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Frage zu Betriebskosten

gefragt von clauka am 19.07.2008 um 1:28 Uhr

Hallo,

eine kurze Frage:

Was bedeutet diese Formulierung : Die Betriebskosten werden nach dem Anteil der Wohnflächen umgelegt.

Sind das die qm? Werd aus dieser Formulierung irgendwie nicht schlau.

Danke im voraus für eure Hilfe.

Grüsse, Clauka!


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albatros
beantwortet von albatros am 19. Juli 2008 08:08
2x
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hallo clauca,antwort auf deine frage: Betriebskosten (bk) werden lt. bgb (bürgerliches gesetzbuch) nach wohnfläche umgelegt, davon abweichend kann anderes vereinbart werden (nach personenanzahl, nach verbrauch). wenn nach wohnfläche umgelegt wird, heißt das, die gesamtkosten werden durch die gesamtwohnfläche (der immobilie) geteilt und dann, entspr. der wohnfläche des jeweiligen mieters bzw. der jeweiligen wohnung, anteilig diesem in der bk-abrechnung berechnet. insofern meßeinrichtungen vorhanden sind (wasserzähler), ist nach verbrauch abzurechnen, aber nur dann, wenn sämtliche wohnungen mit wasserzählern ausgestattet sind. bei heizung ist das vorhandensein von meßeinrichtungen gesetzlich vorgeschrieben und nur in ganz bestimmten ausnahmefällen verzichtbar. wenn denn dann solche "heizkostenverteiler" oder "wärmemengenzähler" nicht installiert sind, sind die heizkosten zu lasten des vermieters und zu gunsten des mieters um 15% zu reduzieren. ausgehend davon, dass solche messeinrichtungen für heizenergie da sind, ist zumindest ein anteil von 30% der gesamtheizkosten nach verbrauch umzulegen, der rest (70%) nach der antlg. wohnfläche. in der regel wird 50/50 vereinbart, aber auch 70/30 (70% nach verbrauch). Ich denke und hoffe, dass damit deine frage korrekt beantwortet ist.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 19. Juli 2008 03:00
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Betriebskosten ( oder Nebenkosten ) werden im allgemeinen nach qm berechnet.

Abweichend davon können sie nach Miteigentumsanteilen ( MEA ) berechnet werden.

Und ganz abders wird es bei Kosten z. B. für Warmwasser oder Heizung, die nach VERBRAUCH berechnet werden. Dabei wird oft ein Teil ( i.d.R. 30 oder 40 % als Fixanteil angesetzt, der rest wird variabel angesetzt.

Fazit: pauschal nach qm geht nicht.

Am besten beim Vermieter oder Verwalter die Berechnung offenlegen lassen.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 19. Juli 2008 01:31
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collo
beantwortet von collo am 19. Juli 2008 03:01
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ja, nach qm, wobei ein Raum von 4 x 4 m Grundfläsche z.B. bei schrägen Decken nicht 16 qm Wohnfläsche haben. Hier sind viele Mietverträge falsch ausgestellt. Sollte man immer drauf achten.


mrmagic
beantwortet von mrmagic am 19. Juli 2008 12:52
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Es wird aber nicht alles nach qm umgerechnet. Wenn z.b. eine hausinterne Satelittenschüssel vorhanden ist wird diese nach Wohnungen aufgeteilt.





anonym
beantwortet von Obelhicks am 19. Juli 2008 14:46
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Wohnfläche ist due größe der Wohnung. dabei können auch balkone und terrrassen mit einbezogen sein, zählen jedoch nicht voll. in den betriebskosten sind auch heizkosten enthalten, die - wie albatros schreibt - umgelegt werden. dabei ist es auch zulässig z.b. bei gebäuden wo eine minderheit über balkone/terrassen verfügt nach beheizter wohnfläche abzurechnen. weitere betriebskosten mit hohem anteil sind wasser und kanal. diese werden in den meisten fällen nach personenzahl umgelegt. ansonsten wieder: siehe albatros




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