Muß ein Gebrauchtwagenhändler der z.b. 20 Gebrauchtwagen stehen hat GEZ Gebühren zahlen für die Autos ? Wenn man sonst schon erfaßt ist und brav zahlt !? Vielleicht kennt ja jemand eine gute Seite,Urteil... zu diesem Fall.

Für die Empfangsgeräte in NICHT ZUGELASSENEN Autos sind KEINE GEZ-Gebühren fällig. Das sind doch nur Ausstellungsstücke. Sonst müßten auch die Elektro-Händler ebenfalls für deren Geräte bezahlen.
Indy72 am 19. Februar 2008 15:42 http://auto-presse.de/news-auto.php?newsid=11924
Hädlerprivileg!
Indy72 am 20. Februar 2008 09:12 Apropos: OLG Koblenz hatte nezulich entschieden, dass Autohändler ähnlich wie Elektro-Händler einen "Händlerbeitrag" an die GEZ leisten müssen, der günstiger ist als eine Einzelabrechnung. Der trick mit dem Rausgenommen Radio zieht allerdings nur bei Verschrottungsbetrieben. Ansonsten... es kommt darauf an.

Ja, Gebrauchtwagenhändler müssen für die Radiogeräte in ihren zum Verkauf bereit gehaltenen Fahrzeugen GEZ-Begühren zahlen.
siehe Urteil vom 29.01.2008 des OVG Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen: 7A11058/07.OVG
Indy72 am 20. Februar 2008 09:14 Allerdings nur eine pauschale "Händlergebühr", auch Händlerprivileg genannt!

theotetisch ja!
kleiner tipp, radios ausbauen und in den kofferraum legen.
sollte einer von der gez mal spionieren, sieht er nur leere radioschächte!
dann müßte auch jeder Elektromarkt für seine 10.000 verpackten Radiogeräte im Lager GEZ zahlen ... Unsinn
Dr Love am 19. Februar 2008 15:41 kein unsinn - kenne autohändler, die sich vor gericht gegen die gez wehren mussten!
die sollten zigtausende euros gebühren nachzahlen...
Franz Kofler am 19. Februar 2008 16:30 Die Definition ist "Empfangsbereite Geräte". Das Gerät muß einfach einschaltbar sein, ein auf Lager liegendes Gerät ist nicht empfangsbereit. Wohl aber ein eingebautes Autoradio!
Dr Love am 19. Februar 2008 22:27 eben, deswegen raus damit und in den kofferraum!
NEIN, muss er nicht !
Das habe ich befürchtet, verschiedene Meinungen, aber laut dem Aktenzeichen weiter unten muß man pauschal zahlen scheinbar.
So wie ich das Urteil lese, betrifft es nur diesen speziellen Fall beim SWR und nicht alle Händler bundesweit. Wenn das so wäre müsste der MediaMarkt auch für alle Lagergeräte zahlen. Für auf den Händler zugelassene Fahrzeuge muss er aber zahlen.
erst schreist nein, dann wieder ja, wat denn nu?