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Frage um das Arbeitsamt

gefragt von SvennaSvenna am 13.05.2009 um 9:39 Uhr

Muss ich jede Arbeit annehmen auch wenn es allseits bekannt ich das der Chef schlecht oder Garnichts Zahlt.


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mvjb07
beantwortet von mvjb07 am 13. Mai 2009 09:42
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du kannst es ja deine/n Fallmangenger/in sagen das du sowas gehört hast oder sogar weißt das es so ist..dann denke ich das er/sie so kulant sind und dann mal nen auge zu drücken..ansonsten musst du schon,weil wenn die sehen das du viele jobs abgelehnt hast bekommste ein teil geld speere für 3 monate oder sogar komplett speere für nen halben jahr..je nach dem!!

Kommentar von B540a0b9be5dc4f4ac7c251690bd10d5smallSvenna am 13. Mai 2009 09:48

Die Arge weiß um die Zahlmoral, das macht mir ja sorgen wenn schon Private Arbeitsvermittler sagen das Sie für den Mann nicht Vermitteln weil es bekannt ist.

Kommentar von D93e77d9f2366cdd15676aad2e6941dfsmallmvjb07 am 13. Mai 2009 09:51

ja dann musst du es nicht tun,die sind doch nicht ganz dicht da,so ein pack..statt den chef den billigen arbeiter zu übermitteln sollten die mal ihn lieber streichen und er muss dann zusehen wo er seine dummen leute sucht..aber eine frechheit dass das arbeitsamt sowas mitmacht..unerhört!!!zu not geh von deine/n Fallmangenger/in deren abteilungsleiter hin,und sag das..beschwere dich ruhig..man ist zwar abreitslos aber immer noch ein mensch!!

Kommentar von ottoott6 am 2. September 2009 14:17

also ich kann noch folgenden Senf hinzufügen: http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html da gibt es auch noch einige Tipps


Basti1984Feb
beantwortet von Basti1984Feb am 13. Mai 2009 09:40
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ne du brauchst nur annehmen was dir zuspricht aber die versuchen natürlich dich zuu drengen weil die auch kein bock haben zu zahlen

Kommentar von Maya1998 am 13. Mai 2009 10:42

Nein, du musst natürlich NICHT nur zusagen, "wenn dir was zuspricht". Wenn ich sowas schon höre, schwillt mir der Kamm...In diesem Fall ist das aber eine Ausnahme, wenn feststeht, dass man für lau arbeiten muss. In allen anderen Fällen muss man jede Arbeit annehmen, wir sind ja nicht bei "Wünsch-dir-was"!


nero070
beantwortet von nero070 am 13. Mai 2009 09:40
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gar nichts wird er wohl nicht zahlen.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 13. Mai 2009 09:41
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Schlechter Chef ist kein Argument, aber wenn Du echte Beweise hast, dass der nicht zahlt, kannst Du das Argument vorbringen, dann entscheidet der Bearbeiter, notfall lieber annehmen und dann feuern lassen, sonst droht Sperre.


anonym
beantwortet von vohlli am 13. Mai 2009 09:52
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ANNEHMEN WIRST DU ES WOHL MÜSSEN, WENN DU KEINE SANKTIONEN HINNEHMEN MÖCHTEST. WENN DAS EINKOMMEN ABER NICHT MIT DEM VERSORGUNGSSATZ ZUM LEBEN REICHT WIRST DU VON AMTSWEGEN UNTERSTÜTZT. WENN DEIN ARBEITGEBER SEINEN PFLICHTEN NICHT NACHKOMMT WERDEN DIE SICH SCHON EINSCHALTEN... SO SOLLTE JEDENFALLS DIE REGEL SEIN.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 13. Mai 2009 09:55
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Wenn allseits bekannt ist, was der Chef für ein böser Finger ist, warum vermittelt das Arbeitsamt überhaupt noch an ihn? Wurde da wieder mal der richtige Mann am richtigen Ort geschmiert? Wäre ja nicht das erste Mal...

Kommentar von Simple_avatar9smalltattanka am 13. Mai 2009 09:57

die werden trotzdem vermitteln

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 13. Mai 2009 10:04

Und wenn schon? Glaub mir, wenn ich der Fragesteller wäre, würde mich der "Chef" spätestens nach 2 Stunden "harter Arbeit" wieder rauswerfen. Oder seinen Laden dichtmachen...


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 13. Mai 2009 09:40
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Ja. Du kannst dann den Chef verklagen, wenn er nicht zahlt.

Kommentar von B540a0b9be5dc4f4ac7c251690bd10d5smallSvenna am 13. Mai 2009 09:42

Und wovon Zahl ich meine Miete

Kommentar von uli67 am 13. Mai 2009 09:47

Bekommst du Zuschuss.

Kommentar von B540a0b9be5dc4f4ac7c251690bd10d5smallSvenna am 13. Mai 2009 09:50

ALG 2

Kommentar von Simple_avatar9smalltattanka am 13. Mai 2009 09:57

gehe dann zur Arbeitnehmerkammer wenn du bei ihm arbeitest


Basti1984Feb
beantwortet von Basti1984Feb am 13. Mai 2009 09:40
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ne du brauchst nur annehmen was dir zuspricht aber die versuchen natürlich dich zuu drengen weil die auch kein bock haben zu zahlen


anonym
beantwortet von claudia3474 am 13. Mai 2009 09:49
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wenn es von amt kommt anrufenhin gehen meinst du wirst gleich genommen. 2 wenn du genommen wirst kannst du immer noch sagen nein. oder wenn du anrufst fragen die dich wie alt sind sie 50... a ja.. dann wird dich keiner nehmen,...


tattanka
beantwortet von tattanka am 13. Mai 2009 09:56
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nehme sie an und beschwere dich bei der Arbeitnehmerkammer


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 13. Mai 2009 10:00
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Benimm Dich doch einfach total daneben. Bei der Bewerbung schickst Du nur einen Brief. "....mir wurde diese Arbeitsstellen vom AA angeboten und ich soll mich bei Ihnen bewerben. Welche Arbeit ist zu machen und wie sieht es mit dem Verdienst aus. Zahlen sie auch pünktich? Sollten Sie interessiert sein, dann schicke ich Ihnen noch die restl. Unterlagen zu....." Und Du machst dann noch einen Haufen Fehler in den Brief. Auf jeden Fall hast Du Dich beworben und kannst dann Deine Meldung an das AA machen. Ich würde keine Tel.Nr. angeben.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 15. Mai 2009 18:50

grins, funzt aber nicht, so oder ähnlich hat es auch jemand mal gemacht. Im Anschreiben ließ er deutlich durchblicken, dass er eigentlich dort gar nicht eingestellt werden möchte. Arge verhängte Sperre,er klagte, seine Klage wurde zurückgewiesen. Begründung: die kannste Dir ja denken. (Ich kann mich nicht mehr erinnern, auf welcher Webseite ich das gelesen habe, sonst hätte ich Dir den Link mitgeschickt.Schlußfolgerung, erstmal die Arbeit annehmen, dann sehen wir weiter, stets morgens pünktlich erscheinen,den Willen mitbringen, und wenn man umständlich arbeitet oder zu langsam ist, (man gibt sich ja so Mühe), dann.... Ist jetzt keine Empfehlung, aber wenn der neue Arbeitgeber wirklich ein Ausbeuter ist, dann würde ich mir das auch nicht gefallen lassen, aber vor geplanten Einstellungsgespräch ein sachliches Gespräch mit der Arge führen.


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