Strolschi am 21.07.2009 um 13:57 Uhr
es geht um einen gechützten Namen, zum Beispiel der Name ist als einzelner geschützt "Strolschi" wie gesagt alleinig der Name. Wenn ich diesen Name als Wortgruppe nutzen möchte. z.B. "Strolschi-hund" dürfte ich den Namen in solch einer Verbindung als Wortgruppe nutzen? Etwas schwierig, ich hoffe es ist verständlich genug ausgedrückt. Vielen Dank, LG
WEnn der Name geschützt ist,darfst du ihn nicht verwenden,auch nicht in einer Wortgruppe,du könntest verklagt werden.

Hallo,
es kommt immer auf den Einzelfall an. Dabei spielt eine große Rolle, ob eine kommerzielle Verwertung des neuen Namens geplant ist. Sollte dies so sein, muss geschaut werden, in welchem Bereich der Name geschützt ist. Wichtig ist auch die "Stärke" des Namens. Ein Plüschtier mit dem Namen Whiskas-Katze dürfte nicht funktionieren. Anders, jedenfalls aus meiner Sicht, der Obi-Hund. Hier ist nicht direkt zu erkennen, dass es sich um den Baumarkt handelt. Aber alles sehr unsicher und daher immer anwaltlichem Rat einholen. Als Faustregel kann jedoch gemerkt werden: "Je eher man mit dem Produkt auch die geschützte Marke verbindet, desto schwieriger sind auch die Verwendungen von wortzusammensetzungen."
Strolschi am 22. Juli 2009 09:34 vielen Dank, sehr gutes Beispiel. Es ist nur schwer den genauen Sachverhalt hier darzustellen. Denn da gehören noch so einige Infos dazu. Besten Dank noch mal

also wenn ich das richtig verstehe willst du wissen, ob du dich strafbar machst wegen datenschutz(halt wegen strolschi).
bubululu am 21. Juli 2009 14:00 Datenschutz?
festplatte am 21. Juli 2009 14:04 na ich meine geschützte marke. er verstößt ja dann dagegen, was sehr unangenehm werden würde.
Strolschi am 21. Juli 2009 14:17 strolschi war ja nur ein Beispiel. Ich möchte eben gern wissen ob ich wenn strolschi geschütz wäre, den Namen in einer Wortgruppe wie z.B strolschi-hund öffentlich nutzen dürfte
festplatte am 21. Juli 2009 14:26 nein, weil er ja geschützt ist(vom patentamt usw.). außer du hast das recht daran gekauft es zu verwenden, obwohl, mal ganz im ernst: wenn ich das mcdonalds logo ausdruck und in mein zimmer häng(nur beispiel) würde ich mich ja auch strafbar machen. also, eigentlich machste dich ja strafbar, aber für den privaten gebrauch, das macht ja eh jeder, von daher.
Nicht so schnell mit dem Begriff Strafbar, du darfst das MCdonald Logo so lange und so oft in deine Zimmer auf hängen wie du willst, da machst du dich nicht Strafbar.
Das würde ich nicht riskieren, da so etwas oft erst vor Gericht entschieden wird und das kann sehr teuer werden.
liebe doris11 ist das eine Vermutung das man es nicht in Wortgruppen verwenden darf? Oder bist du dir da fast sicher? Ich bin der gleichen Meinung wie du, aber es scheiden sich auch bei uns die Meinungen, vielen Dank noch
http://www.dpma.de/
hier der LInk vom Patentamt,ich hoffe das du da was heruslesen kannst,ich bin mir nicht ganz sicher,aber logisch wäre es schon...;)
vielen Dank nochmal, ich schau mal auf dein link
Bitte gerne!