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Frage wegen Rückbuchung

gefragt von Chris81 am 13.02.2009 um 22:32 Uhr

Hi

mein Chef hat mir aus versehn meinen Lohn auf das falsche Konto überwiesen. Das Konto gehört zwar auch mir aber dort bin ich ziemlich im minus. Nun ist das Problem wenn es auf das Konto geht das es weg istund ich nicht hinkomme weil das Konto gespeert ist , kann mein Chef das Geld nochmal zurückholen und neu verbuchen?

Danke für eure Hilfe

Mfg Chris


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birgonia
beantwortet von birgonia am 13. Februar 2009 22:32
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Nein.

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 13. Februar 2009 22:38

Die Absenderbank darf es nur zurueck holen, wenn ein grober Fehler beim Buchen passiert ist. Die Empfaengerbank muss es nicht rausruecken und freut sich ueber den Kontoausgleich.
Wenn Dein Chef grossen Bockmist gemacht hat, kannst Du theoretisch darauf bestehen, dass er das Problem loest (was er nicht kann).
Beste Idee waere, den Chef um einen Vorschuss zu bitten. Dann haste wenigstens was zu futtern!
Ergo: Keine Schulden machen!!!


anonym
beantwortet von matze3006 am 13. Februar 2009 22:36
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nein dein chef nicht aber du könntest das machen innerhalb von einer woche egal wie du im minus bist.gruß matze

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 14. Februar 2009 00:21

Und was soll er genau bei der Bank sagen damit das klappt?


wim50
beantwortet von wim50 am 13. Februar 2009 22:36
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Kann er nicht. Pech für dich und Glück für die Bank.


anonym
beantwortet von Chris81 am 13. Februar 2009 22:40
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Ok dann ruf ich am Montag gleich auf der Bank an und sag das es bitte zurück geschickt werden soll ich hoffe das geht.

Vielen Dank


anonym
beantwortet von cherusker18 am 13. Februar 2009 22:40
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Erst einmal Pech für Deinen Chef. Das Geld ist weg. Letztendlich ist er aber seiner Verpflichtung nachgekommen und hat Dir Deinen Lohn auf eines Deiner Konten überwiesen. Wenn eines davon im Minus ist - Dein Pech. Du kannst nur noch mit Deiner Bank sprechen, ob sie Dir einen Dispo einräumt. Ansonsten: Überweisungsauftrag erteilt - ausgeführt - Geld ist weg Lastschriftverfahren: Wenn Du jemanden die Erlaubnis erteilst, von Deinem Konto Geld abzubuchen, kannst Du es 6 Wochen lang zurückbuchen. Sollte man aber nur machen, wenn die Abbuchung nicht zulässig war. Sonst könntest Du irgendwann ein Mahnverfahren an den Hacken haben.


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