tinkerbell82 am 19.10.2009 um 14:27 Uhr
Hallo zusammen, ich habe da mal eine frage für eine sehr gute Freundin, die am Wochenende zu mir kam und erzählte das sie am Freitag post von einem Gerichtsvollzieher bekommen hatte und mir den Brief auch zeigte. Also sie hatte vor einem Jahr ne Bestellung unter falschen Name gemacht nicht gezahlt. Sagte ihr dass sie selber schuld ist da sie es erst so weit kommen lassen hat. Naja jetzt ist folgendes. Sie bekam eine Einladung zu einer Zwangsvollstreckung wo sie wohl alles offen legen kann/muss. Aber bei den Brief war noch ein zettel bei vom Amtsgericht mit einen Haftbefehl das sie in Beugehaft muss 6 Monate. Jetzt hat sie angst dass sie wenn der Termin ist sofort verhaftet wird. In dem Brief steht ja auch das sie sofort wieder entlassen wird. Ist ihre angst da berechtigt? ich sagte ihr das sie bissel Geld mitnehmen soll und dann denke ich kommt sie mit ‘nem blauen Auge davon zumal sie ja auch ne Tochter von 6 Jahren hat. Wisst ihr womit sie rechnen muss oder hat jemand schon sonn endlichen fall gehabt?
Beugungshaft steht an wenn sie nciht die eidesstattliche Versicherung abgibt. Wenn sie die dort unterschreibt gibt es auch keine Haft. Oder sie muss das Geld an Ort und Stelle bezahlen.

Wenn sie das Geld sofort bezahlt, dann wird die Beugehaft nicht vollstreckt. So hab ich es im TV gesehen.

sie soll sofort den Betrag bezahlen. Dann kommt sie nicht in Haft.

...also erst einmal hat die sog. Freundin einen Termin zur Abgabe der "eidesstattlichen Versicherung" bekommen. Nimmt sie den Termin nicht wahr, kann sie, auf Antrag des Gläubigers, durch den zuständigen Gerichtsvollzieher verhaftet und so lange in Haft gehalten werdn, bis sie die eidesstattliche Versicherung abgibt. Gibt sie die Erklärung fristgerecht ab, passiert ihr, im Rahmen der Zwangsvollstreckung, nichts. Weiterhin aber ist das, was die Freundin gemacht hat, natürlich ein Betrug im Sinne von § 263 StGB und, wenn Strafanzeige erstattet würde, dann wird sie, neben der Zwangsvollstreckung selbstverständlich auch bestraft...

Erst mal danke für die ganzen antworten. Ja das denke ich auch dass sie da wieder raus kommt wenn sie den Eid abgelegt hat. Aber das geht ihr mehr da rum weil sie ja einen falschen Name angegeben hat. Es ist ja eigentlich betrug soweit ich weis. Ich habe ihr gesagt sie soll auf jeden fall hin gehen das alles erklären und dann denke ich wird sie da schon wieder raus kommen. Oder?

Falls sie die Summe nicht bezahlt wird sie in Beugehaft genommen und kommt erst dann raus wenn die Schuld beglichen ist.
Vollkommen falsch. Es gibt in Deutschland schon sehr lange keinen Schuldturm mehr. Wegen privater Schulden kommt hierzulande niemand hinter Gitter.
peterunddoris am 19. Oktober 2009 14:36 Seit wann ist das so? Habe in einer Doku, ist noch nicht allzu lange her, soetwas gesehen
Das ist so, seit es keine preussische Landgerichtsordnung mehr in Deutschland gibt.
Es kann lediglich ein Haftbefehl ergehen, wenn man der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht nachkommt. Und auch dieser Haftbefehl kommt nicht einmal auf die Fahndungsliste.
"Einladung zu einer Zwangsvollstreckung" ist wirklich gut! :-))))))))
Deine Schilderung ist unklar, aber es scheint so, als ob sie die eidesstattliche Versicherung ablegen soll. Soll sie machen, dann hat sich die Haftandrohung erledigt.