Ein herrn X hat einen vertrag auf der bank. Und herrn Y möchte wissen den vertragsdauer (ablaufdatum)des vertragen von Herrn X.
Darf der bank solche Auskunft und einwilligung herausgeben ? Zählt solche daten auch zu datenschutz ?

Die Daten dürften nur herausgegeben werden, wenn Herr Y eine Vollmacht von Herrn X hat.

solche daten werden vertraulich behandelt und der herr Y wird nix in erfahrung bringen können. (oder sollte zumindestens nciht)

das darf die Bank auf keinen Fall an Privatpersonen herausgeben