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Frage wegen Gesetz

Frage von Itchyban Itchyban

würde man sich strafbar machen, wenn man unwissend ein gefälschtes Fußballtrikot in einer Internetauktion verkauft hat?

Danke im Voraus

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Antworten (7)

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    Antwort von pezzi pezzi

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Kommentar von gerhass gerhassgerhass

    Diese oft aufgestellte Behauptung ist gerade im Strafrecht falsch. Selbstverständlich erfordert Betrug (§ 263 StGB) Vorsatz und wenn der Verkäufer von der Fälschung nichts wusste, kann er nicht wegen Betruges verurteilt werden. Dass er dem Käufer das Geld zurückgeben muss, steht auf einem Blatt und hat mit dem Strafrecht nichts zu tun.

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    Antwort von herby01 herby01

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

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    Antwort von heialex heialex

    Ja, da hast du ein großes Problem.

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    Antwort von Ilsebil Ilsebil

    Kennst Du das Sprichtwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"???

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    Antwort von BlackSun1 BlackSun1

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Ja, siehe § 263 StGB

    Kommentar von gerhass gerhassgerhass

    Lies den § 263 StGB mal genau ! Im vorliegenden Fall fehlt es sowohl am Vorsatz als auch an der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

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    Antwort von Django80 Django80

    Ja... denn du hast es verkauft. Punkt

    Kommentar von Itchyban Itchyban

    ja aber es ist doch ohne vorsatz..

    Kommentar von risibisi1987 risibisi1987risibisi1987

    trotzdem machst du dich strafbar.

    Kommentar von gerhass gerhassgerhass

    Kein Punkt, sondern riesiges Fragezeichen, denn die Strafbarkeit beim Betrug erfordert Vorsatz und der ist hier eben nicht gegeben.

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