McFly1985 am 05.07.2009 um 22:56 Uhr
was tue ich wenn mein ex freund der nicht der leibliche vater des sohns ist das kind nicht mehr raus gibt, ich habe das sorgerecht!! Nur zu hause sind die kinder nicht !!!
War kurzeittig verzogen um arbeit zu finden!!
Was tuhe ich am besten????
Melde dich am besten in dieser Sache beim Jugendamt. Die können dir am besten in dieser Sache helfen und gegebenfalls notwendige Schritte einleiden um die Kinder bei Ihm rauszuholen. Denn rausgeben muss er sie aufjedenfall, wenn es nicht seine sind.
also er muss natürlich die kinder herausgeben. das ist kindesentführung, wenn er nicht der leibliche vater ist. ansonsten wäre es hilfreich, sich sehr genau zu überlegen, wem man seine kinder anvertraut.
guten abend
völlig egal, ob du die betroffene bist oder deine freundin. ich würde einfach die wahrheit schreiben. dich kennt ja hier keiner und niemand meckert mit dir rum.
die kinder gehören nunmal dorthin, wo derjenige ist, der das sorgerecht hat. also in diesem falle wohl du oder eben deine freundin, also die mutter des jungen.
gibt der freund das kind nicht raus, gehe zur polizei. das ist ja doch eine straftat, ein kind jemanden berechtigten vorzuenthalten.
nun kommt aber noch etwas anderes ins spiel. wie kann man kurzeitig verzogen sein? also was wurde denn da aus denm kind? wer hat das da betreut? dieser ominöse freund, dieser nicht-leibliche vater des kindes? der dem kind vieleicht garnichts böses will oder es der mutter wegnehmen, der sich nur um das kind kümmert und es versorgt, während die mutter des kindes plötzlich verzogen war?
alles in allen sind die verhältnisse da wohl nicht die besten. das ist keine schande, aber wäre ein guter grund die ganze situation mal zu überdenken. veleicht mal sachkundige hilfe zu suchen. zum wohle des kindes und letztlich aller beteiligten.
tschüss burki

zum Jugendamt gehen oder direkt zur Polizei
McFly1985 am 5. Juli 2009 23:03 Polizei macht leider nichts
Über einen Anwalt bei Gericht eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe beantragen, bei Entführungsverdacht ins Ausland internationalen Haftbefehl beantragen
Ich nehme an, Du hast ihm kurzzeitig, um Arbeit zu finden, das Kind anvertraut und jetzt gibt er es nicht mehr heraus? Dies nennt man "Kindesentzug" und ist strafbar, wenn er nicht der Vater ist und kein Sorgerecht für das Kind hat, hat er u.U. mit einer empfindlichen Strafe zu rechnen. Geh zur Polizei und erstatte Anzeige.
Zur Polizei gehen und solange dableiben, bis die was machen!!! Wenn ein "fremder" das Kind behält ohne der (rechtliche) Vater zu sein, erfüllt das eine Menge Straftatbestände!

wende dich mal vertrauensvoll hier hin
http://www.sternenstaub-hilft.de
lg
Die Polizei macht nichts? Mit welcher Begründung? Mit Verlaub - ich glaube Dir kein Wort!
Schon mal über Verletzung der Aufsichtspflicht nachgedacht? Vielleicht hat dieser ominöse "Ex" ja einen guten Grund, sehr gut auf das Kind aufzupassen?
McFly1985 am 6. Juli 2009 15:48 ich war mit zur Polizei, Polizei macht nichts sie hat auf das Jugendamt verwiesen, wo sie heute zunächst einen Termin hatte. Es war mit ihrem ex so abgemacht, das er auf das Kinder eine zeit aufpasst, da sie weiter weg Arbeit und eine Wohnung gesucht habe, aber nun will er sie behalten, ein Kind ist von ihm und das andere nicht. Wie gesagt schreibe hier für eine bekannte die das Problem gerade hat, die Fragestellung hat sie formuliert !!!!!