Hallo, es geht eigentlich um meine freundin,sie ist 17 und lebt bei ihrer mutter zuhause,diese ist alleinerziehend,sie macht zurzeit eine schulische ausblidung zur erziehungspflegerin und hat vorgestern bafög beantragt da sie selbst kein geld verdient und auch sonst nicht an geld kommt(kein taschengeld und eltern sind auchnicht die reichsten und arbeit hat sie auch keine) sie kam also mit den unterlagen nach hause und hat ihre mutter gefragt ob sie für ihr bafök nicht ein eigenes konto bekommen könnte,darauf hin sagte die mutter das sie von dem bafök kein cent bekommt. meine frage ist also: darf die mutter das komplette bafög für sich beanspruchen?

Zu Deiner Berichtigung....BAFöG....und es ist für die individuelle Förderung der Ausbildung gedacht und nicht für den Friseurbesuch der Mutter!
das is keine gute hilfe,ich weiß das es bafög heißt ich hatte es nur ein wenig elig,also verzeihung.kommt nicht wieder vor
Da die Freundin noch 17 ist und BAFöG dem Lebensunterhalt dient, für den die Mutter gradestehen muß, wird sie sich irgendwie mit ihrer Mutter darüber einigen müssen... Das ist ja nun mal kein zusätzliches Taschengeld - und wenn die Mutter sonst alles bezahlt...
bitmap am 3. April 2009 13:53 Das ist natürlich auch ein Argument, wenn die Mutter sie beköstigt und ihr Unterkunft bietet.
Ich dachte immer, dass man Bafög gar nicht bekommt, wenn man noch bei den Eltern wohnt (... war wohl ein Irrtum oder ich habs mit BAB verwechselt).
BAFöG bekommt man, wenn man in einer förderungsfähigen Ausbildung ist. Wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt, bekommt man noch einen Mietanteil.

'' ... wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. ...'' (... und nicht seiner Mutter)
also ich danke euch erstmal für eure schnellen antworten,war meine erste frage auf der seite und bin positiv überrascht. naja wenn sie ihr eigenes konnto hätte würde ihr das auchnicht helfen wenn die mutter das nicht will,sie muss bei den unterlagen ja auch einiges ausfüllen wenn ich mich nicht irre

Veilleicht gibt es ja auch einen Vater, der für das Konto mit-unterschreiben könnte?
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Sehr gutes BaföG-Forum: http://studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp
Ach, und noch was, kann man nicht mit 16 schon ein eigenes Konto einrichten? Bin mir nicht ganz sicher.
Kann man, sogar mit 12, aber dann muss trotzdem der Erziehungsberechtigte auch unterschreiben und das will die Mutter eindeutig nicht. So wie es aussieht, muss Deine Freundin wohl noch ein Jahr warten, bis sie 18 wird...