terry94 am 08.08.2009 um 2:14 Uhr
Wenn eine 16 jährige mit einem über 18 jährigen verkehr haben "WILL" macht er sich trotzdem strafbar?
nach dem 16.geburtstag ist es nicht mehr strafbar auch wenn er 25 Jahre alt wäre
Wenn er nen Führerschein hat und selbst fährt, dann nicht.
ja, er macht sich gans klar strafbar,sie ist minderjährig egal ob sie das will

Er macht sich strafbar! Aber ihr werdet es ja wohl nicht erzählen!!!

Nein, so weit ich weiß macht er sich nicht strafbar

Nein mit 16 glaube ich nicht. Achso über 18, wieviel denn "über"???

Es gibt nur ein schlimmes Verbrechen...- sich erwischen zu lassen. Der Rest ist straffrei

nein...nur wenn sie unter 14 wär. wenn sie 16 is und er über 21, dann isses verboten
schneeblume am 8. August 2009 02:29 "Über die Vorschriften des § 182 StGB Absätze 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 StGB Absatz 3 bestraft werden, falls ... im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat." - also 21jähriger und ab 16jährige müsste demnach ok gehen!

nur wenn du zwischen 14 und 16 wärest und du eine sexuelle Beziehung mit einem erheblich älteren Partner hättest, könnte das für ihn strafbar werden
schneeblume am 8. August 2009 02:24 hab da noch n paar links gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter und:
§§ 174, 176, 182 StGB (Autor: W o l f g а n g, Antwort nach 36 Min)
Hi funracer,
deine Frage wird in den §§ 174, 176 und 182 des Strafgesetzbuches eindeutig beantwortet. Das Schutzalter liegt bei 14 Jahren (Kinder). Sexuelle Kontakte mit 14- bis 16-järigen (Jugendlichen) sind nur strafbar, wenn sie unter Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt oder unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung geschehen. Bei Jugendlichen über 16 Jahren sind sexuelle Handlungen nur noch strafbar, wenn es sich um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen handelt.