gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Frage zu Ebaybezahlungen

gefragt von Tigergirl0706Tigergirl0706 am 24.07.2009 um 13:45 Uhr

Hi, mein Partner hat rumgeklickt und nun einen artikel im Wert von 108 Euro gekauft. dieses WOLLEN WIR ABER NICHT!!! ich habe schon an dem Verkäufer geschrieben das wir soviel Geld nicht haben, bis jetzt keine Antwort. Was kann noch passieren? Können wir irgentwas dagegen tun es Nicht bezahlen zu müssen??? Bringt es was den Account zu löschen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Ebay x 5.832

anonym
beantwortet von stesie1980 am 24. Juli 2009 13:48
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

selber schuld, mit dem kauf gehst du nen vertrag ein... ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, dass das deinem partner ausversehen passiert ist...

Kommentar von 6eb33eb7385b8f7d42e6d88f12789c6esmallderwessi am 24. Juli 2009 13:53

Genau, zudem Er wußte, das nicht so viel Geld vorhanden ist.


ShaneMcCutcheon
beantwortet von ShaneMcCutcheon am 24. Juli 2009 13:48
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Man kann bei ebay nicht rein zufällig was kaufen, weil man jedes Gebot nochmal extra bestätigen muss. Also hat er den Kauf ganz normal getätigt und dann müst ihr dafür auch zahlen. Könnt ihn ja später wieder verkaufen. Da könnt ihr nur auf das Entgegenkommen des Verkäufers hoffen.

Kommentar von C981d4233f9f0cf6d7673c815d7279c6smallTigergirl0706 am 24. Juli 2009 13:49

ja genau! War so sauer auf ihm! Ich weiß nämlich nicht wie man bei Ebay nur "gucken" kann und denn aber 2 mal auf kaufen drückt sauer

Kommentar von 2b239edf2c06ca5d2ba2b5a61eac9ebdsmallShaneMcCutcheon am 24. Juli 2009 13:55

Gib ihm zärtlich nen paar ins Genick und sorg dafür, dass er in Zukunft nur noch mit dir zusammen nach ebay geht.


QlaCE
beantwortet von QlaCE am 24. Juli 2009 13:47
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein.. Wenn du Glück hast, sagt er dir dass du die Ebay Gebühren bezahlen musst, die bei dem Preis circa 5 Euro betragen, und dass er dann Erbarmen hat.

beim eBayrecht siehts aber so aus, dass die Gebote bindend sind.

Kommentar von C981d4233f9f0cf6d7673c815d7279c6smallTigergirl0706 am 24. Juli 2009 13:48

was ist er sagt nein und ich zahle aber nicht?

Kommentar von Saarland60 am 24. Juli 2009 13:53

Dann hat der Verkäufer 3 Möglichkeiten:

Er verflucht euch, und das zu Recht, und vergisst die ganze Sache.

Er erhebt Erfüllungsklage, denn immerhin wurde ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen.

Er tritt vom Vertrag zurück, verkauft die Ware erneut für mehr Geld, dann ist die Sache erledigt. Oder er verkauft sie für weniger Geld und kann dann den Differenzbetrag von euch verlangen und notfalls einklagen.

Kommentar von C981d4233f9f0cf6d7673c815d7279c6smallTigergirl0706 am 24. Juli 2009 13:58

also wenn er sich nun auf meiner Mail nicht meldet und ich nicht bezahle kann er einfach so ne klage einreichen?

Kommentar von Saarland60 am 24. Juli 2009 13:59

Kann er.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 25. Juli 2009 07:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dein Partner hat HOFFENTLICH bei einem SEHR kulanten Gegenüber einen verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen, denn eigentlich MUSS er bezahlen! Mir ist ehrlich gesagt schleierhaft, wie so etwas passieren kann und ganz ehrlich: ich als Verkäufer würde auf Bezahlung bestehen!

Kommentar von C981d4233f9f0cf6d7673c815d7279c6smallTigergirl0706 am 25. Juli 2009 10:18

ja kann ich verstehen :-(


anonym
beantwortet von ghost40 am 24. Juli 2009 22:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das sind mir die liebsten Partner! Kein Geld haben, aber unbedingt was kaufen und sich nacher blöd stellen. Dafür lasse ich nach 10 tagen den Käufer immer wegen eines nicht bezahlten Artikels verwarnen und setze ihn dann auf die blacklist. So kanner dann nicht mehr auf meine Artikel bieten.

Ich weiß auch nicht wo das Problem ist? Kannst den ersteigerten Artikel ja gleich wieder selbst einstellen.

