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Frage wegen dem Alter...

Frage von terry94 terry94

Wenn eine 16 jährige mit einem über 18 jährigen verkehr haben "WILL" macht er sich trotzdem strafbar?

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von space66 space66

    nach dem 16.geburtstag ist es nicht mehr strafbar auch wenn er 25 Jahre alt wäre

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    Antwort von lexiser lexiser

    Wenn er nen Führerschein hat und selbst fährt, dann nicht.

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Er macht sich strafbar! Aber ihr werdet es ja wohl nicht erzählen!!!

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    Antwort von Nina97 Nina97

    ja, er macht sich gans klar strafbar,sie ist minderjährig egal ob sie das will

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    Antwort von Nadda84 Nadda84

    nein, da sie ja 16 ist

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    Antwort von schnanani schnanani

    Nein..16 ist OK.

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    Antwort von schneeblume schneeblume

    nur wenn du zwischen 14 und 16 wärest und du eine sexuelle Beziehung mit einem erheblich älteren Partner hättest, könnte das für ihn strafbar werden

    Kommentar von schneeblume schneeblumeschneeblume

    hab da noch n paar links gefunden:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter und:

    §§ 174, 176, 182 StGB (Autor: W o l f g а n g, Antwort nach 36 Min)

    Hi funracer,

    deine Frage wird in den §§ 174, 176 und 182 des Strafgesetzbuches eindeutig beantwortet. Das Schutzalter liegt bei 14 Jahren (Kinder). Sexuelle Kontakte mit 14- bis 16-järigen (Jugendlichen) sind nur strafbar, wenn sie unter Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt oder unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung geschehen. Bei Jugendlichen über 16 Jahren sind sexuelle Handlungen nur noch strafbar, wenn es sich um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen handelt.

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    Antwort von Caaanan Caaanan

    nein...nur wenn sie unter 14 wär. wenn sie 16 is und er über 21, dann isses verboten

    Kommentar von schneeblume schneeblumeschneeblume

    "Über die Vorschriften des § 182 StGB Absätze 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 StGB Absatz 3 bestraft werden, falls ... im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat." - also 21jähriger und ab 16jährige müsste demnach ok gehen!

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    Antwort von Sprdelhirn Sprdelhirn

    Es gibt nur ein schlimmes Verbrechen...- sich erwischen zu lassen. Der Rest ist straffrei

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    Antwort von veganAlicia veganAlicia

    Nein mit 16 glaube ich nicht. Achso über 18, wieviel denn "über"???

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    Antwort von yokohama yokohama

    nein !

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    Antwort von Lililein987 Lililein987

    Nein, so weit ich weiß macht er sich nicht strafbar

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