gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Frage zu den Rechten eines Maklers

gefragt von Robbie86 am 17.08.2008 um 10:29 Uhr

wenn ein Eigentümer mehrere Makler für seine Immobilie beauftragt, wohlgemerkt ohne jegliche vertragliche Vereinbarung und ein Interessent den Makler umgehen will, obwohl dieser sich von dem Interessenten seinen kleinen Zettel hat unterschreiben lassen hat wo bestätigt ist, dass der Interessent mit dem Makler vor Ort war. Kann der Makler ohne Weiteres ins Grundbuch einsehen oder beim Notar den Kaufvertrag einsehen???


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Makler (245)
Immobilie (233)
Grundbuch (116)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


pegolina
beantwortet von pegolina am 17. August 2008 10:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Makler kann dann nachweisen, daß er demjenigen die Wohnung zuerst gezeigt hat, und so muß der Käufer auch die Maklercourtage zahlen.


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 17. August 2008 10:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ohne Vertrag einen Makler beauftragen, wie soll das gehen ?


anonym
beantwortet von Robbie86 am 17. August 2008 10:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja das ist klar aber wenn der Interessent eigene Sache mit dem Verkäufer macht und der Verkäufer selber sagt ohne Makler alles abzuwickeln. Man kann Maklern ja Immobilien an die Hand geben ohne Vertrag. Das ist ja kein Problem. Aber ich würde ja gern wissen ob ein Makler einfach so ins Grundbuch einsehen kann oder beim Notar den Kaufvertrag einsehen kann

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 17. August 2008 11:02

er kann natürlich nicht in den Kaufvertrag einsehen, es sei denn er beauftragt einen Anwalt und verklagt dich. Den Namen kann man ja viel einfacher rausbekommen. Dazu muß man den Vertrag nicht kennen


Mismid
beantwortet von Mismid am 17. August 2008 11:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Makler kann nachfragen wer das Objekt gekauft hat. Und dann muß natürlich richtige Auskunft gegeben werden. Der Makler kann ja auch hinterher auf das Klingelschild schauen und wenn er einen Namen entdeckt der auf seiner Liste stand, kann er sein Geld einklagen. Und das wird dann für dich einiges teurer als wenn man den Makler gleich gezahlt hätte


anonym
beantwortet von Robbie86 am 17. August 2008 11:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

auch wenn der eigentümer kein vertrag mit dem makler hat?? dann ist er ihm ja keine rechenschaft schuldig oder nicht?


AndreF
beantwortet von AndreF am 16. September 2008 10:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es bedarf keinem Vertrag, um als Makler die Vermarktung einer Immobilie zu übernehmen. Wenn es nachweislich durch die Tätigkeiten des Maklers zum Verkauf der Immobilie gekommen ist, dann stehen die üblichen Provisionen (oder im Exposé benannte Preise) zur Zahlung fällig.

Aus reinem Sachverstand würde ich dir ganz einfach raten, die Provision zu leisten, da es sonst zu einer zeitintensiven und kostensteigernden Streitphase kommen kann.

Fazit: Ein Makler braucht keinen Vertrag. Die Provision ist in jedem Fall zu zahlen.

MfG


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.