Habe einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen, der in der 6-monatigen Probezeit die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit durch beide Seiten vorsieht und nach der Probezeit innerhalb 14 Tagen zum Monatsende oder zum 15. des Monats.
Ist das so rechtens?
Habe ich nach den 6 Monaten in jedem Fall den normalen Kündigungsschutz?
(Der Vertrag läuft befristet für 1 Jahr)

Wenn nicht durch Tarifvertrag geregelt, ist die Kündigungsfrist so nicht möglich. Auf den evtl. Kündigungsschutz nach 6 Monaten (insofern genug Mitarbeiter dort beschäftigt) hat das aber keine Auswirkungen.

Solche Vertragsbedingungen sind üblich.
bitmap am 31. Mai 2008 20:55 Üblich heißt nicht zwangsläufig rechtens.
Norwegenadler am 31. Mai 2008 21:23 Da gebe ich Dir allerdings Recht
Tarivertrag ist nicht.
Ist die Bestimmung in meinem Vertrag demnach unwirksam, so dass gesetzliche Regelungen greifen?
Wenn kein Tarifvertrag gilt, dann gilt die gesetzliche Regelung, ja.