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Frage zu Kündigungsfristen beim Arbeitsvertrag

gefragt von Eddy11 am 31.05.2008 um 20:47 Uhr

Habe einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen, der in der 6-monatigen Probezeit die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit durch beide Seiten vorsieht und nach der Probezeit innerhalb 14 Tagen zum Monatsende oder zum 15. des Monats.

Ist das so rechtens?

Habe ich nach den 6 Monaten in jedem Fall den normalen Kündigungsschutz?

(Der Vertrag läuft befristet für 1 Jahr)


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bitmap
beantwortet von bitmap am 31. Mai 2008 20:52
1x
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Wenn nicht durch Tarifvertrag geregelt, ist die Kündigungsfrist so nicht möglich. Auf den evtl. Kündigungsschutz nach 6 Monaten (insofern genug Mitarbeiter dort beschäftigt) hat das aber keine Auswirkungen.

Kommentar von Eddy11 am 31. Mai 2008 20:57

Tarivertrag ist nicht.

Ist die Bestimmung in meinem Vertrag demnach unwirksam, so dass gesetzliche Regelungen greifen?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 31. Mai 2008 21:03

Wenn kein Tarifvertrag gilt, dann gilt die gesetzliche Regelung, ja.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 31. Mai 2008 20:54
0x
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Solche Vertragsbedingungen sind üblich.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 31. Mai 2008 20:55

Üblich heißt nicht zwangsläufig rechtens.

Kommentar von 94ca3e037182915cb8e6e70168da5125smallNorwegenadler am 31. Mai 2008 21:23

Da gebe ich Dir allerdings Recht



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