wenn ein Eigentümer mehrere Makler für seine Immobilie beauftragt, wohlgemerkt ohne jegliche vertragliche Vereinbarung und ein Interessent den Makler umgehen will, obwohl dieser sich von dem Interessenten seinen kleinen Zettel hat unterschreiben lassen hat wo bestätigt ist, dass der Interessent mit dem Makler vor Ort war. Kann der Makler ohne Weiteres ins Grundbuch einsehen oder beim Notar den Kaufvertrag einsehen???

Der Makler kann dann nachweisen, daß er demjenigen die Wohnung zuerst gezeigt hat, und so muß der Käufer auch die Maklercourtage zahlen.

ohne Vertrag einen Makler beauftragen, wie soll das gehen ?
ja das ist klar aber wenn der Interessent eigene Sache mit dem Verkäufer macht und der Verkäufer selber sagt ohne Makler alles abzuwickeln. Man kann Maklern ja Immobilien an die Hand geben ohne Vertrag. Das ist ja kein Problem. Aber ich würde ja gern wissen ob ein Makler einfach so ins Grundbuch einsehen kann oder beim Notar den Kaufvertrag einsehen kann
er kann natürlich nicht in den Kaufvertrag einsehen, es sei denn er beauftragt einen Anwalt und verklagt dich. Den Namen kann man ja viel einfacher rausbekommen. Dazu muß man den Vertrag nicht kennen
Der Makler kann nachfragen wer das Objekt gekauft hat. Und dann muß natürlich richtige Auskunft gegeben werden. Der Makler kann ja auch hinterher auf das Klingelschild schauen und wenn er einen Namen entdeckt der auf seiner Liste stand, kann er sein Geld einklagen. Und das wird dann für dich einiges teurer als wenn man den Makler gleich gezahlt hätte
auch wenn der eigentümer kein vertrag mit dem makler hat?? dann ist er ihm ja keine rechenschaft schuldig oder nicht?

Es bedarf keinem Vertrag, um als Makler die Vermarktung einer Immobilie zu übernehmen. Wenn es nachweislich durch die Tätigkeiten des Maklers zum Verkauf der Immobilie gekommen ist, dann stehen die üblichen Provisionen (oder im Exposé benannte Preise) zur Zahlung fällig.
Aus reinem Sachverstand würde ich dir ganz einfach raten, die Provision zu leisten, da es sonst zu einer zeitintensiven und kostensteigernden Streitphase kommen kann.
Fazit: Ein Makler braucht keinen Vertrag. Die Provision ist in jedem Fall zu zahlen.
MfG