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frage zu kindergeld in der ausbildung!

gefragt von WasIsMitKarstenWasIsMitKarsten am 29.06.2009 um 12:49 Uhr

hallo, und zwar hab ich mal eine frage: ich fange jetzt am 01.08. meine ausbildung an, ziehe aber 100km von zu hause weg,mit meinem freund. der hat jetzt ein haus gekauft, ohne das irgendwo mein name vorkommt. meine ´frage jetzt: kann ich jetzt noch kindergeld bekommen (würde ich normal nicht bekommen, weil ich über dem satz von 500€ liege), wenn mein freund einen mietvertrag aufsetzt, wo drin steht, dass ich bei ihm in einer wg wohne und zb. 250€ im monat miete bezahlen muss? vielen dank schonmal!


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sarahmariella
beantwortet von sarahmariella am 29. Juni 2009 12:53
2x
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soweit ich informiert bin steht dir dass kindergeld solang du in der ausbildung bist zu.mach dich einfach bei der zuständigen kindergeldkasse schlau-oder deine mama soll nachfragen. im gesetz des falles du noch keine 18 bist muss es sowieso dein erziehungsberechtigter beantragen..

Kommentar von 228a4f6351e5ad17b0be14657b4a1ac6smallWasIsMitKarsten am 29. Juni 2009 12:58

ich bin 20 und muss halt wegen meiner ausbildung wegziehen und kann somit nicht mehr bei meinen eltern umsonst wohnen, also brauche ich ja eine wohnung!


Chipmonkey
beantwortet von Chipmonkey am 29. Juni 2009 12:51
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Kindergeld kannst du bis du 25 Jahre alt bist vom Staat beziehen

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 29. Juni 2009 12:52

Genau, ist aber auch verdienstabhängig und was hier geplant wird, wäre Betrug

Kommentar von 228a4f6351e5ad17b0be14657b4a1ac6smallWasIsMitKarsten am 29. Juni 2009 12:54

ach was...aber hier wird nichts geplant, sonder eine reine interesse frage, denn wenn ihr nachdenken würdet, wenn mein freund ein haus kaufen kann, denn sind wir bestimmt nicht auf die 150euro kindergeld angewiesen!!


bleedingsoul
beantwortet von bleedingsoul am 29. Juni 2009 12:53
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DAs Kindergeld bekommst ja nicht du sondern deine eltern.die müssen das beantragen und können es dir dann geben


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 30. Juni 2009 16:01
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Was man an Miete zahlen muss ist für das KG egal. Das spielt nur bei BAföG iene Rolle.

.

Man kann beantragen, dass das KG an das Kind ausgezahlt wird:

www.klicktipps.de/kindergeld.php#auszahlungdirektan_Kind


anonym
beantwortet von nitramnenie am 30. Juni 2009 18:36
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Kleine Anmerkung: Einkommensgrenze beim Kindergeld liegt auf's Jahr bezogen bei 7.680 Euro, dass sind durchschnittlich 640 Euro im Monat - nicht 500. Dass deine Miethöhe da völlig irrelevant ist, hat ja JaWaKu schon angemerkt.



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