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Frage wegen Nachmietergesuche!

gefragt von annamariamert am 24.07.2008 um 13:07 Uhr

In meinem Mietvertrag steht, daß ich 3 Monate Kündigungsfrist habe. Nun möchte ich aber schon vorher raus. Die Vermieter haben mir zugesagt, daß sie sich auf eine Nachmieterstellung einlassen würden. Was heißt das genau? Wieviele Nachmieter muß ich stellen? Ich hätte jetzt nämlich einen, der auch ok ist. Ist damit meine Pflicht getan oder können die Vermieter sagen, daß ich mehrere stellen muß?


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Reply


Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012
beantwortet von Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012 am 24. Juli 2008 13:08
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bis dein vermieter mit einem zufrieden ist....sei es nur einer oder 35

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 24. Juli 2008 13:13

Tja...

Kommentar von annamariamert am 24. Juli 2008 13:39

na super, da steht ja im zweifelsfalle noch eine tolle und teure zeit vor mir!

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1small Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012 am 24. Juli 2008 13:40

das ist gut möglich oder er findet den nächsten ganz toll. finde nachmieter, die einen festen job haben....das kommt immer gut an


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 24. Juli 2008 13:09
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die anzahl ist unbedeutend, der vermieter entscheidet welchen neuen mieter er nimmt.

sagt ihm dein vorgeschlagener nachmieter nicht zu, dann ist er nicht verpflichtet diesem die wohnung zu geben.

du kannst dann weiter suchen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 24. Juli 2008 13:12

Leider wahr!


Mismid
beantwortet von Mismid am 24. Juli 2008 13:12
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du mußt soviele bringen, bis der Vermieter bereit ist einen davon zu nehmen. Wenn es mit dem 1. zufrieden ist reichen einer. Wenn er mit den ersten 100 nicht zufrieden ist mußt du weiter suchen oder bezahlen


Indy72
beantwortet von Indy72 am 24. Juli 2008 13:12
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Die Vermieterin ist zu solcherlei Kulanz nicht verpflichtet, aber du solltest ihr schon mindestens 3 relevante Mietkandidaten präsentieren.


Tippse
beantwortet von Tippse am 24. Juli 2008 13:08
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Du musst einen Nachmieter bringen. Wenn der in der Lage ist, die Miete zu bezahlen und kein gesuchter Verbrecher oder so ist, ist Deine Pflicht der Nachmietersuche erfüllt.




Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 24. Juli 2008 13:12

das ist falsch - total falsch!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 24. Juli 2008 13:14

Nun... dem ist nicht so. Der vermieter kann jeden Kandidaten ohne angabe von Gründen ablehnen oder einfach sagen, der gefällt mir nicht!


anonym
beantwortet von Obelhicks am 24. Juli 2008 19:26
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natürlich kannst du vorher ausziehen, aber deine verpflichtungen aus dem mietvertrag bleiben bestehen, solange der nicht aufgehoben wird. dein vermieter scheint da gesprächsbereit zu sein, also sei nett zu ihm. er muß keinen bestimmten nachmieter akzeptieren, auch die zahl "drei" nachmieter schwirrt immer durch den raum und ist falsch. es gibt keinen automatismus, er kann auch 20 ablehnen wenn er sie nicht für gut befindet. du kannst ihn also nicht zwingen. darum bemüht euch beide einen vernünftigen nachmieter zu finden, dann wird das schon.




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