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Frage wegen Gesetz

gefragt von Itchyban am 16.06.2009 um 18:51 Uhr

würde man sich strafbar machen, wenn man unwissend ein gefälschtes Fußballtrikot in einer Internetauktion verkauft hat?

Danke im Voraus

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Recht x 35.336 Gesetz x 2.129 Allgemeinfrage x 52

pezzi
beantwortet von pezzi am 16. Juni 2009 18:51
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Kommentar von Simple_avatar6smallgerhass am 16. Juni 2009 21:53

Diese oft aufgestellte Behauptung ist gerade im Strafrecht falsch. Selbstverständlich erfordert Betrug (§ 263 StGB) Vorsatz und wenn der Verkäufer von der Fälschung nichts wusste, kann er nicht wegen Betruges verurteilt werden. Dass er dem Käufer das Geld zurückgeben muss, steht auf einem Blatt und hat mit dem Strafrecht nichts zu tun.


herby01
beantwortet von herby01 am 16. Juni 2009 18:53
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht


heialex
beantwortet von heialex am 16. Juni 2009 18:53
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Ja, da hast du ein großes Problem.


Ilsebil
beantwortet von Ilsebil am 16. Juni 2009 18:52
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Kennst Du das Sprichtwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"???


BlackSun1
beantwortet von BlackSun1 am 16. Juni 2009 18:52
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. Juni 2009 18:52
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Ja, siehe § 263 StGB

Kommentar von Simple_avatar6smallgerhass am 16. Juni 2009 22:00

Lies den § 263 StGB mal genau ! Im vorliegenden Fall fehlt es sowohl am Vorsatz als auch an der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.


Django80
beantwortet von Django80 am 16. Juni 2009 18:51
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Ja... denn du hast es verkauft. Punkt

Kommentar von Itchyban am 16. Juni 2009 18:52

ja aber es ist doch ohne vorsatz..

Kommentar von Dd7eefca2f316b7aa78d6c438e7369f1smallrisibisi1987 am 16. Juni 2009 18:52

trotzdem machst du dich strafbar.

Kommentar von Simple_avatar6smallgerhass am 16. Juni 2009 21:54

Kein Punkt, sondern riesiges Fragezeichen, denn die Strafbarkeit beim Betrug erfordert Vorsatz und der ist hier eben nicht gegeben.


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