Hallo wegen meine Depression bin ich bei sozialhilfe gerutscht SGB12 ich habe eigene frage.Bin bei SGB12 weiter krankenversichert?Bezahlt SGB12 weiter meine mite?Was ist genau der unterscheit zwichen Harz4 und SGB12?Habe diselbe rechte oder veniger?Ich lebe in scheidung bezahlt SGB12 auch die scheidung?Vielle dank auf ihre hilfe
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Der genaue Unterschied besteht darin, dass Leute die HartzIV beziehen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Da du das aus gesundheitlichen Gründen nicht tust, beziehst du Sozialhilfe, du kannst also zurzeit nicht arbeiten. Die Regelsätze sind jedoch die selben. Hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte lg
Danke Lilasion für deinen Antwort hat mich sehr viel geholfen du bist sehr gut aber mansche leute verstehen hier nicht wie schwer ist krank zu sein und nicht arbeiten kann.Danke dir nochmal
gitte2007 am 15. Januar 2008 17:52 Also, ich habe die Frage auch verstanden und die richtige Antwort steht hier. Auch die Hinweise von @jbinfo sind sicher hilfreicher als zu nörgeln und zu schimpfen.
Ja danke ich werde lesen.l.g.
schon wieder eine frage, was wird mir bezahlt?
ich glaube fast in den sozialämtern und argen haben werbeprospekte für gf ausgelegen :o)))
erkundige dich bei deinem fallmanager, der weiß bescheid!
tut mir leid aber ich bin in so eine schwere not darum frage ich das ich will nur wissen ob ich weiter krankversichert bin ich habe ehrlich vielle probleme und meine Depression macht mir zu schaffen darum frage ich.Danke für Antwort

Tu uns bitte einen Gefallen!
Nimm Deinen Duden, überarbeite Deine Frage und stelle sie noch einmal, aber vernünftig!
Joshua W..... am 15. Januar 2008 17:01 na jeder fängt doch mal klein an...
tut mir leid was habe ich falsch geschrieben?
Dr Love am 15. Januar 2008 17:23 so gut wie alles und grammatikalisch macht das ganze fast keinen sinn! man versteht kaum, was du eigentlich willst. sorry...
Entschuldigen aber ich bin nicht deutsche darum habe probleme mit grammatik
Dr Love am 15. Januar 2008 17:43 hier bei gf tummeln sich auch viele deutsche, die die grammatik nicht beherrschen, bist in guter gesellschaft...
übung macht den meister! nicht aufgeben und immer weiter schreiben, irgendwann klappt es dann!
warum beleidigst du mich ich bin schwerhörig höre nur 20% darum kann ich nicht gut deutsch lerne aber andere ausländer welche gut hören und nicht ein wort schreiben können denke das ich genug gut deutsch schreiben kann
Dr Love am 15. Januar 2008 18:15 ich beleidige dich doch nicht!
du hast mich offensichtlich missverstanden!
ok. tut mir leid kannst du mir bei meine Frage helfen?
Dr Love am 15. Januar 2008 18:26 wäre mir neu, dass ämter für scheidungskosten aufkommen.
nehmt euch getrennte wohnungen und wartet bis ihr euch eine scheidung leisten könnt.
Ok danke für deinen Antwort

Die Scheidung bezahlt das Sozialamt sicher nicht. Wenn es dann so weit ist, kannst Du für das Scheidungsverfahren Befreiung von den Gerichtskosten beantragen. Sollte die Scheidung aber im Streit, sprich: mit Hilfe eines Rechtsanwalts laufen, mußt Du die Kosten selber tragen.
Und hier für ALG 2 / Hartz 4:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
Danke für deine hilfe .