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Frage zu Gewährleistung bei Fahrzeugkauf

gefragt von Stephan25 am 05.05.2008 um 23:23 Uhr

Besteht die Gewährleistung bei Kauf einer Sache,in meinem Fall eines Motorrades(Gebraucht)automatisch oder bedarf es einer Vereinbarung mit dem Verkäufer? Habe mir letzte Woche ein gebrauchtes Motorrad gekauft bei dem sich nach 2Tagen herausstellte das es einen Nockenwellen-Schaden hat.Der Verkäufer (Händler/Import-Export)versicherte mündlich das das Fahrzeug Technisch ok sei.Muss er auf seine Kosten reparieren oder kann ich den Kaufpreis erstattet bekommen ? Wäre für Antworten wirklich sehr dankbar da das Fahrzeug trotz seines Alters nicht grad billig war.


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Taraa
beantwortet von Taraa am 5. Mai 2008 23:25
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Ein Händler ist zu Gewährleistung verpflichtet es sei denn es steht "bastel Fahrzeug" im Vertrag.


geige
beantwortet von geige am 5. Mai 2008 23:29
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Neues Verbraucherrecht seit 2002: 12 Monate Gewährleistung bei Gebraucht-Motorrädern / Gebrauchtkauf: Händler müssen für Schäden gerade stehen. (gilt beim Verkauf Händler an Privat)

Weiteres kannst Du finden in www.motorrad-online.de

Immer gute Fahrt ;-))


wj2000
beantwortet von wj2000 am 5. Mai 2008 23:25
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Ich hoffe du hast einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht, wo ihr alles festgehalten habt.


volkswagen
beantwortet von volkswagen am 7. Mai 2008 08:07
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grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Gewährleistung, ob privat oder bei einem Vollkaufmann, und zwar auf alles. Sie sind kein Fachmann um ein Mako auf den ersten Blick erkennen kann. Deshalb haben Sie das Recht auf Wandelung jeglichen Vertrages (Wandelung heißt Rücktritt vom Vertrag. Sie können auch die Möglichkeit wahrnehmen der Nachbesserung, und zwar besonders bei Händlern. Bei ca. dreimaliger Nachbesserung ohne Erfolg tritt automatisch die Wandelung ein. Für Beite Vertragspartner gilt, da meine ich von Privat oder vom Händler: Hat das Gerät einen versteckten Mangel, einen arglistig verschwiegenen Mangel oder aber einen nicht erkennbaren Mangel, den der Laie nicht erkennen kann/konnte. Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.


paule52
beantwortet von paule52 am 7. Mai 2008 08:59
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Wenn Du bei einem Händler gekauft hast, gilt eine 12 monatige Gewährleistungspflicht des Händlers dem Verbraucher gegenüber. Ich würde vom Kauf zurücktreten





anonym
beantwortet von elmond am 8. Mai 2008 07:50
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Wenn er ein Gewerbetreibende ist, Ob Bäcker Motoradverkäufer oder Dachdecker. Wenn er nicht ausdrücklich auf ein Jahr gewehjrliestung hinweist bzw schriftlich festhält. Ist er im Flicht nach BGB§ 2 JAHRE Sachmangelhaftung zu tragen. Geh doch einfach zu dem Verkäufer und sag Ihm bescheid dass das Motorad ein Nockenwellenschaden hat.Er muss das instand setzen. sonst hast du 2 Wochen Ruckgabe recht! Wenn er sich weigert das instand zu setzen. Gleisch zum Anwalt. dann werd alles laufen. Als Privatmann hat man keine verflichtung eine Garantie/sachmangelhaftung zu tragen. Es sei den Privatmann Hat in den letzten 5 jahren mehr als 5 Fahrzeuge/Krafträder Verkauft. Dann ist sowieso in Meldeflicht bei Finanzamt, sich als gewerbetreibende anzumelden.


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