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Frage zu GEZ, bei Gewerbetreibenden im KFZ Handel.

gefragt von Tomgiraffe am 19.02.2008 um 15:34 Uhr

Muß ein Gebrauchtwagenhändler der z.b. 20 Gebrauchtwagen stehen hat GEZ Gebühren zahlen für die Autos ? Wenn man sonst schon erfaßt ist und brav zahlt !? Vielleicht kennt ja jemand eine gute Seite,Urteil... zu diesem Fall.


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Reply


vampire
beantwortet von vampire am 19. Februar 2008 15:36
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jupp, muß er

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 19. Februar 2008 16:55

NEIN, muss er nicht !

Kommentar von Tomgiraffe am 19. Februar 2008 16:58

Das habe ich befürchtet, verschiedene Meinungen, aber laut dem Aktenzeichen weiter unten muß man pauschal zahlen scheinbar.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 19. Februar 2008 17:15

So wie ich das Urteil lese, betrifft es nur diesen speziellen Fall beim SWR und nicht alle Händler bundesweit. Wenn das so wäre müsste der MediaMarkt auch für alle Lagergeräte zahlen. Für auf den Händler zugelassene Fahrzeuge muss er aber zahlen.

Kommentar von 1c020611e3b753925ffc8af8745c0556smallvampire am 19. Februar 2008 21:46

erst schreist nein, dann wieder ja, wat denn nu?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 19. Februar 2008 15:37
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Für die Empfangsgeräte in NICHT ZUGELASSENEN Autos sind KEINE GEZ-Gebühren fällig. Das sind doch nur Ausstellungsstücke. Sonst müßten auch die Elektro-Händler ebenfalls für deren Geräte bezahlen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 19. Februar 2008 15:42
Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. Februar 2008 09:12

Apropos: OLG Koblenz hatte nezulich entschieden, dass Autohändler ähnlich wie Elektro-Händler einen "Händlerbeitrag" an die GEZ leisten müssen, der günstiger ist als eine Einzelabrechnung. Der trick mit dem Rausgenommen Radio zieht allerdings nur bei Verschrottungsbetrieben. Ansonsten... es kommt darauf an.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 19. Februar 2008 16:33
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Ja, Gebrauchtwagenhändler müssen für die Radiogeräte in ihren zum Verkauf bereit gehaltenen Fahrzeugen GEZ-Begühren zahlen.
siehe Urteil vom 29.01.2008 des OVG Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen: 7A11058/07.OVG

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. Februar 2008 09:14

Allerdings nur eine pauschale "Händlergebühr", auch Händlerprivileg genannt!


Dr Love
beantwortet von Dr Love am 19. Februar 2008 15:36
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theotetisch ja!
kleiner tipp, radios ausbauen und in den kofferraum legen.

sollte einer von der gez mal spionieren, sieht er nur leere radioschächte!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 19. Februar 2008 15:39

dann müßte auch jeder Elektromarkt für seine 10.000 verpackten Radiogeräte im Lager GEZ zahlen ... Unsinn

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 19. Februar 2008 15:41

kein unsinn - kenne autohändler, die sich vor gericht gegen die gez wehren mussten!
die sollten zigtausende euros gebühren nachzahlen...

Kommentar von E086e65ce5a412960a9c8a788c1c8641smallFranz Kofler am 19. Februar 2008 16:30

Die Definition ist "Empfangsbereite Geräte". Das Gerät muß einfach einschaltbar sein, ein auf Lager liegendes Gerät ist nicht empfangsbereit. Wohl aber ein eingebautes Autoradio!

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 19. Februar 2008 22:27

eben, deswegen raus damit und in den kofferraum!




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