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Frage von Hanna123 Hanna123

Ich muß ab dem 1.1. Hartz4 beantragen, habe aber etwa 1000€ auf dem Sparbuch. Muß ich das aufbrauchen und dann Hartz4 beantragen?

Das Geld ist eigentlich für Notfälle.

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Antworten (7)

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Du darfst die 1000,-€ behalten und auch problemlos angeben, wenn Du außer dem Sparbuch und dem Auto keine Vermögen hast!

    Du darfst ein geschütztes Vermögen von mindestens 3850,-€ haben, das Du vor ALG2-Bezug nicht aufbrauchen mußt. Dies setzt sich zusammen aus: Altersvorsorge 150,-€ pro Lebensjahr, mindestens jedoch 3100,-€ plus 750,-€ Freibetrag für notwendige Anschaffungen.

    .

    Dazu das Sozialgesetzbuch:

    §12 SGB2 Zu berücksichtigendes Vermögen

    (2) Vom Vermögen sind abzusetzen

    1) ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,

    4) ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen.

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    Antwort von Medienmensch Medienmensch

    Nein, das werden sie Dir lassen.

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    Es kann durchaus sein, das sie es ihr anrechnen

    Kommentar von Medienmensch MedienmenschMedienmensch

    Der Freibetrag liegt bei 150 € pro Lebensjahr auf Vermögen als Anlage, Sparbuch, Kapitallebens-Versicherung etc.
    Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e198d1099db10.php

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    eben...also kann es durchaus möglich sein, das es angerechnet wird, nämlich dann, wenn noch anderes Vermögen da ist

    Kommentar von Hanna123 Hanna123

    Mein Auto ist 1100€ wert. Ist ein Ford Fiesta 94

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    Antwort von laramaus4 laramaus4

    Der allgemeine Vermögensfreibetrag ( 12) wird beim Arbeitslogengeld II (ALG II) von 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr gekürzt

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    Antwort von angle angle

    Das Geld auf dem Sparbuch musst du mit angeben. Da es ein Vermögen ist. Und vermögen musst du aufbrauchen.

    Kommentar von Hanna123 Hanna123

    Was denn nun? Oben heißt es, daß ich pro Lebensjahr 150€ haben darf.

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    Du hast einen Freibetrag von 150€ pro Lebensjahr...dazu zählt aber auch Schmuck, teures Auto, Lebensversicherungen, Bausparvertrage, etc.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    @angle

    Falsch! Wenn Du keine qualifizierte Antwort hast, dann antworte bei so sensiblen Themen bitte gar nicht!!

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    Antwort von Helga80 Helga80

    Ist Hartz4 nicht schon ein Notfall??? Du hast einen Freibetrag, erkundige dich mal beim Amt, bzw du findest ihn in den Unterlagen zur Beantragung

    Kommentar von Hanna123 Hanna123

    Was mache ich, wenn meine Elektrogeräte kaputt gehen? Die bezahlen nichts.

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    Antwort von DaSu81 DaSu81

    Nein, musst du nicht! Man darf auch ein bisschen was an Rücklagen haben; nur eben nicht 50.000,00 €! Da würden die sich schon fragen: was will der/die mit Hartz4. Auto darf man auch besitzen. Also wenn es wirklich "nur" die 1.000,00 € sind - die darfst du haben!

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    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    was bekommst du heute? ALG1? dann noch schnell im alten Jahr ausgeben, dann wirds nicht angerechnet....

    1000 Euro dürfte aber trotzdem unter deinem Freibetrag liegen

    Kommentar von Hanna123 Hanna123

    Dieser Job war nur befristet für 3 Monate, deswegen bekomme ich kein ALG1

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    Wenn du noch mehr Vermögen hast, dann das Geld am besten heute abheben und ausgeben

    Kommentar von Hanna123 Hanna123

    Ich glaube, das ist denen egal. Die werden wohl den Verdacht haben, daß ich es verstecke und werden es anrechnen.

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    Ich hatte damals eine sehr gute Abfindung bekommen und vorher schnell "ausgegeben"....hat keiner mehr nach gefragt....außerdem ist das Amt in der Beweispflicht

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