Frage zu den Abweichungsprüfungen im Abitur in NRW?

1 Antwort

Es gibt den Unterschied zwischen einer Abweichungsprüfung und einer Bestehensprüfung.
Wenn du 1 Punkt in der Prüfung bekommst, weichst du mehr als 3,75 Punkte von deiner Vorbenotung ab und musst in die Abweichungsprüfung. Das ist in allen schriftlichen Abiturfächern so und da kommst du auch nicht drum herum, wenn du nach oben oder unten abweichst. Die Klausurnote zählt dann für die Endnote 2/3 und die Nachprüfung 1/3. Wenn du also in der Nachprüfung auch wieder 1 oder 0 Punkte bekommst, ist halt nur deine Endnote schlecht. Wenn du auf die 100 Punkte insgesamt kommst, also Mathe mit den anderen Fächern ausgleichen kannst, ist deine Mathenote egal, solange sie insgesamt über 0 Punkte ist. Dann kannst du dir das Defizit erlauben :-)

Wenn du allerdings 0 Punkte erreichst in der Klausur musst du in die Bestehensprüfung, denn du darfst keine Abiturprüfung mit 0 Punkten abschließen. Das gilt auch in dem Fall, dass du die 100 Punkte nicht erreichst, also z.B. drei mal fünf Punkte und ein mal vier Punkte in den Abiturprüfungen bekommst.
Wie gut du dann in der Bestehensprüfung abschneiden musst, weiß ich nicht. Aber für einen Punkt wird's in der Klausur schon reichen, dass jemand 0 Punkte schreibt passiert extrem selten.

Ich bin mir zu 100% sicher, dass diese Regelungen an allgemeinen Gymnasien in NRW gelten. Gibt es bei den Wirtschaftsgymnasien Ausnahmen?