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Frage zu einem Strafverfahren als geschädigte Partei!

gefragt von ErsteGeige am 25.03.2008 um 17:46 Uhr

Muss ein Formular ausfüllen, bei dem ich angeben muss, welche (körperlichen) Schäden ich von einem Zwischnefall davongetragen habe. Diese kann ich aber nicht in € beziffern für den Schadensersatz! Macht das der Staatsanwalt oder Richter oder was soll ich hinschreiben?


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Reply


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 25. März 2008 17:54
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Bei dem körperlichen Schäden kann nur der Behandlungsbetrag in Euro angegeben werden. (Krankenhaus kann ganz schön teuer sein)


Qetan
beantwortet von Qetan am 25. März 2008 17:49
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Du musst nur eine Auflistung der körperlichen Schäden aufführen. Bewerten ist nicht Deine Aufgabe.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 25. März 2008 17:52
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Nur die tatsächlichen Schäden aufführen. Den Rest übernehmen nachher Fachleute.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 25. März 2008 18:24
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Es geht im Strafverfahren nicht um den Ersatz Deines Schadens, sondern um die Bestrafung des Täters. Du musst also nur Deine Verletzungen angeben. Das kann auf das Strafmaß gewissen Einfluss haben.

Deinen Schadensersatzanspruch, zu dem auch Schmerzensgeld rechnet, musst/kannst Du daneben gesondert geltend machen. Erforderlichenfalls in einem extra Prozess an der Zivilabteilung (im Gegensatz zur Strafabteilung) des Amts- oder Landgerichts.

Kommentar von Martin1952 am 1. Juni 2008 09:26

Bei einer körperlichen Schaden (Verletzung) kann der Verletzte als Nebenkläger auftreten, hat das Recht auf eine Anwalt dessen Kosten vom Gericht zu tragen sind und Schadenersatz kann auch im sogenannten Adhäsionsverfahren beantragt werden, da dadurch die Kosten für ein Zivilprozess gespart werden. Außerdem kann dem Angeklagten auch eine Schadenswiedergutmachung ins Urteil geschrieben werden, was dazu führen kann, dass ein Zahlungsunwilliger (-fähiger)trotz allem bezahlt, da er sonst evtl. ins Gefängnis wandert.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 26. März 2008 04:49
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Das Gericht ordnet den Schaden in gewisse Gruppen ein, und liest quasi aus der Tabelle die Höhe des Schadens ab ! Bei einem Strafverfahren geht um die Einordnung welche Schwere zugemessen werden wird !

Erst nach Ablauf des Strafverfahrens hast Du die Beste Grundlage deinen Ersatz, Schmerzensgeld einzufordern !

Ob dann,und wie ein Sachverständiger den Schaden einschätz bleibt abzuwarten, der ist nicht an das Strafverfahren gebunden !







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