Hallo !
ich habe an diesem schönen Tag sind einige hier die mir kurz helfen könnten. Ich habe eine Mahnung erhalten, weil angeblich 2,28 ^^ nicht vom meinem Konto abgebucht werden konnte. Drauf steht "Letzte Mahnung vor Inkasso". Mahngebühren sind 14,98.
Meine Fragen

Man muss überhaupt nicht mehr mahnen, wenn in der Rechnung ein Zahlungsziel genannt ist.
Gegen die Mahngebühr kommst Du nicht an. Es kommt nicht auf die Summe der Forderung an.

Ja, ist leider in Ordnung so, ich bezahle z.B.insgesamt 20,85 euro wenn eine lastschrift nicht ausgeführt werden kann.

Zahl das und dann hast Du Deine Ruhe. Die Forderung scheint rechtmäßig zu sein.

Da kann auch sofort der gerichtsvollzieher kommen oder du kannst verklagt werden.
Wolfi0410 am 21. Mai 2009 20:49 Nee, erstmal muss ein Mahnbescheid und bei Nichtwiderspruch ein Vollstreckungsbescheid kommen und wenn der rechtskräftig ist, dann kann der GV kommen.
Du musst zahlen, lieber sofort, als mit Mahnbescheid. Es wird nur immer noch teurer

hallo, also 15 euro sindnormal ,,,eher noch gering aber das mit 1-2-3 Mahnung da hst du recht , was für ein Unternehmen ist das denn ? würd danachmal im Internet schauen , habe gleiche erfahrungen mit Strato gemacht ,die a....

naja du hast schon recht eigentlich hättest du vorher schon Mahnbescheide bekommen müssen
Der Mahnbescheid kommt erst noch.....

Überweis die 2,28 Euro und schreib eine Mail and die Geschäftsleitung der betreffenden Firma, wo sie sich Ihre Mahngebühr hinstecken können. Am Besten noch eine Kopie davon an die Bildzeitung.