Kommentar von C981d4233f9f0cf6d7673c815d7279c6smallTigergirl0706 am 25. Juli 2009 10:17

nee geht nicht weil es indem Sinne nichts "reales" ist. geht um ein Onlinespiel


sunroses
beantwortet von sunroses am 24. Juli 2009 15:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

account löschen bringt gar nix die haben eure daten eh...bezahlen musst du eigentlich schon wenn du nicht bezahlst gibts ne abmahnung von ebay und ne negative bewertung

Kommentar von C981d4233f9f0cf6d7673c815d7279c6smallTigergirl0706 am 24. Juli 2009 16:40

das wäre mir ja schuppe. melde mich da sogar denn gerne ab!?


Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 24. Juli 2009 13:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

oh man wat sind das für ratschläge ( teilweise )... ???? schreib dem verkäufer eine email und frag ob du von kauf zurücktreten kannst, dass kann man auch über ebay machen, dann musst du einen streitfall aufgeben, bei dem du die gekaufte ware nicht mehr haben möchtest, somit muss der Verkäufer ( wenn er darauf eingeht ) auch keine gebühren mehr an ebay zahlen, aber trotzdem, es ist nicht nur ein klick es sind 2-3 klicks bevor man etwas kauft und diese "klicks" sind rechtsverbindlich, mit anderen worte könnte der verkäufer auf vertragsabschluss / zahlung bestehen und das auch einklagen, aber das wird mit sicherheit nicht passieren !

Kommentar von 6eb33eb7385b8f7d42e6d88f12789c6esmallderwessi am 24. Juli 2009 14:02

Ein Bekannter von mir hat das gleiche gehabt.Nicht bezahlt.Ergebnis 5Tage Jugendarrest in Bernau. Und bei eBay gesperrt.

Kommentar von 4c9c6c9610b49ce04195711747b28c6csmallPerle0106 am 24. Juli 2009 14:06

das ist aber nicht normal, ausnahmen bestätigen die regel, habe schon ca. 500 Ver/Käufe bei Ebay getätigt und bis jetzt noch nie Probleme gehabt... auch nicht solche!

Kommentar von Saarland60 am 24. Juli 2009 14:08

Ich habe 2700 Verkäufe und mit schöner Regelmäßigkeit Probleme mit Deppen, die nicht begreifen was es bedeutet, einen Vertrag abzuschließen.

Kommentar von 6eb33eb7385b8f7d42e6d88f12789c6esmallderwessi am 24. Juli 2009 14:13

Hallo, was machst Du dann? Peter

Kommentar von Saarland60 am 24. Juli 2009 14:40

Hängt von den Umständen und vom Auktionserlös hab. Zähneknirschend die Sache vergessen, meine Rechtsschutzversicherung bemühen, Strafanzeige erstatten - je nach dem.


Tigergirl0706
beantwortet von Tigergirl0706 am 24. Juli 2009 13:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was ist denn wenn ich nicht zahle? Was passiert dann?

Kommentar von 6eb33eb7385b8f7d42e6d88f12789c6esmallderwessi am 24. Juli 2009 13:54

Siehe oben.


derwessi
beantwortet von derwessi am 24. Juli 2009 13:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, das war ein verbindlicher Kaufvertrag, den Dein Partner eingegangen ist. Wenn der Verkäufer sich nihct meldet , müßt Ihr den Artikel bezahlen. Wenn Ihr es nicht macht, meldet der Verkäufer es bei eBay und führt möglicher weise zu einer Betrugsanzeige. (Strafgesetzbuch). Peter


anonym
beantwortet von Shanny66 am 24. Juli 2009 13:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke, da hilft nur ein vernünftiges, sachliches "Gespräch" mit dem Verkäufer, in dem Ihr Eure Lage erklärt. Vielleicht geht er darauf ein.


anonym
beantwortet von RhyzzmNBluezz am 24. Juli 2009 13:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, er kann nichts machen. Rechtlich kann nur etwas passieren, wenn du den Artikel vorher bekommst und dann nicht bezahlst.

Kommentar von C981d4233f9f0cf6d7673c815d7279c6smallTigergirl0706 am 24. Juli 2009 13:48

also wenn ich nicht zahle und er mir den Artikel ja nicht schickt ist die sache gegessen?

Kommentar von 68f985f123a80f56d39b6bebb9d884afsmallPhunkydata am 24. Juli 2009 13:52

Nein, Du bist mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag eingegenagen, er kann den Betrag von Dir auch einklagen !

Kommentar von Saarland60 am 24. Juli 2009 13:54

Völlig falsch!

Kommentar von 4c9c6c9610b49ce04195711747b28c6csmallPerle0106 am 24. Juli 2009 13:56

nö richtig, erfüllung des kaufvertrages nennt man das !

Kommentar von Saarland60 am 24. Juli 2009 14:03

Quatsch. Die Antwort von RhyzzmBluezz ist völlig falsch.


simba67
beantwortet von simba67 am 24. Juli 2009 13:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst dich nur mit dem Verkäufer einigen. Schildere ihm das Versehen einfach nochmal.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Hallo eine Frage zur Überweisung (EBAY)

    Ebay Käufer bezahlt nicht!!!

    eBay-Verkäufergebühren

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.