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Frage zu Mietkaution

gefragt von Eddy11 am 01.02.2009 um 16:04 Uhr

Meine Mietkaution liegt auf einem extra dafür angelegten Mietkautionskonto (auf meinen Namen), welches aber auf meinen Vermieter gesperrt ist. Wenn ich ausziehe, wie läuft das dann? Komme ich dann gleich an mein Geld ran, sofern mit der Wohnung alles OK ist?


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albatros
beantwortet von albatros am 1. Februar 2009 17:14
2x
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nun, ich beziehe in meiner antwort die schon erfolgten antworten und kommentare zu denselben gleich mit ein: die rückzahlung der kaution ist nach beendigung des mietvertrages sofort fällig. es darf seitens des vermieter aber, insofern eine betriebskostennachzahlung durch den mieter vorhersehbar ist, einen angemessenen teil der kaution, max. 3 bis 4 monatliche abschlagszahlungen in summe, zurückbehalten, keineswegs die gesamte kaution. falls bei der wohnungsübergabe an den vermieter bei ende der mietzeit ein mangel an der mietsache, der durch den mieter zu verantworten ist, im übergabeprotokoll als solcher dokumentiert wurde, müsste der vermieter zunächst dem mieter einen angemessenen zeitraum einräumen, diesen mangel zu beseitigen. tut dieser das nicht, kann er zunächst auch dafür einen teil einbehalten. die frist von 6 monaten, die immer wieder benannt wird, ist eine maximalfrist, keine generelle. über die kaution ist schriftlich exakt abzurechnen, incl. rechnungskopien für evtl. reparaturen etc., auch die zinserträge sind aufzuführen. wenn nicht so verfahren wird oder falsche darlegungen sich herausstellen, kann der mieter die herausgabe der gesamten kaution fordern. glaubt der vermieter trotz im übergabeprotokoll bescheinigter mängelfreiheit später noch mängel gefunden zu haben, kann er diese nicht mehr gegenüber dem mieter geltend machen und auch nicht von der kaution abziehen.

Kommentar von Obelhicks am 1. Februar 2009 18:17

albatros hat völlig recht. also: saubere wohnungsübergabebescheinigung. und dann soll der vermieter die freistellung bei der bank bewirken.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 2. Februar 2009 06:51

Das ist mal die einzig richtige Antwort zum Thema!!!


doka12
beantwortet von doka12 am 1. Februar 2009 16:05
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klar

Kommentar von Regenmacher am 1. Februar 2009 16:12

Nein, siehe was Nachtflug, Kristall08, cats4life geantwortet haben.


KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 1. Februar 2009 16:05
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Die Kontoauflösung muss von Dir und Deinem Vermieter unterzeichnet werden, genau wie die Kontoeröffnung.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 1. Februar 2009 16:05
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Nein, der Vermieter hat ein halbes Jahr Zeit. So lange kann er nach Mängeln suchen, die Du nicht beseitigt hast und die er in Rechnung stellen kann. Bis dahin hast Du keinen Zugriff auf das Geld.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 1. Februar 2009 16:05
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Der Vermieter kann das Geld noch sechs Monate zurückhalten, bis er die endgültige Abrechnung fertig hat.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 2. Februar 2009 06:52

Das ist so nicht richtig, siehe Antwort von albatros.


cats4life
beantwortet von cats4life am 1. Februar 2009 16:06
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Wenn du Glück hast ja, der Vermieter darf die Kaution 6 Monate einbehalten, fals noch Abrechnungen eintreffen(Strom/Gas etc.)

Kommentar von Regenmacher am 1. Februar 2009 16:13

Nicht deswegen, sondern weil der Vermieter noch Forderungen aus Schäden an der Mietsache stellen kann. Und dieses Recht erlischt nach 6 Monaten.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 2. Februar 2009 06:53

Auch deswegen, aber dann auch nur einen Teil der Kaution.


anonym
beantwortet von lillifee07 am 1. Februar 2009 16:06
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Normalerweise händigt dir der Vermieter das Sparbuch bei der Übergabe der Wohnung sofort wieder aus wenn alles in Ordnung ist. War bei mir zumindest so.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 2. Februar 2009 06:53

Ja, normalerweise, aber was ist schon normal.


Moro1
beantwortet von Moro1 am 1. Februar 2009 16:18
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Ich habe 1/2 Jahr drauf gewartet,ist so die übliche Zeit.


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