Hallo!
Ich habe eine Frage zu den beigelegten Rechnungen bei eBay-Artikeln:
Sagen wir mal, jemand verkauft ein Handy bei ebay, das er in irgendeinem Shop gekauft hat, wo 24 Monate Garantie gegeben ist. Dieses Handy verkauft er dann 2 Monate später bei ebay und schreibt, "Rechnung vom TT.MM.JJ wird beigelegt".
Kann ich, wenn ich das Handy gekauft habe, und irgendwann wenn das Handy kaputt geht die Rechnung benutzten um Garantie in Anspruch zu nehmen? Wenn ja, wie? Muss ich das Gerät zum Shop schicken, wo der ebayer das gekauft hat?
danke im vorraus mfg rus0wn3r

Rechnung und Garantie sind ja an eine bestimmte Sache, nicht an die Person, die diese Sache gekauft hat, gebunden und nach Besitzerwechsel geht beides zB an Dich über; wohin das Gerät im Garantiefall geschickt werden muß, ist wahrscheinlich unterschiedlich - bei Handys bestimmt nicht an den Shop, wo es gekauft worden ist, sondern eher an eine deutschlandweite Reklamationsstelle einer bestimmten Firma....