Hallo !
Folgendes Problem:
Wenn ein Kunde im Internet etwas bestellt , dafür das elektronisch Lastschriftverfahren nimmt und bei den Angaben falsche Kontodaten angibt. Anschließend am nächsten Tag eine E-Mail schickt und auf sein Widerrufsrecht plädiert, gilt dieses auch, wenn er vorher absichtlich falsche Kontodaten angegeben hat ?
Angabe falscher Kontodaten wäre ja ein Verstoß gegen §263 STGB
Das muß man aber beweisen können, dass es vorsätzlich war. Wird schwierig!

Nein Du müsstest ihm beweisen können das er wissentlich falsche Kontodaten angegeben hat. Das kannst Du in aller Regel nicht, ergo wirst Du seinen Wiederruf akzeptieren müssen. Um welches Produkt geht es ?
nein wenn der kunde absichtlich falsche kontodaten eingibt dann nicht...aber welcher kunde macht denn sowas???
schnubbel am 28. April 2009 10:24 Von der Sorte gibt es mehr als Genug. Die Leben in der Hoffnung, dass die Ware sofort nach Lastschrift versandt wird.

Gestzliches Widerrufsrecht gibt es immer, wer will nachweisen, dass die Kontodaten vorsätzlich falsch eingegeben worden sind? Man kann sich ja 'vertippen'...

Widerspruchsfrist gilt doch immer 14 Tage nach Kauf, egal aus welchem Grund, was hat das denn mit den falschen KOntoangaben zu tun?
Hätte er den Kauf nicht widerrufen, hätte man ihm dann eventuell noch versuchten Betrug vorwerfen können, da er die Absicht hatte die Ware zu behalten, aber den Kauf nicht zu bezahlen. Aber in deinem Fall, hat er die Bestellung sofort widerrufen. Das ist doch o.k.
das wäre kein Problem. 3 mal hinter einander !
elektronische Aufzeichnungen sind kein Beweis !