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Frage ist unten.

gefragt von Hanna123 am 30.12.2008 um 12:52 Uhr

Ich muß ab dem 1.1. Hartz4 beantragen, habe aber etwa 1000€ auf dem Sparbuch. Muß ich das aufbrauchen und dann Hartz4 beantragen?

Das Geld ist eigentlich für Notfälle.

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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 30. Dezember 2008 19:34
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Du darfst die 1000,-€ behalten und auch problemlos angeben, wenn Du außer dem Sparbuch und dem Auto keine Vermögen hast!

Du darfst ein geschütztes Vermögen von mindestens 3850,-€ haben, das Du vor ALG2-Bezug nicht aufbrauchen mußt. Dies setzt sich zusammen aus: Altersvorsorge 150,-€ pro Lebensjahr, mindestens jedoch 3100,-€ plus 750,-€ Freibetrag für notwendige Anschaffungen.

.

Dazu das Sozialgesetzbuch:

§12 SGB2 Zu berücksichtigendes Vermögen

(2) Vom Vermögen sind abzusetzen

1) ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,

4) ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen.


Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 30. Dezember 2008 12:53
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Nein, das werden sie Dir lassen.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 30. Dezember 2008 12:55

Es kann durchaus sein, das sie es ihr anrechnen

Kommentar von Feb957061a2060d546bc641aa3e6a384smallMedienmensch am 30. Dezember 2008 12:56

Der Freibetrag liegt bei 150 € pro Lebensjahr auf Vermögen als Anlage, Sparbuch, Kapitallebens-Versicherung etc.
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e198d1099db10.php

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 30. Dezember 2008 12:59

eben...also kann es durchaus möglich sein, das es angerechnet wird, nämlich dann, wenn noch anderes Vermögen da ist

Kommentar von Hanna123 am 30. Dezember 2008 13:00

Mein Auto ist 1100€ wert. Ist ein Ford Fiesta 94


anonym
beantwortet von laramaus4 am 30. Dezember 2008 12:58
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Der allgemeine Vermögensfreibetrag ( 12) wird beim Arbeitslogengeld II (ALG II) von 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr gekürzt


anonym
beantwortet von angle am 30. Dezember 2008 12:56
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Das Geld auf dem Sparbuch musst du mit angeben. Da es ein Vermögen ist. Und vermögen musst du aufbrauchen.

Kommentar von Hanna123 am 30. Dezember 2008 12:58

Was denn nun? Oben heißt es, daß ich pro Lebensjahr 150€ haben darf.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 30. Dezember 2008 13:01

Du hast einen Freibetrag von 150€ pro Lebensjahr...dazu zählt aber auch Schmuck, teures Auto, Lebensversicherungen, Bausparvertrage, etc.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 30. Dezember 2008 19:26

@angle

Falsch! Wenn Du keine qualifizierte Antwort hast, dann antworte bei so sensiblen Themen bitte gar nicht!!


Helga80
beantwortet von Helga80 am 30. Dezember 2008 12:55
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Ist Hartz4 nicht schon ein Notfall??? Du hast einen Freibetrag, erkundige dich mal beim Amt, bzw du findest ihn in den Unterlagen zur Beantragung

Kommentar von Hanna123 am 30. Dezember 2008 12:57

Was mache ich, wenn meine Elektrogeräte kaputt gehen? Die bezahlen nichts.


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 30. Dezember 2008 12:54
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Nein, musst du nicht! Man darf auch ein bisschen was an Rücklagen haben; nur eben nicht 50.000,00 €! Da würden die sich schon fragen: was will der/die mit Hartz4. Auto darf man auch besitzen. Also wenn es wirklich "nur" die 1.000,00 € sind - die darfst du haben!


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 30. Dezember 2008 12:54
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was bekommst du heute? ALG1? dann noch schnell im alten Jahr ausgeben, dann wirds nicht angerechnet....

1000 Euro dürfte aber trotzdem unter deinem Freibetrag liegen

Kommentar von Hanna123 am 30. Dezember 2008 12:56

Dieser Job war nur befristet für 3 Monate, deswegen bekomme ich kein ALG1

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 30. Dezember 2008 13:00

Wenn du noch mehr Vermögen hast, dann das Geld am besten heute abheben und ausgeben

Kommentar von Hanna123 am 30. Dezember 2008 13:01

Ich glaube, das ist denen egal. Die werden wohl den Verdacht haben, daß ich es verstecke und werden es anrechnen.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 30. Dezember 2008 13:03

Ich hatte damals eine sehr gute Abfindung bekommen und vorher schnell "ausgegeben"....hat keiner mehr nach gefragt....außerdem ist das Amt in der Beweispflicht


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