Hallo, undzwar hab ich eine Frage wegen der Schulpflicht. Ich hab mir schon einige Themen durchgelesen aber irgendwie sagt jeder was anderes. Also hier was zu mir ich bin 17 Jahre alt und hab die Realschule beendet und somit 1 Vorschuljahr + 10 Schuljahre hinter mir. Jetzt gehe ich auf die Berufsschule da ich keine Ausbildung bekommen habe doch dort fühle ich mich sehr unwohl ich bin schon am Abend davor schlecht drauf wenn ich weiß ich muss morgen wieder zur Berufsschule. Meine Frage kann ich mich abmelden ohne das sich wer meldet? Was ist wenn ich mich auch abmelde obwohl ich wenn Schulplichtig bin, was passiert dan? Wenn ich Schulpflichtig bin könnte ich auch was anderes als Berufsschule machen?
MfG Sniper123

Schulpflichtig bist Du wohl nicht mehr, weil Du ja einen Schulabschluss gemacht hast. Dazu erst mal herzlichen Glückwunsch.
Wenn Du aber die Berufsschule schmeißt, ohne eine neue Perspektive zu haben, macht sich das später mal nicht gut im Lebenslauf. Außerdem kann es finanzielle Konsequenzen für Dich haben. Wovon lebst Du? Hättest Du weiterhin Anspruch auf Kindergeld? In Deinem Fall wüßte ich das gar nicht.
Sicherlich gäbe es auch eine andere Möglichkeit als die Berufsschule. Lass Dich vom Berufsberater des Arbeitsamtes informieren, was Du jetzt machen könntest.

Aus der Schulpflicht fällst du raus, allerdings fällst du jetzt unter die Berufsschulpflicht. Es ist möglich , daß du anstelle der Berufsschule , auch dein soziales oder ökologisches Jahr machst.
Berufsschulpflicht: Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht. Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch Bildungsgänge an einer Berufsbildenden Schule oder durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule erfüllt werden. In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Ende der Berufsausbildung bzw. mit dem zwölften Schulbesuchsjahr. Die näheren Details und weitere Alternativen zum Nachkommen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich je nach Bundesland.

Kultusrecht ist Länderrecht; in Bayern bist Du nicht mehr berufsschulpflichtig, wenn Du die mittlere Reife hast; wie es in anderen Ländern ist, weiss ich nicht, dürfte aber ähnlich sein. Aber gerade wenn Du noch keinen Ausbildungsplatz hast, ist es für Dich ganz persönlich wichtig, alles zu tun, um Dich für einen Berufseinstieg fit zu machen; ich bin auch oft schlecht drauf und muss zur Arbeit und das seit Jahrzehnten; beiss die Zähne zusammen!!!

Da solltest du erst mal im für dein Bundesland geltenden Schulgesetz nachlesen, was da zur Schulpflicht drinsteht.

Du bist minderjährig und somit Schulpflichtig...das heisst du musst zur Schule, bis du volljährig bist. Ansonsten hagelt es Geldstrafen.
mit 17 und realschule bist du nicht mehr schulpflichtig. wär ja aber trotzdem schade, wenn du dann nichts zu tun hast. warum fühlst du dich unwohl? vielleicht lässt sich ja daran was ändern? oder kannst du dir einen job suchen/was ehrenamtliches machen?
stimmt so nicht!! er ist noch nicht volljährig und ist somit schulpflichtig bis zum 18.
In Deutschland gibt es eine Berufsschulpflicht

Ich meine wir haben in Deutschland eine 12jährige Schulpflicht. Wenn Du also Mittlere Reife gemacht hast, sind erst 10 Jahre rum. Den Rest machst Du über die Berufsschule in Vollzeit oder im Rahmen einer Ausbildung.
Könnte ich mir vielleicht ein 400€ Job suchen den auch machen und somit nicht zur Berufsschule gehen?
Wohne in NRW...
bitmap am 17. November 2008 09:40 Ganz blöde Idee. Außerdem ersetzt das nicht die Schlupflicht. Ich muss mich da mal Guppy anschließen und sags krasser. Man muss im Leben ab und an mal den Ar.sch zusammenkneifen. Weglaufen, wenn einem was nicht passt, verschafft dir einen Lebenslauf mit dem du dich nicht sehen lassen kannst = Stellenchancen sehr gering. Tu dir das nicht an.
Aber sich mal nach ner anderen Ausbildung umzusehen und zu wechseln wäre ne akzeptable Alternative.

Geh doch einfach mal zur Berufsberatung des Arbeitsamtes und frag da doch einmal nach, welche Möglichkeiten du machen könntest?
Jo werde ich dan wohl in Anspruch nehmen. Eigentlich wollte ich den Wehrdienst vorziehen habe ich aber Leider versäumt. :-(

Es besteht auch eine Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahr ! Das hat nichts mit einem zu erlernenden Beruf zu tun, sondern war dazu gedacht den Weg in ein berufsloses Leben gegenüber den lernenden zu vereinfachen ! Der Berufsschultag müsste ja vom Arbeitgeber voll bezahlt werden, der war nicht gedacht den Leuten die nicht arbeiten den freien Tag auch noch weg zu nehmen !
Genau richtig!DH