würde man sich strafbar machen, wenn man unwissend ein gefälschtes Fußballtrikot in einer Internetauktion verkauft hat?
Danke im Voraus

Kennst Du das Sprichtwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"???
Ja, siehe § 263 StGB
Lies den § 263 StGB mal genau ! Im vorliegenden Fall fehlt es sowohl am Vorsatz als auch an der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Ja... denn du hast es verkauft. Punkt
ja aber es ist doch ohne vorsatz..
risibisi1987 am 16. Juni 2009 18:52 trotzdem machst du dich strafbar.
Kein Punkt, sondern riesiges Fragezeichen, denn die Strafbarkeit beim Betrug erfordert Vorsatz und der ist hier eben nicht gegeben.
Diese oft aufgestellte Behauptung ist gerade im Strafrecht falsch. Selbstverständlich erfordert Betrug (§ 263 StGB) Vorsatz und wenn der Verkäufer von der Fälschung nichts wusste, kann er nicht wegen Betruges verurteilt werden. Dass er dem Käufer das Geld zurückgeben muss, steht auf einem Blatt und hat mit dem Strafrecht nichts zu tun.