Meine Mietkaution liegt auf einem extra dafür angelegten Mietkautionskonto (auf meinen Namen), welches aber auf meinen Vermieter gesperrt ist. Wenn ich ausziehe, wie läuft das dann? Komme ich dann gleich an mein Geld ran, sofern mit der Wohnung alles OK ist?
Antworten (9)
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albatrosalbatros
nun, ich beziehe in meiner antwort die schon erfolgten antworten und kommentare zu denselben gleich mit ein: die rückzahlung der kaution ist nach beendigung des mietvertrages sofort fällig. es darf seitens des vermieter aber, insofern eine betriebskostennachzahlung durch den mieter vorhersehbar ist, einen angemessenen teil der kaution, max. 3 bis 4 monatliche abschlagszahlungen in summe, zurückbehalten, keineswegs die gesamte kaution. falls bei der wohnungsübergabe an den vermieter bei ende der mietzeit ein mangel an der mietsache, der durch den mieter zu verantworten ist, im übergabeprotokoll als solcher dokumentiert wurde, müsste der vermieter zunächst dem mieter einen angemessenen zeitraum einräumen, diesen mangel zu beseitigen. tut dieser das nicht, kann er zunächst auch dafür einen teil einbehalten. die frist von 6 monaten, die immer wieder benannt wird, ist eine maximalfrist, keine generelle. über die kaution ist schriftlich exakt abzurechnen, incl. rechnungskopien für evtl. reparaturen etc., auch die zinserträge sind aufzuführen. wenn nicht so verfahren wird oder falsche darlegungen sich herausstellen, kann der mieter die herausgabe der gesamten kaution fordern. glaubt der vermieter trotz im übergabeprotokoll bescheinigter mängelfreiheit später noch mängel gefunden zu haben, kann er diese nicht mehr gegenüber dem mieter geltend machen und auch nicht von der kaution abziehen.
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MalkiaMalkia Das ist mal die einzig richtige Antwort zum Thema!!!
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PeterPost Hallo Eddy,
eine sinnvolle Alternative zu einer Mietkaution in bar ist übrigens eine Kautionsbürgschaft. Die werden von verschiedenen Banken und Versicherungen angeboten und ersetzen die Barkaution, wenn Dein Vermieter damit einverstanden ist. Du zahlst dafür eine jährliche Gebühr, die in der Regel wohl so bei ungefähr 5 Prozent Deiner Miete liegt. Dafür erhältst Du dann eine Bürgschaftsurkunden, die Du Deinem Vermieter anstelle einer Barkaution gibst.
Der Vorteil ist, dass Du gerade zur Zeit des Umzugs flüssig bleibst und nach Beendigung von einem Mietverhältnis keinen Ärger damit hast, Deine Kaution zurück zu bekommen.
Das hier habe ich dazu im Web gefunden:
"Die Mietkautionsbürgschaft ist liquiditätsschonend und wird anders als das Mietaval der Hausbank nicht auf das bestehende Kreditlimit angerechnet. Sie dürfte zudem in jedem Fall günstiger sein als eine kreditfinanzierte Barkaution. Letztlich schützt sie den Mieter vor einer unberechtigten Verwendung des Kautionsbetrages."
(Quelle:http://www.mietkaution.org/mietkautionsbuergschaft/fragen-und-antworten-zur-mietkautionsburgschaft/)
Viel Erfolg und viele Grüße
Peter
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lillifee07lillifee07
Normalerweise händigt dir der Vermieter das Sparbuch bei der Übergabe der Wohnung sofort wieder aus wenn alles in Ordnung ist. War bei mir zumindest so.
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MalkiaMalkia Ja, normalerweise, aber was ist schon normal.
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cats4lifecats4life
Wenn du Glück hast ja, der Vermieter darf die Kaution 6 Monate einbehalten, fals noch Abrechnungen eintreffen(Strom/Gas etc.)
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RegenmacherRegenmacher Nicht deswegen, sondern weil der Vermieter noch Forderungen aus Schäden an der Mietsache stellen kann. Und dieses Recht erlischt nach 6 Monaten.
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MalkiaMalkia Auch deswegen, aber dann auch nur einen Teil der Kaution.
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Kristall08Kristall08
Der Vermieter kann das Geld noch sechs Monate zurückhalten, bis er die endgültige Abrechnung fertig hat.
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MalkiaMalkia Das ist so nicht richtig, siehe Antwort von albatros.
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NachtflugNachtflug
Nein, der Vermieter hat ein halbes Jahr Zeit. So lange kann er nach Mängeln suchen, die Du nicht beseitigt hast und die er in Rechnung stellen kann. Bis dahin hast Du keinen Zugriff auf das Geld.
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KalalaKa636KalalaKa636
Die Kontoauflösung muss von Dir und Deinem Vermieter unterzeichnet werden, genau wie die Kontoeröffnung.
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doka12doka12
klar
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RegenmacherRegenmacher Nein, siehe was Nachtflug, Kristall08, cats4life geantwortet haben.
albatros hat völlig recht. also: saubere wohnungsübergabebescheinigung. und dann soll der vermieter die freistellung bei der bank bewirken.