simikra am 04.01.2009 um 17:14 Uhr
Da sich ja das Kindergeld erhöht hat und mein Exmann laut Düsseldorfer Tabelle zahlen muss, meint er nun durch die Erhöhung verringert sich der Unterhalt. Weiß das jemand um wieviel das ist weil er mir gerade eine SMS eschrieben hat das er den Unterhalt entsprechend kürzen wird. Danke für Antworten. Ach ja meine kleine wird im Januar 8j. falls das wichtig ist
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Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet und bei volljährigen Kindern vollständig. Also wird bei Minderjährigen ein Betrag von 82€ abgezogen und bei Volljährigen ein Betrag von 164€;)Hier nachzulesen: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/kindergeldanrechnung.html
Wenn das Kindergeld vorher 154€ war und jetzt 164€ beträgt, dann wird für deine minderjährige Tochter 5€ weniger Unterhalt gezahlt.
Also wir haben auch dieses Dilemma immer mitgemacht und bei uns war es so, dass der unterhaltsverpflichtete - also Dein Ex - das Kigeld um die Hälfte der Erhöhung kürzen darf. Das Kindergeld wird ja auch bei der Unterhaltsberechnung hälftig mit angeführt. Du bekommst zwar den scheinbar kompletten Betrag ausgezahlt, aber die Hälfte wird bei der Zahlerei bei Deinem Ex angerechnet. Insofern hätte er völlig recht, müsste aber m.E. den Unterhaltstitel entspr. ändern lassen. LG Marlies

Der Unterhalt hat mit dem Kindergeld nichts zu tun. Also der bleibt wie es ist.
simikra am 4. Januar 2009 17:17 aber wird doch in der düsseldorfer tabelle anteilig mit angerechnet
groovie am 4. Januar 2009 17:24 dann wirst du vom jugendamt benachtrichtigt.
wittoli am 8. Januar 2009 17:12 solang nicht einer von beiden sich ans Jugendamt wendet wird da gar nischt aktiv, das ist denen sowas von wurscht!! Also Benachrichtigung vom Jugendamt meiner Meinung nach Fehlanzeige!

Dein Ex darf den Kindesunterhalt meiner Ansicht nach nicht kürzen. Du kannst dir auch Rat beim Jugendamt holen.

Ich kann nur sagen, daß in meinem Fall, das Kindergeld immer zu Hälfte für den Zahlungspflichtigen angerechnet wurde.

Also ich bin der Meinung,daß er da von allein gar nichts kürzen darf.Er kann höchstens zum Jugendamt gehen und den Unterhalt neu berechnen lassen.Ob ihm das was bringt ist ne andere Sache.Andererseits bin ich als Mann und Unterhaltszahler(und das seit 18 Jahren und nicht zu knapp)immer der Meinung,daß man sich auch in die Lage der Männer versetzen sollte und in Kleinigkeiten ein Stück entgegenkommen kann wenn es im Rahmen bleibt.Immer aufs Recht zu klopfen ist für die Beziehung zueinander und zum Kind oft nicht sehr zuträglich.Alles hat immer mehrere Seiten,aber rein rechtlich darf er das nicht!