deswegen, sondern weil der Vermieter noch Forderungen aus Schäden an der Mietsache stellen kann. Und dieses Recht erlischt nach 6 Monaten.
Malkia am 2. Februar 2009 06:53 Auch deswegen, aber dann auch nur einen Teil der Kaution.
Normalerweise händigt dir der Vermieter das Sparbuch bei der Übergabe der Wohnung sofort wieder aus wenn alles in Ordnung ist. War bei mir zumindest so.
Malkia am 2. Februar 2009 06:53 Ja, normalerweise, aber was ist schon normal.

Ich habe 1/2 Jahr drauf gewartet,ist so die übliche Zeit.
albatros hat völlig recht. also: saubere wohnungsübergabebescheinigung. und dann soll der vermieter die freistellung bei der bank bewirken.
Das ist mal die einzig richtige Antwort zum Thema!!!