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Frage zu Mietkaution

Frage von Eddy11 Eddy11

Meine Mietkaution liegt auf einem extra dafür angelegten Mietkautionskonto (auf meinen Namen), welches aber auf meinen Vermieter gesperrt ist. Wenn ich ausziehe, wie läuft das dann? Komme ich dann gleich an mein Geld ran, sofern mit der Wohnung alles OK ist?

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Antworten (9)

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    Antwort von albatros albatros

    nun, ich beziehe in meiner antwort die schon erfolgten antworten und kommentare zu denselben gleich mit ein: die rückzahlung der kaution ist nach beendigung des mietvertrages sofort fällig. es darf seitens des vermieter aber, insofern eine betriebskostennachzahlung durch den mieter vorhersehbar ist, einen angemessenen teil der kaution, max. 3 bis 4 monatliche abschlagszahlungen in summe, zurückbehalten, keineswegs die gesamte kaution. falls bei der wohnungsübergabe an den vermieter bei ende der mietzeit ein mangel an der mietsache, der durch den mieter zu verantworten ist, im übergabeprotokoll als solcher dokumentiert wurde, müsste der vermieter zunächst dem mieter einen angemessenen zeitraum einräumen, diesen mangel zu beseitigen. tut dieser das nicht, kann er zunächst auch dafür einen teil einbehalten. die frist von 6 monaten, die immer wieder benannt wird, ist eine maximalfrist, keine generelle. über die kaution ist schriftlich exakt abzurechnen, incl. rechnungskopien für evtl. reparaturen etc., auch die zinserträge sind aufzuführen. wenn nicht so verfahren wird oder falsche darlegungen sich herausstellen, kann der mieter die herausgabe der gesamten kaution fordern. glaubt der vermieter trotz im übergabeprotokoll bescheinigter mängelfreiheit später noch mängel gefunden zu haben, kann er diese nicht mehr gegenüber dem mieter geltend machen und auch nicht von der kaution abziehen.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    albatros hat völlig recht. also: saubere wohnungsübergabebescheinigung. und dann soll der vermieter die freistellung bei der bank bewirken.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Das ist mal die einzig richtige Antwort zum Thema!!!

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    Antwort von PeterPost PeterPost

    Hallo Eddy,

    eine sinnvolle Alternative zu einer Mietkaution in bar ist übrigens eine Kautionsbürgschaft. Die werden von verschiedenen Banken und Versicherungen angeboten und ersetzen die Barkaution, wenn Dein Vermieter damit einverstanden ist. Du zahlst dafür eine jährliche Gebühr, die in der Regel wohl so bei ungefähr 5 Prozent Deiner Miete liegt. Dafür erhältst Du dann eine Bürgschaftsurkunden, die Du Deinem Vermieter anstelle einer Barkaution gibst.

    Der Vorteil ist, dass Du gerade zur Zeit des Umzugs flüssig bleibst und nach Beendigung von einem Mietverhältnis keinen Ärger damit hast, Deine Kaution zurück zu bekommen.

    Das hier habe ich dazu im Web gefunden:

    "Die Mietkautionsbürgschaft ist liquiditätsschonend und wird anders als das Mietaval der Hausbank nicht auf das bestehende Kreditlimit angerechnet. Sie dürfte zudem in jedem Fall günstiger sein als eine kreditfinanzierte Barkaution. Letztlich schützt sie den Mieter vor einer unberechtigten Verwendung des Kautionsbetrages."

    (Quelle:http://www.mietkaution.org/mietkautionsbuergschaft/fragen-und-antworten-zur-mietkautionsburgschaft/)

    Viel Erfolg und viele Grüße

    Peter

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    Antwort von Moro1 Moro1

    Ich habe 1/2 Jahr drauf gewartet,ist so die übliche Zeit.

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    Antwort von lillifee07 lillifee07

    Normalerweise händigt dir der Vermieter das Sparbuch bei der Übergabe der Wohnung sofort wieder aus wenn alles in Ordnung ist. War bei mir zumindest so.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Ja, normalerweise, aber was ist schon normal.

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    Antwort von cats4life cats4life

    Wenn du Glück hast ja, der Vermieter darf die Kaution 6 Monate einbehalten, fals noch Abrechnungen eintreffen(Strom/Gas etc.)

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Nicht deswegen, sondern weil der Vermieter noch Forderungen aus Schäden an der Mietsache stellen kann. Und dieses Recht erlischt nach 6 Monaten.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Auch deswegen, aber dann auch nur einen Teil der Kaution.

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    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Der Vermieter kann das Geld noch sechs Monate zurückhalten, bis er die endgültige Abrechnung fertig hat.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Das ist so nicht richtig, siehe Antwort von albatros.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Nein, der Vermieter hat ein halbes Jahr Zeit. So lange kann er nach Mängeln suchen, die Du nicht beseitigt hast und die er in Rechnung stellen kann. Bis dahin hast Du keinen Zugriff auf das Geld.

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    Antwort von KalalaKa636 KalalaKa636

    Die Kontoauflösung muss von Dir und Deinem Vermieter unterzeichnet werden, genau wie die Kontoeröffnung.

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    Antwort von doka12 doka12

    klar

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Nein, siehe was Nachtflug, Kristall08, cats4life geantwortet haben.

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