Worin unterscheiden sich Krankenversicherungen und Unfallversicherungen in Hinblick auf die beruf. und medizinischen Rehabilitation?
(toll wer daruf eine Antwort findet -> Kompliment)
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Bei einem Unfall, der beruflich relevant ist, hat meines wissens die Berufsunfallversicherung, sofern den eine besteht, die Kosten für die Rehabilitationskosten aufzukommmen. Bei "Normalerkrankungen", die eine Reha notwendig machen, kommt die normale KV auf.
Die Berufsgenossenschaft ist ausschließlich für die Folgen eines Arbeitsunfalles und einer Berufskrankheit zuständig. Sie muss daher sowohl die medizinische als auch die berufliche Rehabilitation tragen. Heute nennt sich das Teilhabe am Arbeitsleben. Die KV ist für die medizinische Reha zuständig. Weitere Zuständigkeiten für die berufliche und medizinische Rehabilitation gibt es für die Rentenversicherung, die Bundesanstalt für Arbeit, Träger der kriegsopferversorgung etc. Alles nachzulesen in § 6 SGB IX.
super vielen Dank!

Die Berufsgenossenschaft ist wie schon gesagt für Berufserkrankungen und Arbeitsunfälle zuständig. Die Krankenkasse ist dann zuständig, wenn die Reha nicht die Erwerbsfähigkeit wieder herstellen soll (z.B. bei Rentnern). Bei Beschäftigten oder Personen im erwerbsfähigen Alter ist in der Regel die Rentenversicherung zuständig da hier die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden soll.