Edgar Niklaus am 12.04.2008 um 11:28 Uhr
Wie wirkt sich das Arbeitslosengeld (ALG 1) und die gesetzliche Rentenversicherung aus bei folgenden unterschiedlichen Fällen?
Normale Festanstellung plus 400 € Stelle
Normale Festanstellung plus zweite normale Festanstellung (Lohnsteuerklasse VI)

zur Berechnung des ALG1 ist ja immer der Gesamtbruttoverdienst ausschlaggebend. Bei einem 400 € Job ist der zuverdienst zum normalen Verdienst der Festanstellung auf 400 € begrenzt. Arbeitet man auf zusätzlich auf die 2. Lohnsteuerkarte, kann natürlich mehr als 400 € verdient werden. Das ist zwar positiv für die Berechnung des ALG 1 ,aber ansonsten sind die Abzüge bei einer Beschäftigung auf LSTKL VI enorm. Fast so hoch wie bei Steuerklasse1.
der edagar hat wieder einen fall aufgetan, huch :o))
bei der rentenversicherung ist erst mal klar, dass alles wofür rentenbeiträge gezahlt werden auch rentenansprüche anerkannt werden.
wenn jemand zwei jobs hat ist es zwar unwahrschainlich zeitgleich beide zu verlieren, aber soll ja alles möglich sein.
verliert er den 400-euro-job ist das fürs arbeitsamt unbedeutend, denn er hat ja noch seinen hauptjob und bei 400-euro-job zahlt nur der arbeitgeber eine lohsteuerpauschale ans finanzamt.
verliert er seinen hauptjob, wird das alg 1 danach berechnet und der 400-euro-job als nebenverdienst angesehen, das alg 1 entsprechend gekürzt, da der zu verdienst bei alg 1 auf 165 euro anrechnungs frei begrenzt ist. alles was über 165 euro liegt wird angerechnet als verdienst.
verliert er beide jobs wird das alg1 nach dem hauptjob und dem zweitjob berechnet. er hat ja für beide jobs alg-versicherung bezahlt.
verliert er nur einen job von beiden erhält er gar kein alg1, weil er ja noch einen weiteren hat und somit berufstätig ist und dem arbeitsamt für eine vermittlung auch nicht zur verfügung steht.
sollte er den zweitjob in lohnsteuerklasse 6 verlieren, bleibt alles beim alten bezüglich der lohnsteuerklassenwahl beim hauptjob.
sollte er den hauptjob verlieren und den anderen in lohnsteuerklasse 6 noch haben, kann dieser auf lohnsteuerklasse 1 oder bei verheirateten in lohnsteuerklasse 4,3 oder 5 geändert werden.
je nachdem wie die famlienverhältnisse und einkommensverhältnisse aussschauen.
Edgar Niklaus am 13. April 2008 20:09 Vielen Dank S. für deine umfassende und sehr kompetente Antwort.